Steuerrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Ruskov und Kollegen ist auf das bulgarische und internationale Steuerrecht spezialisiert und wir können zusammen mit unseren Steuerberatern unseren Mandanten umfassende Dienstleistungen in Steuerfragen und bei Fällen unter EInbeziehung von Doppelbesteuerungsabkommen anbieten.

Unsere Beratungen zu Fragen des bulgarischen Steuerrechts sind auf die Hauptarten von Steuerpflichten ausgerichtet, die sowohl für Personen, die in Bulgarien für die Steuerzwecke der Gesetzgebung ansässig sind, als auch für solche Personen, die obwohl nicht in den Anwendungsbereich der Steuerinländer für Steuerzwecke in Bulgarien fallen, im Land durch eine Handelsgesellschaft ein Gewerbe ausüben, bzw. als Freiberufler und Selbsständige tätig sind.

Unsere Dienstleistungen in dem Bereich des Steuerrechtes in Bulgarien umfassen:

  • Beratungen zu bulgarischen und internationalen Steuerrechtsfragen - über die Steuerpflichten, ihren Höhe, die Möglichkeiten der Steuererleichterung, die Verwendung von Steuergutschriften usw.,
  • die Vertretung vor den Steuerverwaltung;
  • Anfechtung gegen Steuerbescheide im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Gemeinsam mit unseren Steuerberatern begleiten wir unsere Mandanten in allen steuerrechtlichen Fragen und Verfahren sowie in den sich hieraus ergebenden Verpflichtungen.

Und hier einige Informationen zu den wichtigsten Steuern in Bulgarien:

Umsatzsteuer - Mit einer Umsatzsteuer von 20% werden alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen mit Leistungsort im Gebiet des Landes besteuert, mit Ausnahme von Lieferungen, die von Besteuerung befreit sind. Die Umsatzsteuer wird als indirekte Verbrauchssteuer eingeführt, die durch die Besteuerung des Verbrauchs die persönlichen Kosten und auch indirekt das Einkommen besteuert. Aus steuerlicher und technischer Sicht gehört die Umsatzsteuer zu den steuerfreien Steuern, bei denen die Bestimmung, Sammlung und Zahlung von Steuerschulden direkt in die Hände von dritten Personen gelegt wird, die den Umtausch vornehmen und die das Umsatzsteuergesetz (UStG) als Steuerpflichtige definiert. Steuerpflichtige Personen sind Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 3, Abs. 2 von dem UStG durchführen, aber um im Steuermechanismus zu sein, sollen diese Personen für Zwecke des UStG angemeldet sein. Die Umsatztsteuer wird mehrfach über den gesamten besteuerten Wert der besteuerten Gegenstände angerechnet, wobei durch den Steuergutschriftsmechanismus nur die neu geschaffene Wertschöpfung in der jeweiligen Stufe ihrer Realisierung besteuert wird. Eine einmalig ausgerechnete Steuer ist im Endpreis des Produkts enthalten.

Körperschaftsteuer - "Körperschaftsteuer" bezieht sich auf die Besteuerung von Gewinnen und Einkommen von Unternehmen. Alle juristische Personen unterliegen der Körperschaftssteuer, die 10% beträgt, außer für diejenigen, die mit alternativen Steuern besteuert werden. In Bezug auf die Gegenstände der Besteuerung-sie sind von Art.1 in Verbindung mit Art. 5 abgeleitet- dies sind die Gewinne der juristischen Personen, einschließlich des Sitzes von wirtschaftlicher Tätigkeit einer ausländischen Person auf dem Territorium des Landes, Einkommen aus Bulgarien von lokalen und ausländischen juristischen Personen, die ausdrücklich im Gesetz angegeben sind, usw. Für Einnahmen aus Quellen im Land werden die Gewinne ausländischer Personen aus Geschäftstätigkeit, Erträge aus Transaktionen mit finanziellen Vermögenswerten, Erträge aus Dividenden und Liquidationsanteilen gehalten. Die Körperschaftsteuer auf Dividenden und Liquidationsanteile, die an juristische Personen gezahlt werden, beträgt 5% und liegt damit deutlich unter den Steuersätzen anderer Länder.

Einkommensteuer auf natürliche Personen - das sind Einkommen aus Arbeitsentgelt und Nichtarbeitsentgelt und das Einkommen von Einzelkaufleuten. Die Anordnung ist in der Art. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG), das den allgemeinen Grundsatz einführt. Art. 10 definiert die Arten von Einkommensquellen. Das Gesetz umfasst das Einkommen in sechs Kategorien - Einkommen aus Arbeitsverhältnissen; Einkommen aus Geschäften als Einzelkaufmann; Erträge aus anderen Geschäftsaktivitäten; Mieteeinkommen oder andere Gegenleistungen für den Genuss von Rechten oder Eigentum; Einkommen aus der Übertragung von Rechten oder Eigentum; sonstige Einkommen, die ausdrücklich im Gesetz als steuerpflichtige Einkommen für natürliche Personen gelten. Für diese Kategorien beträgt der Steuerbetrag 10%, mit Ausnahme der von Handelsgesellschaften zugunsten natürlicher Personen gezahlten Dividenden, deren Steuer in Höhe von 5% ist.  Nach dem Ursprung des Einkommens, sind die Personen geregelt, denen das Gesetz Pflichten für die Verwaltung der Steuer - seine Verrechnung, Einbehaltung und Zahlung zuweist.

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