Liquidation

Die Liquidation ist ein obligatorisches Verfahren bei der Auflösung von Unternehmen, das von einer speziell dafür ernannten Person- der Liquidator - durchgeführt wird. Der Liquidator wird von der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft gewählt. Der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft und die Einberufung des Liquidators bedürfen der Eintragung im Handelsregister. Die Rechten und Pflichten des Liquidators sind in dem bulgarischen Handelsgesetz geregelt.

I. Pflichten und Aufgaben des Liquidators

  • Haupttätigkeit des Liquidators ist alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu beenden und ihre Verpflichtungen zu erfüllen - die Forderungen einzusammeln, in den von und gegen das Unternehmen eigereichten Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht einzutreten und sie bis zum Ende zu führen. Danach muss er das verbliebene Vermögen in Geld umwandeln und damit die Gläubiger, die noch Forderungen haben, auszuzahlen.
  • Die Aufgaben des Liquidators können in der Regel in den folgenden Schritten eingeteilt werden:
  • Nach Ankündigung der Auflösung des Unternehmens lädt er die bekannten Gläubiger durch eine schriftliche Mitteilung ein. Für die unbekannten Gläubiger veröffentlicht er die Mitteilung in das Handelsregister. Die Frist der Einladung beträgt sechs Monate.
  • Der Liquidator vertritt und leitet das Unternehmen während des Liquidationsverfahrens - er hat die Rechte und Pflichten des Vertretungs- und des Verwaltungsorgans der zu liquidierende Gesellschaft. Der Liquidator kann keine neuen Rechtsgeschäfte schließen. Ausnahmen von diesem Prinzip sind nur dann zulässig, wenn diese Rechtsgeschäfte mit dem Liquidationsverfahren selbst zu tun haben – zum Beispiel hinsichtlich der Verwertung des verbliebenen Vermögens des Unternehmens muss der Liquidator Verträge für den Verkauf der Immobilie schließen. Der Liquidator kann keine Beschlüsse über die Umwandlung des Unternehmens treffen. Diese Entscheidung kann nur durch die Gesellschafterlversammlung erfolgen. 
  • Falls für die Befriedigung der Gläubiger oder aus einem anderen Grund der Verkauf von Immobilien sich als erforderlich erweist, muss der Liquidator die entsprechenden Rechtshandlungen nur nach besonderer Verfahrensweise durchführen.
  • Der Liquidator ist verpflichtet, ein Bilanzbericht zu erstellen, die den Zustand der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Auflösung darstellt. Am Ende jedes Jahres bereitet er die Unterlagen für den finanziellen Jahresabschluss vor und legt den Jahresabschlussbericht und einen Bericht über seine Tätigkeit als Liquidator vor.
  • Sollte die Liquidation sich auf mehr als ein Jahr erstrecken, muss der Liquidator jedes Jahr eine Hauptversammlung einberufen, um Ihr über seine bisherigen Handlungen zu berichten.
  • Mit dem Beginn des Liquidationsverfahrens muss der Liquidator unverzüglich darüber das Finanzamt in Bulgarien informieren.

II. Rechtshandlungen während der Liquidation

Der Liquidator muss die schwebenden Rechtsgeschäften und Prozesse, an denen der Gesellschaft in Liquidation teilgenommen hat, bis zum Ende ausführen:

  • er muss die Forderungen einsammeln und die Verpflichtungen der Gesellschaft erfüllen
  • Sämtliche Verträge im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder aufgrund anderer Kündigungsgründe beenden.
  • Wenn die Forderungen nicht unbestritten sind und der Gläubiger bekannt ist, wird dieser über das Liquidationsverfahren schriftlich benachrichtigt. Ab diesem Zeitpunkt hat er 6 Monaten Zeit seine Forderung anzumelden. Falls der Gläubiger während dieser Zeit passiv bleibt, wird der fällige Betrag in einer Bank in seinem Namen hinterlegt.
  • Wenn eine Forderung eines Gläubigers bestritten wird, muss der Liquidator das Vermögen des Unternehmens zwischen den Gesellschaftern nur dann verteilt werden, wenn die entsprechenden Sicherheiten an den Gläubiger hinterlegt worden sind.
  • Verwertung des verbliebenen Vermögens und Verteilung zwischen den Gesellschafter oder den Aktionären. Das Eigentum, das nach der Befriedigung der Gläubiger verbleibt, wird zwischen den Aktionären verteilt. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass dieses Eigentum verwertet wird. Einzelne Objekte können auf einen oder mehreren Gesellschafter übertragen werden, es sei denn die Rechte der anderen Gesellschafter und Gläubiger werden dadurch nicht geschädigt.
  • Die Verteilung des Eigentums darf erst dann erfolgen, wenn sechs Monate seit der Veröffentlichung der Einladung an die Gläubiger in das Handelsregister abgelaufen sind.
  • Nach dem Abschluss der Liquidation erfolgt die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Der Liquidator reicht die entsprechenden Dokumente in dem Handelsregister ein.

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