Liebe Leser uns Besucher meines Blogs,
es ist Sommerloch, einige der Kollegen sind im Urlaub und viele Mandanten sind irgendwo unterwegs, so dass das Telefon nicht mehr ständig klingelt und die zu beantwortenden Mails überschaubar sind. So bleibt mir auch etwas Zeit, um mit viel Belustigung, aber auch mit etwas Frust, obwohl ich eigentlich daran gewohnt bin, über ein Thema zu schreiben, welches unsere Anwaltsgemüter in Wallung bringt und worüber sich die Kollegen ständig aufregen. Nämlich wie sollte man einen Anwalt kontaktieren, oder eher NICHT kontaktieren, damit man mit seinem Anliegen überhaupt ernst genommen wird?
Ich werde jeden Tag von vielen verschiedenen Personen per E-Mail, Telefon oder auch persönlich, natürlich ohne vorherige Terminvereinbarung, kontaktiert. Мanchmal freundlich, manchmal auch nicht. Diese Menschen sind in der unglücklichen Lage geraten einen Anwalt kontaktieren zu müssen. Мanchmal auch selbst verschuldet, und haben selbstverständlich auch sehr viele Fragen, die immer sofort und immer auch sehr präzise beantwortet werden müssen, weil ansonsten gleich die Welt untergeht. Und sind dann unangenehm überrascht, wenn der Anwalt sie anstatt mit offenen Armen zu empfangen und gleich mit seinen geschätzten Antworten zu beglücken nur versucht sie schnell abzuwimmeln. Weil sie eben immer die gleichen Fehler bei der Aufnahme der Kommunikation machen. Und hier möchte ich auch einige davon beschreiben.
Zu Ihrem besseren Verständnis – auch als Anwalt bin ich ein Unternehmer, und als solcher gehe ich jeden Tag ins Büro, mit dem vornehmlichen Ziel Geld zu verdienen, genau wie Sie. Und um den Betrieb einer Kanzlei aufrechtzuerhalten, kostet mich verdammt viel Geld. Hier sind nur die horrenden Mietkosten für ein geräumiges Büro im Stadtzentrum, Fachliteratur, Internet- und Telefon, Büroausstattung, Computer und Softwarelizenzen, Schreibuntensilien, Marketing, Übersetzer und noch vieles mehr zu benennen. Und an erster Stelle natürlich die vielen angestellten Mitarbeitern, die viele Jahre fleißig studiert haben, mehrere Fremdsprachen sprechen und hierfür auch entsprechend hoch entlohnt werden möchten.
Das Geld hierfür verdienen wir durch juristische Geschäftsführung und Vertretung, aber auch durch Rechtsberatung. Rechtsberatung ist die Weitergabe von rechtlich relevanten Informationen, gepaart mit der eigenen beruflichen Erfahrung. Und auch wenn die Informationen heutzutage inflationär sind – jeder kann jederzeit zu jedem Thema was auf Google, YouTube, TikTok, Facebook etc. finden. Wir selbst stellen regelmäßig auf diesem Blog Rechtsartikel im Netz und das ist viel mehr als andere tun, man muss sich nur die Zeit nehmen danach zu suchen, zu lesen und zu verstehen. ChatGPT macht sogar dies noch viel einfacher, da wird alles sofort vorgekaut. Aber es dauert viele Jahre, bis die entsprechende Berufserfahrung angesammelt wird. Und die möchten wir nicht einfach so mit anderen teilen. Denn ich leite kein mit Steuergeldern finanziertes Informationsbüro oder auch keine mit privaten Spenden aufrechterhaltene Wohltätigkeitsorganisation, jeder Cent muss erarbeitet werden. Es gibt aber auch solche Wohltätigkeitsorganisationen zur Rechtshilfe und Rechtsbeistand, wenn Sie gerade nicht flüssig sind, können Sie sich gleich an solche wenden.
Hier beschreibe ich also anekdotisch und nicht ohne etwas Sarkasmus einige Beispiele von Fehlern, die viele von Ihnen, ob gewollt oder nicht, bei der Kontaktaufnahme mit uns Anwälten begehen.
