Anfang 2026 traten in Bulgarien wie üblich und trotz des fehlenden Staatshaushalts für das Jahr 2026 einige wesentliche Änderungen der wichtigsten Steuergesetze in Kraft, und zwar im Umsatzsteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Einkommenssteuergesetz für natürliche Personen und im Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben (KStAG). In diesem Artikel sind die wichtigsten Änderungen näher aufgeführt.
I. Umsatzsteuergesetz
Die Schwelle für die Umsatzsteuerregistrierung liegt nun in Bulgarien bei 51.130 Euro Jahresumsatz. Ein wichtiges Detail ist die Art und Weise, wie der Umsatz für das abgelaufene Jahr 2025 ermittelt wird. Es gibt neue Vorschriften in Artikel 168 b, obwohl die Tätigkeit rückblickend betrachtet wird. Bei der Berechnung der Schwelle von 51.130 Euro werden nun auch bestimmte Immobiliengeschäfte oder Finanzdienstleistungen berücksichtigt, die bisher ausgeschlossen waren. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass der Umsatz für die Registrierung täglich für ein Kalenderjahr – vom 01.01. bis zum 31.12. – und nicht monatlich für die letzten 12 Monate überwacht wird. Außerdem beträgt die Frist für die Einreichung eines Antrags nun 7 Tage ab dem Tag der Überschreitung und nicht mehr bis zum 7. Tag des folgenden Monats, wie es bisher der Fall war.
A. Wir weisen auf zwei neue Regelungen hin:
- Regelung für kleine Unternehmen im Inland – Befreiung von der Umsatzsteuermeldung nur für Lieferungen mit Erfüllungsort in Bulgarien unterhalb der Schwelle von 51.130 Euro.
- Regelung für kleine Unternehmen in der EU – ermöglicht es einem bulgarischen Unternehmen, auch bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten von der Umsatztsteuer befreit zu werden, wenn sein Gesamtumsatz in der gesamten Europäischen Union unter 100.000 Euro liegt. Um diese Regelungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Personen bei der Nationalen Steuerbehörde registrieren lassen, um eine Identifikationsnummer zu erhalten, der das Zeichen „BG“ vorangestellt ist und auf die die Endung „EX“ folgt. Personen aus Drittländern können diese Regelungen nicht in Anspruch nehmen und müssen sich vor der ersten steuerpflichtigen Lieferung in Bulgarien anmelden lassen. Personen, die die Regelung für kleine Unternehmen anwenden, haben keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift, bzw. Steuerverrechnung, bzw. Umsatzsteuerrückerstatung für die erhaltenen Waren und Dienstleistungen. Bei Überschreitung des Umsatzes gemäß Art. 96 des Umsatzsteuergesetzes geht das Recht auf Anwendung der Regelung für kleine Unternehmen verloren und es ist eine obligatorische Registrierung gemäß dem Mehrwertsteuergesetz erforderlich.
B. Datum der Anmeldung und Fristen für die Rechnungsstellung:
Bisher war das Datum der Anmeldung nach der allgemeinen Regelung das Datum der Zustellung des Bescheids. Vor Erhalt des Bescheids stellte die Person Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und begann dann mit der Berechnung der Steuer. Der neue Art. 103 ändert dies für Registrierungen bei Überschreitung des Schwellenwerts (Art. 96 Abs. 1 und 2). Das Datum der Anmeldung ist nun der Tag nach dem Tag der Überschreitung. Nicht der Tag der Zustellung der Urkunde, sondern der Tag nach der Überschreitung.
II. Gesetz über die Körperschaftsteuer
Steuererleichterungen und neue Anreize – Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung (F&E)
- Günstigere Abschreibungsregelung für Elektroautos für Steuerzwecke. Der jährliche steuerliche Abschreibungssatz kann bis zu 50 % betragen (d. h. schnellere Anerkennung der Abschreibungskosten).
- Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte – aus der Vermietung von Immobilien, wenn der Empfänger eine religiöse Organisation ist (Kirchen, religiöse Einrichtungen).
- Es wurde auch die lang erwartete Regelung verabschiedet, wonach Unternehmen ab 2026 ihre Finanzberichte nur noch an einer Stelle einreichen müssen – bei dem Nationalen Statistischen Institut Bulgariens, von wo aus die Informationen auf dem Dienstweg an das bulgarische Handelsregister weitergeleitet werden. Leider ist diese Regelung bis Januar 2026 noch nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht worden, sodass noch nicht sicher ist, ob die Finanzberichte für 2025 wieder beim HR eingereicht werden müssen.
III. Einkommensteuergesetz
Die größte Änderung für 2026, die auch das bulgarische Einkommensteuergesetz betrifft, ist der Übergang von der bisherigen bulgarischen Währung Lew (BGN) zum Euro (EUR):
- Alle Steuererklärungen, Zahlungen und Verwaltungsdokumente für Zeiträume ab dem 01.01.2026 müssen in Euro eingereicht und/oder bezahlt werden, auch wenn der Zeitraum eine Zeit umfasst, in der der Lev und der Euro gleichzeitig verwendet werden.
- Für Einkünfte, die im Jahr 2025 erzielt, aber im Jahr 2026 gemeldet werden (z. B. Meldungen gemäß Art. 50 und 55 EStE), sind die Beträge in den im Jahr 2026 eingereichten Meldungen in Lev anzugeben, die Steuer ist jedoch in Euro zu entrichten.
IV. Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben
Die wichtigsten Änderungen hier sind:
- Abschaffung des alten Prinzips zur Berechnung der Gebühr für Hausmüll als Prozentsatz des Steuerwerts oder des Bilanzwerts der Immobilie. Stattdessen kann die Abfallgebühr nun nach der Anzahl der Nutzer der Immobilie oder einem anderen Prinzip festgelegt werden, das auf der tatsächlichen Belastung und Verschmutzung basiert, d. h. nach dem Verursacherprinzip.
- Kraftfahrzeugsteuer – Umweltklasse „Euro 7“. Dies gewährleistet eine korrekte Besteuerung von Fahrzeugen, die im Jahr 2026 mit dieser neuesten Emissionsnorm zugelassen werden.
Wenn der neue Staatshaushalt 2026 verabschiedet wird, werden wir Sie wir üblich darüber informieren.