Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte Ruskov & Kollegen liegt auf dem Gebiet des deutschen und bulgarischen Erbrechts.
Aufgrund der Emigration vieler bulgarischer Staatsbürger nach Deutschland, in den letzten Jahren aber auch von deutschen Staatsbürgern nach Bulgarien, kommt es immer öfter zu juristischen Auseinandersetzungen aus den Bereichen des Erbrechts. Oft haben diese Fälle einen internationalen Bezug und deren Lösung erfordert fundierte Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsordnungen beider Länder und deren Internationalen Privatrechts.
Rechtsanwälte Ruskov & Kollegen konnten in den letzten Jahren viel Erfahrung sammeln bei der Findung, Begutachtung, Sicherstellung, Inbesitznahme und Verwertung von im Wege der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge angefallenen Erbschaften in Bulgarien und Deutschland. Dabei vertreten wir unsere Mandanten auch prozessual im Erbscheinverfahren und in Erbschaftsauseinandersetzungen in beiden Ländern. Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Bulgarien.
Unsere juristischen Dienstleistungen in dem Bereich des deutschen und bulgarischen Erbrechts umfassen vor allem:
- Beratung in Erbschaftsangelegenheiten
- Erstellung von Testamenten in Deutschland und Bulgarien
- Feststellung von Erbschaftsansprüchen
- Beantragung von Erbscheinen, Teilnahme am Erbscheinverfahren
- Außergerichtliche Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen, Verhandlung mit den restlichen Erben
- Findung, Sicherstellung, Inbesitznahme, Begutachtung und Verwertung von angefallenen Erbschaften in Deutschland und Bulgarien
- Prozessuale Vertretung im Erbschaftsauseinandersetzungsverfahren
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Erbrecht in Bulgarien.