Vergaberecht

Das Vergaberecht in Bulgarien hat eine kurze, aber abwechslungsreiche Geschichte. Insbesondere in den letzten Jahren wurde das bulgarische Vergaberecht stark durch die Vorschriften der Europäischen Union verändert. Durch die europarechtlichen Vorgaben mittels Richtlinien, sowie die Rechtsprechung durch den EuGH, wird eine Vereinheitlichung zwischen dem bulgarischen Recht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und dem europäischen erreicht.

Das Vergaberecht in Bulgarien hat seine Hauptrechtsquelle in dem bulgarischen Gesetz über die öffentliche Aufträge - Закон за обществените поръчки. Zusätzlich existieren noch weitere untergesetzliche Normen, die sich mit der Ausführung dieses Gesetzes beschäftigen.

Das bulgarische Vergaberecht hat sich erst in den letzten zwanzig Jahren entwickelt. In dieser recht kurzen Zeit wurde es jedoch durch eine Vielzahl von sich stets ändernden Regelungen und Vorschriften zu einem eigenständigen und hoch komplexen Rechtsgebiet ausgeformt. Außerdem erfuhr das bulgarische Vergaberecht durch die Rechtsprechung der Rechtsprechung in Bulgarien eine immer weitere Präzisierung. Diese Komplexität dieses Rechtsgebietes bedeutet für beide Seiten der öffentlichen Auftragsvergabe - öffentlicher Auftraggeber und Bieter - dass sie über stets aktuelle Kenntnisse über das Recht der öffentlichen Aufträge verfügen müssen. Weder Bieter noch öffentlicher Auftraggeber können es sich heute noch leisten, auf eine professionelle und kompetente Beratung zu verzichten.

Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Vergaberecht und öffentliche Aufträge in Bulgarien. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen für jedes Projekt die beste Vergabestrategie. Öffentliche und private Auftraggeber, die dem europäischen oder nationalem Vergaberecht unterliegen, unterstützen wir bei der rechtssicheren Konzeption und Abwicklung von Vergabeverfahren. Auftragnehmern sichern wir die Durchsetzung ihrer Chancen auf Auftragserteilung. Wir begleiten Auftraggeber oder Auftragnehmer in sämtlichen Phasen einer Vergabe.

Unsere anwaltlichen Dienstleistungen beinhalten

  • Mitwirkung bei der Erstellung und Kontrolle von Verdingungsunterlagen;
  • Mitwirkung bei der rechtlichen Bewertung von Bieterangeboten;
  • Beratung in Bezug auf Rügenotwendigkeiten/ Nebenangebote/Verhandlungspotenziale;
  • Klärung von Bieterfragen; Vorbereitung und Durchführung von Aufklärungsgesprächen und Verhandlungsterminen;
  • Führen oder Abwehren von Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen;
  • Mitwirkung bei der Konzeption und Erstellung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen;
  • Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren;
  • Beratung von Bietern bei der Erstellung von Angeboten;
  • Beratung von Bietern bei Vergabeverstößen;
  • Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren;
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen übergangener Bieter;
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen öffentlicher Auftraggeber bei Submissionsabsprachen.

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