Mit Beginn des neuen Jahres 2026 sind wie üblich in Bulgarien zahlreiche gesetzliche Änderungen im Bereich der Sozialversicherung in Kraft getreten, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.
Aufgrund der aktuellen politischen Situation in der Republik Bulgarien und des Fehlens eines verabschiedeten Staatshaushalts für das Jahr 2026 wird bis zum 31.03.2026 weiterhin das Gesetz über den Staatshaushalt für 2025 angewendet. Nach Verabschiedung des neuen Haushalts werden wir Sie ausführlich über alle nachfolgenden Änderungen und Aktualisierungen informieren.
Nachstehend stellen wir die wichtigsten bereits in Kraft getretenen Änderungen sowie einige zentrale Parameter vor, die derzeit unverändert bleiben, jedoch einen erheblichen Teil der Versicherten und Arbeitgeber betreffen.
Einführung des Euro als nationale Währung
Im Zusammenhang mit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Eurozone zum 01.01.2026 ist der Euro nun die nationale Währung. Dementsprechend werden alle Berechnungen im Zusammenhang mit Gehältern, Sozialversicherungsbeiträgen, Leistungen sowie dem Mindest- und Höchstversicherungsbeitragseinkommen in Euro vorgenommen.
Für Beträge, die nominell nicht geändert wurden, gilt die Umrechnung zum festen Wechselkurs von 1,95583 BGN für 1 Euro.
1. Mindestlohn
- Ab dem 1. Januar 2026 wurde der Mindestlohn erhöht und beträgt nun 620,20 Euro.
- Das Mindestversicherungsbeitragseinkommen für Selbständige bleibt bis zur Verabschiedung des neuen Staatshaushalts unverändert bei 550,66 Euro.
2. Versicherungsbeitragseinkommen und Sozialversicherungsbeiträge
- Eine Erhöhung des maximalen Versicherungsbeitragseinkommens für alle Versicherten ist vorgesehen, derzeit bleibt es jedoch auf dem Niveau von 2025, nämlich 2.111,64 Euro.
- Die Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben gegenüber 2025 unverändert.
Detaillierte Informationen sowie die Möglichkeit zur Berechnung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge und der Gesamtkosten für Arbeitgeber und Selbständige finden Sie über den auf unserer Website entwickelten Rechner https://bulgarien-brutto-netto.com/
3. Voraussetzungen für den Renteneintritt
Gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzbuches erhöhen sich das erforderliche Rentenalter und die notwendige Versicherungsdauer für den Erwerb eines Anspruchs auf Altersrente wie folgt:
- Für Frauen – 62 Jahre und 6 Monate Alter sowie 36 Jahre und 10 Monate Versicherungszeit;
- Für Männer – 64 Jahre und 9 Monate Alter sowie 39 Jahre und 10 Monate Versicherungszeit.
Bei fehlender erforderlicher Versicherungsdauer besteht ein Rentenanspruch mit Vollendung des 67. Lebensjahres und mindestens 15 Jahren tatsächlicher Versicherungszeit.
4. Änderungen bei den Renten
- Die Mindestaltersrente für Versicherungszeit und Alter bleibt derzeit bei 322,37 Euro.
5. Sozialleistungen und Armutsgrenze
- Die Armutsgrenze für das Jahr 2026 wurde erhöht und beträgt 390,63 Euro, was zu einer entsprechenden Erhöhung zahlreicher Sozialleistungen und Zahlungen führt, die an diesen Indikator gebunden sind.
Ab dem 01.01.2026 treten neue monatliche Beträge der finanziellen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in Kraft, die gemäß der geltenden Gesetzgebung festgelegt werden. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Grad der dauerhaft geminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vom Grad der Behinderung ab, die durch eine Entscheidung der Medizinische Expertenkommission für Arbeitsfähigkeit bestätigt ist.
Die aktualisierten Beträge lauten wie folgt:
- Bei einem Behinderungsgrad von 50 bis 70,99 % – monatliche Unterstützung in Höhe von 27,34 Euro;
- Bei einem Behinderungsgrad von 71 bis 90 % – monatlicher Betrag von 58,59 Euro;
- Bei einem Behinderungsgrad über 90 % – finanzielle Unterstützung in Höhe von 97,66 Euro;
- Bei einem Behinderungsgrad über 90 % mit festgestelltem Pflegebedarf, für Personen mit Invalidenrente aufgrund allgemeiner Erkrankung, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – 117,19 Euro;
- Bei einem Behinderungsgrad über 90 % mit festgestelltem Pflegebedarf, für Personen mit sozialer Invalidenrente, militärischer oder ziviler Invalidenrente sowie Hinterbliebenenrente – 222,66 Euro.
Es ist zu beachten, dass die Erhöhung der finanziellen Unterstützung ausschließlich volljährige Personen mit einer gültigen Medizinische Expertenkommission für Arbeitsfähigkeit -Entscheidung betrifft. Für Kinder mit Behinderungen werden die Leistungen durch das Gesetz über den Staatshaushalt festgelegt, und aufgrund des fehlenden verabschiedeten Haushalts bleiben diese Beträge derzeit unverändert.
Erwartete Änderungen
In den kommenden Monaten wird die Verabschiedung des Gesetzes über den Staatshaushalt für 2026 erwartet. Anschließend werden wir Ihnen detaillierte und aktuelle Informationen zu allen neuen Parametern, Änderungen und praktischen Auswirkungen für Bürger, Arbeitgeber und Selbständige zur Verfügung stellen.