Ein Schwerpunkt der juristischen Tätigkeit der Rechtsanwälte Ruskov & Kollegen ist das deutsche und bulgarische Wirtschafts- und Handelsrecht und deren Verknüpfungspunkte. Wir sind beratend tätig bei der Ausarbeitung von Handelsverträgen und haben die Kompetenz, unsere Mandanten zu allen Formen von Handelsgeschäften zu beraten und die optimalen Lösungen entsprechend deren wirtschaftlichen Interessen zu finden. Dazu gehören z. B. Verträge mit kaufmännischen Partnern, Handelsvertretern, Vertriebshändler, Lieferanten u. a., auch unter Einbeziehung des UN-Kaufrechts.
Auch sind wir bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Kaufleuten beider Länder behilflich, ob außergerichtlich oder prozessual. Wir bemühen uns aber bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses solche Streitigkeiten überhaupt zu vermeiden.
Weiterhin haben wir erfolgreich Fälle aus den Bereichen des unlauteren Wettbewerbs und des Markenrechts rechtlich betreut und abgeschlossen.
Unsere juristischen Dienstleistungen auf dem Gebiet des deutschen und bulgarischen Handelsrechts sind vor allem:
- Due Diligence Überprüfung von Vertragspartnern – rechtliche und wirtschaftliche Situation, Bonitätsprüfung, Risiken
- Führung von Vertragsverhandlungen mit Handelspartnern
- Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen zwischen Kaufleuten, insbesondere mit Handelsvertretern, Vertriebshändlern, Lieferanten und Abnehmern von Waren und Dienstleistungen u. a.
- Beilegung von Streitigkeiten mit Handelspartnern – außergerichtlich, bzw. durch prozessuale Vertretung in Deutschland und Bulgarien
- unlauterer Wettbewerb
- Markenrecht