Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist in Bulgarien ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen. Kennzeichnend für das bulgarische Verwaltungsrecht ist es, dass eine Behörde gegenüber dem Bürger auftritt, wobei es die Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zu dem einzelnen Bürger regelt.

Die Verwaltungsrecht in Bulgarien kann grob in zwei großen Teile aufgeteilt werden: allgemeines Verwaltungsrecht, das hauptsächlich in der bulgarischen Verwaltungsprozessordnung (VPO) reguliert worden ist, und besonderes Verwaltungsrecht.

Die VPO regelt die folgenden Rechtsgebiete:

  • Allgemeiner Teil – Prinzipien des Verwaltungsrecht, Parteien und Vertretung;
  • Verfahren vor den Verwaltungsbehörden - Arten von Verwaltungsakten Art.20 (1), (8) - öffentlich-rechtliche Vertrag, mit der sich Behörden gegenseitig oder Behörde und Bürger einvernehmlich gegenseitig verpflichten können und der die Verwaltungsakt ersetzt; Art.21 individueller Verwaltungsakt; Art. 75 - Rechtsverordnungen, Anforderungen für deren Gültigkeit, Ausstellung, Inkrafttreten und Anfechtung.
  • Gerichtliches Verfahren – Anfechtung von verschiedenen Verwaltungsakten, Entschädigungen, Revisionsverfahren, Schutz vor rechtwidrigen Handlungen und Unterlassungen der Verwaltungsbehörden;
  • Vollstreckungsverfahren von Verwaltungsakten.

Das besondere Verwaltungsrecht in Bulgarien bezieht sich dagegen auf bestimmte rechtliche Konstellationen, zum Beispiel das Polizei- und Ordnungsrecht, das Kommunalrecht und das Bauordnungsrecht, etc. Daneben finden die allgemeinen Prinzipien des Verwaltungsrechts auch Anwendung. Die Rechtsquellen des besonderen Verwaltungsrechts sind einzelne Gesetze und viele Verordnungen der unterschiedlichen Behörden hinsichtlich ihrer Anwendung. Wenn die Verfahren in diesen Akten sich von diesen in der Verwaltungsprozessordnung unterscheiden, werden die vorigen vorrangig angewendet.

Weil die Verwaltungsorgane bei ihren Handlungen an Recht und Gesetz gebunden sind, gilt die allgemeine Präsumtion für die Rechtsangemessenheit derselben. Wenn aber die Bürger, ihre Rechte und Interessen von den Handlungen/Unterlassungen und Verwaltungsakten betroffen worden sind, sieht die Verwaltungsprozessordnung spezielle außergerichtliche und gerichtliche Verfahren für ihren Schutz vor. Desweiteren, steht dem Bürger in diesen Fällen Entschädigung zu, etwa in Form eines Erstattungsanspruchs, Amtshaftungsanspruch, wegen Amtspflichtverletzung etc.

Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Bulgarien. Unsere anwaltlichen Dienstleistungen auf diesem Rechtsgebiet umfassen:

  • Beratung in allen Bereichen des bulgarischen Verwaltungsrechts;
  • Widerspruch und Anfechtung gegen belastende Verwaltungsakten;
  • Beantragung von begünstigenden Verwaltungsakten;
  • Prozessvertretung in allen Instanzen der Verwaltungsgerichte in Bulgarien;
  • Abwendung von Vollstreckungshandlungen der Verwaltung.

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