Rechtsanwälte Ruskov & Kollegen vertreten Ihre Mandanten vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten in Deutschland und Bulgarien.
Wir sind grundsätzlich immer bemüht, bei Streitigkeiten zwischen den Parteien diese schnell und effizient außergerichtlich unter Wahrung der Interessen aller Seiten zu lösen. Einen Vergleich abzuschließen ist für den Mandant in der Regel billiger und seine Ansprüche werden schneller bedient. Ist eine Einigung jedoch nicht möglich, so sind wir gezwungen ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um die Interessen unserer Mandantschaft zu gewährleisten. Wir vertreten unsere Mandanten wie vor den ordentlichen Gerichten, so auch vor den Schiedsgerichten in Deutschland und Bulgarien.
Nach erfolgreichem Abschluss der Gerichtsverfahren führen wir die Zwangsvollstreckung in Deutschland und Bulgarien durch. Wir lassen deutsche Vollstreckungstitel in Bulgarien oder bulgarische Vollstreckungstitel in Deutschland nach der EuGVVO (VO [EG] Nr. 44/2001 - Brüssel-I Verordnung) anerkennen und anschließend vollstrecken.
Für eine schnellere Beitreibung geschuldeter Forderungen im internationalen Bereich innerhalb der EU empfehlen wir die Durchführung des Europäischen Mahnverfahrens - nach der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (VO [EG] Nr. 1896/2006) und der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (VO [EG] Nr. 861/2007). Auch hier können wir für unsere Mandanten tätig werden.
Unsere juristischen Dienstleistungen auf dem Gebiet Prozessvertretung und Zwangsvollstreckung beinhalten vor allem:
- Bonitätsprüfung von potentiellen Vertragspartnern
- Inkasso
- Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen zwecks Streitbeilegung
- Ausarbeitung und Abschluss von Vergleichen – außergerichtlich und gerichtlich
- Maßnahmen zur Sicherung der Zwangsvollstreckung
- Einleitung von Gerichtsstreitigkeiten in Deutschland und Bulgarien
- Prozessvertretung in Deutschland und Bulgarien vor den ordentlichen Gerichten und den Schiedsgerichten
- Zwangsvollstreckung in Deutschland und Bulgarien
- Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen nach der EuGVVO (VO [EG] Nr. 44/2001 - Brüssel-I Verordnung)
- Durchführung des Europäischen Mahnverfahrens in Deutschland und Bulgarien