Zur Jahreswende werden in Bulgarien regelmässig Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht vorgenommen. Aus diesem Grund werden in diesem Artikel die wesentlichen davon, die ab dem Anfang 2024 in Kraft getreten sind betrachtet.
- Der Mindestlohn wird in Bulgarien von BGN 780 auf BGN 933 erhöht.
- Der Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens steigt von BGN 3.400 auf BGN 3.750 .
- Das Mindestsozialversicherungseinkommen für Landwirte und Tabakproduzenten steigt von 780 BGN auf 933 BGN.
- Der Prozentsatz des Sozialversicherungsbeitrags für den "Renten"-Fonds bleibt auf dem Niveau von 2023:
- Für Personen, die bis zum 31. Dezember 1959 geboren wurden, einschließlich - 19,8%;
- Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1959 geboren wurden - 14,8%.
- Die Verhältnisse zwischen Beitragenden und Versicherten bleiben unverändert.
- Der Betrag des Sozialversicherungsbeitrags für den "Arbeitsunfall und Berufskrankheiten"-Fonds wird nach Wirtschaftsgruppen für 2024 gemäß Anhang Nr. 2 festgelegt.
- Es werden keine Beiträge zum Fonds "Garantierte Forderungen der Arbeiter und Angestellten" im Jahr 2024 geleistet.
- Der maximale Betrag der garantierten Forderungen hat sich im Vergleich zu Jahr 2023 auf BGN 2.332,50 erhöht.
- Das erforderliche Alter und die Versicherungsdauer für die Rente erhöhen sich für alle Arbeitskategorien:
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Alter |
Versicherungsdauer |
Frauen |
62 Jahre und 2 Monate |
36 Jahre und 6 Monate |
Männer |
64 Jahre und 7 Monate |
39 Jahre und 6 Monate |
- Ab Anfang 2024 steigt der Mindestbetrag der Rente für Versicherungsdauer und Alter bei voller Versicherungsdauer von BGN 523,04 auf BGN 580,57. Der maximale Betrag für den Erhalt einer oder mehrerer Renten bleibt bei BGN 3.400. Die soziale Altersrente steigt auf BGN 307,07.
- Die minimale tägliche Arbeitslosenunterstützung steigt um BGN 18, und der maximale tägliche Betrag steigt auf BGN 107,14.
- Die Armutsgrenze im Land steigt von BGN 504 auf BGN 526.
- Die einmalige Geburtenhilfe für 2024 beträgt BGN 375 für das erste Kind, BGN 900 für das zweite, BGN 450 für das dritte und BGN 300 für das vierte und jedes weitere Kind.
- Der Entschädigungsbetrag für die Betreuung eines Kindes bis zu 2 Jahren und für die Betreuung eines Kindes bis zu 8 Jahren durch den Vater (Adoptivperson) bleibt 2024 unverändert bei BGN 780.
- Die Frist für den Erhalt der Barausgleichszahlung für Schwangerschaft und Geburt bleibt bei 410 Tagen.
- Der Betrag der einmaligen Hilfe im Todesfall eines Versicherten bleibt unverändert bei BGN 540.
- Das Zahlungsregime für Barleistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ändert sich, wobei die ersten 2 Tage vom Arbeitgeber zu 70% des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts übernommen werden und ab dem dritten Tag von der NRA zu 80% des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts der letzten 18 Monate bezahlt werden.
- Für die Tage von Personen im unbezahlten Urlaub ist die Krankenversicherung vom Arbeitgeber in erhöhter Höhe von BGN 466,50 fällig, und für die Tage von Personen in vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Betreuung eines kleinen Kindes beträgt die Krankenversicherung BGN 933.