In letzter Zeit steigt die Anzahl an ausländische rechtskräftige Urteile gegen die bulgarische Fluggesellschaft Air Via Bulgarian Airways an, die in Bulgarien vollstreckt werden. Diese kommen meistens von deutschen Gerichten, sowie auch aus anderen Ländern, in Folge von Schadensersatzforderungen von unzufriedenen Kunden der Gesellschaft. In den meisten Fällen sind die Kläger Flugpassagiere, die einen Flug der Air Via Bulgarian Airways gebucht haben, welcher jedoch mit erheblicher Verspätung ausgeführt wurde oder sogar nicht stattfand.
Die Abfolge ist stets die gleiche - bevor es zu den Verurteilungen kam, wurde die Gesellschaft aufgefordert Schadensersatz zu leisten. Da dies jedoch nicht freiwillig seitens der Air Via Bulgarian Airways erfolgte, sahen sich die unzufriedenen Kunden gezwungen, ihre Ansprüche vor dem einheimischen Gericht geltend zu machen. So kam es zu den Urteilen von ausländischen Gerichten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder nach der neuen Verordnung 1215/2012 in Bulgarien vollstreckt werden.
Auch wenn die Fluggesellschaft laut ihrer Webseite mehrere Filialen in Bulgarien betreibt, so hat Air Via Bulgarian Airways laut dem bulgarischen Handelsregister ihren Gesellschaftssitz in Kardjali, woraus sich die Kompetenz zur Anerkennung dieser ausländischen Urteilen des Bezirksgericht in Kardjali ergibt.
Festzustellen ist, dass die Webseite der Air Via kein Impressum nachweist.