I. Ich möchte mich mit Ihnen austauschen.
Der Begriff „Austauschen“ ist vor allem im Unternehmerkreisen sehr weitverbreitet. Denn es klingt vornehm. Man spricht nett miteinander und tauscht Informationen aus. Stimmt aber nicht, denn im Grunde will der „sich Austauschende“ nur eine kostenlose Rechtsberatung. Austauschen kommt vom Wort „Tausch“ und ist im § 480 BGB geregelt, welcher nur auf § 433 BGB verweist. Im Grunde ist der Tausch ein Kauf, aber anstatt Geld bekommt man andere Leistungen. Man sollte also meinen, dass ich bei einem „austauschen“ für meine mit Tränen und Schweiß gesammelte Informationen und Berufserfahrung als Gegenleistung andere für mich wertvolle Informationen bekommen werde. Wie zum Beispiel einen heißen Aktientipp? Von wegen. Ich werde mit Fragen über Fragen ausgequetscht, aber wenn ich dann auch nach eine für mich wertvolle Information frage, werde ich nur verständnislos angeschaut.
Letzte Woche hatte ich so ein „Austauschen“ mit einem angesehenen Münchner Unternehmer. Ich habe dem „Austauschen“ nur zugestimmt, weil ein alter und von mir hochgeschätzter Mandant, der auch noch dazu seine Rechnungen immer pünktlich bezahlt, mich darum gebeten hat. Nachdem mich also dieser Mensch knapp dreißig Minuten lang mit seinen vielen Fragen penetrant ausgefragt hat und dann auch noch sehr zufrieden über die Antworten wirkte, habe ich ihn nach einigen Investitionstipps gefragt. Er antwortete schwammig und fragte weshalb ich ihn überhaupt sowas frage. Ich erwiderte, dass ich für den Tausch meiner Informationen im Gegenzug auch einige relevante für mich Informationen bekommen möchte. Daraufhin wirkte er not amused und hat mir allen Ernstes erklärt, dass er sich mit Kunden vor Beginn einer Zusammenarbeit auch kostenlos „austauscht“. Was der arme Mann wirklich nicht begreifen konnte war, dass in seinem Fall er und seine Kunden über die jeweiligen zukünftigen gegenseitigen Leistungen reden, sie sind am verhandeln. In meinem Fall jedoch ist die Beantwortung seiner Fragen, also die Rechtsberatung, meine jetzige und grundsätzlich kostenpflichtige Leistung.
Wenn Sie sich also mit mir „austauschen“ möchten, so sollten sie auch mir relevante Informationen zum Tausch anbieten können. Wenn Sie gerade über solche nicht verfügen, dann tut es Geld auch.
II. Ich möchte Sie gern kennenlernen.
Ziemlich oft treten an mich auch Menschen heran, die mich „gern kennenlernen“ möchten. Und wie glauben Sie, laufen solche „Kennenlerngespräche“ ab? Ich werde über Steuern, Gesellschaften, Arbeitsrecht etc. befragt. Aber keiner kommt auch nur auf die Idee, mich zum Beispiel über meine Buch- oder Filmvorlieben, meine Hobbys, mein Lieblingsbier, meine Familie oder die von mir unterstützte Fußballmannschaft bei der aktuellen EM zu fragen. Man sollte aber meinen, dass dies doch mehr relevant wäre, um mich als Mensch kennenzulernen, anstatt über Steuern zu reden? Und falls ich mir den Spaß erlaube und beginne mein Gegenüber über seine privaten Vorlieben zu fragen, damit ich ihn besser „kennenlerne“, dann werde ich nur pikiert angeschaut.
Wenn Sie mir also eine E-Mail schreiben und um ein Termin bitten, um mich „kennenzulernen“, dann weiß ich sofort, dass Sie nur auf kostenlose Rechtsberatung aus sind und ich keinen Wunsch verspüre Sie kennenzulernen.
III. Ich habe einige Fragen an Sie, können Sie mir diese bitte beantworten?
Vielleicht kann ich das, ich muss mir aber die Frage zuerst anhören. Sie können diese auch schriftlich stellen. Falls ich kann, erfolgt die Beantwortung innerhalb eines Beratungstermins.
