Am Ende jedes Kalenderjahres haben in Bulgarien die Eltern von Kindern unter 18 Jahren die Möglichkeit von Steuererleichterungen zu profitieren. Diese Erleichterungen sind im Gesetz über die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen geregelt und gelten für das steuerpflichtige Einkommen der Eltern. Die Eltern haben das Recht, zu wählen, wie sie ihre Steuererleichterung in Anspruch nehmen – entweder durch die Abgabe einer jährlichen Steuererklärung oder über den Arbeitgeber im Hauptarbeitsverhältnis, der zum 31.12.2024 aktuell ist. Grundsätzlich kann jede der Erleichterungen nur von einem Elternteil (Pflegeelternteil, Verwandten oder nahen Verwandten) genutzt werden. Ist der Betrag der Erleichterung jedoch höher als die Summe der jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte des einen Elternteils, kann die Differenz vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen über die Höhe der Erleichterungen und die Bedingungen zur Inanspruchnahme finden Sie im Folgenden:
II. Höhe der Steuererleichterungen für Kinder (2024)
- Für ein Kind – die jährliche Steuerbemessungsgrundlage wird um 6.000 BGN reduziert, d. h. die Steuererleichterung beträgt bis zu 600 BGN.
- Für zwei Kinder – die jährliche Steuerbemessungsgrundlage wird um 12.000 BGN reduziert, d. h. die Steuererleichterung beträgt bis zu 1.200 BGN.
- Für drei oder mehr Kinder – die jährliche Steuerbemessungsgrundlage wird um 18.000 BGN reduziert, d. h. die Steuererleichterung beträgt bis zu 1.800 BGN.
- Kinder mit Behinderung – Für jedes Kind mit einer Behinderung von 50 % oder mehr wird die jährliche Steuerbemessungsgrundlage um 12.000 BGN reduziert, d. h. die Steuererleichterung beträgt bis zu 1.200 BGN.
Sofern die entsprechenden Bedingungen und Umstände erfüllt sind, können die Eltern eines Kindes mit Behinderung sowohl die Steuererleichterungen für ein Kind als auch für ein Kind mit Behinderung gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die Erleichterungen können entweder von einem Elternteil allein oder auf beide aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil die Erleichterung für ein Kind und der andere die Erleichterung für ein Kind mit Behinderung in Anspruch nehmen kann.
Die genannten Beträge sind die maximalen, die jede Person erhalten kann, da bei einem niedrigeren Arbeitseinkommen und nicht ausreichendem Einkommen nur ein Teil dieses Betrags auf Grundlage der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage der Einkünfte gewährt wird. Der Betrag der Steuererleichterungen geht zulasten der gesamten Steuer, die das Unternehmen an das bulgarische Finanzamt schuldet, d. h. die insgesamt geschuldete Steuer des Unternehmens wird um die Summe aller Steuererleichterungen reduziert. Falls die im Dezember berechnete Gesamtsteuer des Unternehmens niedriger ist als die Gesamtsumme der Steuererleichterungen, wird die Differenz in den folgenden Monaten des Jahres 2025 abgezogen, d. h. das Unternehmen wird die gezahlten Mittel für Steuererleichterungen aus seinen künftigen Verpflichtungen gegenüber dem bulgarischen Finanzamt zurückerhalten.
II. Bedingungen für die Inanspruchnahme
- Alter des Kindes – Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Die Steuererleichterungen gelten auch für Kinder, die im Steuerjahr geboren wurden oder im selben Jahr 18 Jahre alt werden, d. h. im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
- Wohnsitzstatus – Die Erleichterungen gelten für Kinder, die in Bulgarien ansässig sind.
- Antragsteller – Die Erleichterung kann von einem Elternteil allein genutzt oder, wenn beide Einkommen haben, auf beide Elternteile aufgeteilt werden.
- Dokumentation – Die Erleichterung kann vor der jährlichen Steuerneuberechnung jeder Person geltend gemacht werden, d. h. im Dezember jedes Jahres, über ein Formular des Finanzamtes.
- Es sind Unterlagen erforderlich, die die Eltern-Kind-Beziehung und den Status des Kindes nachweisen (z. B. Geburtsurkunde oder Behindertenausweis, falls zutreffend).
- Personen, die mehrere Arbeitsplätze im Jahr hatten, müssen ihrem aktuellen Arbeitgeber zum 31.12. alle Gehaltsbescheinigungen nach Artikel 45 des Gesetzes über die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen von ihren vorherigen Arbeitgebern für ab dem 01.01.2024 erzielte Einkünfte vorlegen.
III. Personen, die keine Steuererleichterung in Anspruch nehmen können:
- Nicht gezahlte öffentliche Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt – Personen, die unbezahlte öffentliche Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt haben, sind nicht berechtigt, die Steuererleichterung in Anspruch zu nehmen.
- Personen in Elternzeit – Personen, die das ganze Jahr über in Elternzeit waren oder andere steuerfreie Einkünfte erzielt haben, können keine Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, da sie kein zu versteuerndes Einkommen erzielt haben und somit keine jährliche Steuerbemessungsgrundlage haben, auf die die Steuererleichterung angewendet werden kann.