Für die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern ist es zwingend notwendig, dass alle Vertragsparteien sich noch vor Vertragsabschluss ihrer Vertragsrechte und -pflichten bewusst sind. Dies gilt um so mehr im internationalen Geschäftsverkehr, wo aufgrund verschiedener Rechtsauffassungen und Geschäftsgewohnheiten es leicht zu Streitigkeiten bei der Auslegung von Verträgen kommen kann.
Eines der rechtlichen Betätigungsfelder der Rechsanwälte Ruskov & Kollegen ist die Ausarbeitung von Verträgen verschiedenen Typus, insbesonder für Vertragspartner zwischen Deutschland und Bulgarien. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten der deutschen und der bulgarischen Rechtsordnung. Die Vertragsausarbeitung erfolgt zweisprachig.
Unsere juristischen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung in Deutschland und Bulgarien umfassen vor allem:
- aus dem allgemeinen Zivilrecht - Kauf- und Mietverträge, Darlehensverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge, Schenkungvserträge, Aufträge, Bürgschaften und sonstige Sicherheiten etc.
- aus dem Immobilienrecht - Kauf-, Pacht und Mietverträge über Immobilien mit Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden, Vorverträge
- Handels- und Gesellschaftsrecht - Verträge zwischen Kaufleuten, Gesellschaftsverträge bzgl. verschiedene Gesellschaftsformen - (GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, AG, Vereine, Stiftungen u.a.), Gesellschaftsorgane (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte), Anteilübertragungen
- Aufhebungsverträge, Vergleiche etc.