IV. Ich würde gern mit Ihnen in Zukunft arbeiten, aber ich hätte vorher noch einige Fragen, die …
Das ist eine Floskel, die vor allem bei jungen Kollegen wirkt, die noch wenig zu tun haben und auf Mandate erpicht sind, um der ganzen Welt zu zeigen, was man doch für ein toller Anwalt ist. Bei mir war es auch mal so. Inzwischen jedoch nicht mehr. Denn meine bittere Erfahrung hat mich gelehrt, dass diese Floskel nichts mehr bedeutet als „Ich möchte eine unentgeltliche Rechtsberatung!“ und ich von diesem Menschen auch sowieso nichts mehr hören werde. Und wenn ich darauf hinweise, dann bekomme ich oft zu hören „Aber wie soll ich wissen, dass ich mit Ihnen zusammenarbeiten will, wenn ich nicht weiß, ob Sie hierfür geeignet sind?“. Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie gehen ins Restaurant und bestellen dem Kellner: „Bringen Sie mir bitte die Vorspeise. Kostenlos natürlich. Wenn es mir schmeckt, werde ich dann die Hauptspeise nehmen.“ Sie werden dann sofort nach draußen geworfen.
Der sicherste Weg also, damit ich mit Ihnen in Zukunft nicht zusammenarbeiten möchte, ist, wenn Sie mir sagen, dass Sie mit mir in Zukunft arbeiten wollen, wenn ich aber jetzt etwas tun soll. In Bulgarien sagen wir dazu „Papa wird mir ein Fahrrad kaufen, aber ein anderes Mal.“
V. Ich werde Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung dieser Fragen sein.
Höflichkeit ist im Alltag sehr wichtig und als besonders höflich gilt es dann Dankbarkeit zu zeigen. Leider ist Dankbarkeit kein anerkanntes Zahlungsmittel. Stellen Sie sich bitte mal vor, wie ich zum Monatsende meinen Mitarbeitern sage: „Ihr habt wieder mal sehr viel in diesem Monat für mich gearbeitet, Ihr habt meine grenzenlose Dankbarkeit.“ Dank hin oder her, die wollen einen Geldeingang auf das Konto sehen. Wenn ich versuchen sollte mich nur mit Dankbarkeit durchzumogeln, werde ich sofort allein und ohne Mitarbeiter dastehen. Wenn Sie also mir gegenüber Dankbarkeit für die Beantwortung Ihrer Fragen zeigen wollen, dann ist das sehr einfach – bezahlen Sie meine Rechnung pünktlich.
VI. Wie können Sie nur so Ihre Mandanten behandeln?
Diese Frage bekomme ich oft gestellt, wenn ich sage, dass ich für die Beantwortung von Fragen Geld sehen will und falls der andere nicht zahlen möchte, er doch sonst wo seine Antworten suchen soll. Ich kann nur erwidern, dass ein Mandant nur jemand ist, der mir ein Mandat erteilt, ich dieses Mandat auch annehme und entsprechend dann bezahlt werde. Anderenfalls ist man kein Mandant, sondern nur lästig.
Ich kann noch viele andere Beispiele erzählen, aber Sommerloch hin oder her, ich muss jetzt mir die Zeit nehmen und die Fragen zahlender Mandanten beantworten. Nachdem Sie die obigen Zeilen gelesen haben, werden sich viele von Ihnen jetzt denken „Was doch der Herr Ruskov nur für ein geldgieriger und eingebildeter Arsch ist, der kann den Mund nicht aufmachen, ohne gleich ans Geld zu denken“. Aber jetzt mal ganz ehrlich – wären Sie bereit ein Teil Ihres Lebens für einen Fremden, den Sie vorhin nicht kannten und wahrscheinlich auch nie mehr sehen werden, einfach so und ohne Gegenleistung zu verschwenden? Höchstwahrscheinlich nicht. Wieso erwarten Sie dann das von mir?
Der richtige Weg einen Anwalt zu kontaktieren und ist also der:
„Lieber Herr Anwalt R…….,
ich habe einige Fragen zu den Themen A, B, C. Können Sie mich dementsprechend rechtlich beraten? Und falls ja, wann könnte ich ein Termin bei Ihnen erhalten und mit welchen Kosten für Ihre Honorarnote habe ich zu rechnen?“
Sie werden sehen, man wird sich sofort um Ihre Belange kümmern.
Schöne Sommermonate wünsche ich Ihnen 😊.