Immobilienrecht

Die rechtlichen Fragestellungen im bulgarischen Immobilienrecht sind sehr vielfältig. Еs liegt auch daran, dass anders als das deutsche Sachenrecht das bulgarische kein Trennungs- und Abstraktionsprinzip kennt.

Der Erwerb eines bebauten Grundstücks kommt oft als eine Wertanlage in Betracht. Der bulgarische Immobilienmarkt hat sich nach der Wirtschaftskriese erholt und kommt wieder als Investitionsziel in Frage. Darüber hinaus ergeben sich Investitionsmöglichkeiten in Sanierungsobjekte, die teilweise auch im Rahmen von europäischen Programmen förderfähig sind. Insbesondere der Immobilienmarkt in Bulgarien ist attraktiv für Bauherren, da der Ankauf eines Objekts im europaweiten Vergleich vergleichsweise günstig ist und ein hohes Interesse an der Vermietung und an dem Kauf von neuen oder neuerdings sanierten Objekten besteht.

Neben der Finanzierung von Grundstücken ergeben sich öffentlich rechtliche Problembereiche, wie das Baugenehmigungsverfahren, den Anschluss und die Benutzung öffentlicher Leitungssysteme sowie den Denkmalschutz.

Daher kommt der Vertragsgestaltung im Grundstücksrecht hohe Bedeutung zu. Insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die Belastung mit dinglichen Rechten (zum Beispiel Hypotheken, Dienstbarkeiten) sowie die Eintragung von sonstigen Sichercheiten bedürfen kompetenter juristischer Beratung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ruskov & Kollegen kooperiert dabei mit Immobilienmaklern und bietet Ihnen daher vom ersten Interesse an einem Grundstück bis zur Vertragsabwicklung ein großes Leistungsspektrum. Wir sind Ihre Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Bulgarien.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Überprüfung des Grundstücks, Einholung von Grundbuchauszügen, Prüfung auf dingliche Belastungen, öffentlich rechtliche Anforderungen, Förderfähigkeit im Rahmen europäischer Programme
  • Verhandlungsführung mit den Parteien
  • Erstellung und Überprüfung von Maklerverträgen, Vorverträgen, Grundstücksverträgen, Bau- und Mietverträgen
  • Begleitung und Vertretung in Notarterminen
  • Eintragung von Hypotheken, Dienstbarkeiten und anderen Belastungen
  • Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren und in Nutzungsänderungsverfahren
  • Rechtliche Beratung und Vertretung in sonstigen Grundstücksangelegenheiten (zum Beispiel Naturschutzrecht, Еmmissionsrecht)

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