Anleihen
Anleihe – Bond (aus Lat. obligatio – Verbindlichkeit, Verpflichtung) – stellt auch im bulgarischen Recht ein Wertpapier dar, das vom Zeichner herausgestellt wird, womit ihr Herausgeber (Emittent) verpflichtet wird, bestimmte Zahlungen an den Anleiheinhaber für einen bestimmten Zeitraum zu leisten. Die Anleihe ist eine Art Wertpapier des Gläubigers und als solches ist sie an festen (dauerhaften) Zahlungen in Form von Zinszahlungen (Kupons) und fälligen Hauptschuld, je nach Art der Anleihe, gebunden.
Rechtsrahmen in Bulgarien
Auf der Ebene der Europäischen Union ist dieser Rahmen durch zahlreichen Richtlinien geschaffen. Die jeweils gültige Gesetzgebung bestimmt den Rechtsrahmen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene. Der allgemeine Rechtsrahmen in Bulgarien ist im bulgarischen Handelsgesetz und den speziellen Regelungen im Wertpapierprospektgesetz, Gesetz über die Hypothekenanleihen, Registerpfandgesetz, im Gesetz über die Kreditinstitute usw. enthalten. Die untergesetzlichen Regelungen bestehen in Erlässen des Ministerrates Bulgariens, Vorschriften und Verordnungen. Der Rechtsrahmen der Anleihen wird in einem allgemeinen und speziellen Teil untergeteilt.
Der allgemeine Rechtsrahmen ist im bulgarischen Handelsgesetz, insbesondere im Kapitel 14 Art. 204-218 enthalten.
Der spezielle Rechtsrahmen ist in mehreren Rechtsverordnungen geregelt, aber eine wesentliche Rolle spielt dabei das bulgarische Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Das WpPG behandelt nicht nur die Fragen zur Herausgabe der Anleihen in Bulgarien, sondern auch die Fragen zum Angebot auf Finanzmärkten, Vorschriften für den Vertrieb, Verhalten der wirtschaftlichen Subjekten, Überwachungsordnung der Einhaltung der Regeln zum Kaufen und Verkaufen, Bußgeldvorschriften usw.
Weitere mit den Anleihen als Wertpapiere verbundenen Gesetzen in Bulgarien sind:
- Gesetz über die Regelung notleidender Kredite, die bis zum 31. Dezember 1991 vereinbart worden sind;
- Gesetz über die Hypothekenanleihen;
- Erlass des Ministerrats Nr. 167;
- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
- Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung;
- Gesetz über die Schuldverhältnisse und Verträge;
- Währungsgesetz usw.
Inhalt und Bedeutung
Die Anleihe stellt ein Rechtsverhältnis, kraft dessen eine der Parteien – der Schuldner – eine bestimmte Gegenleistung für die andere Partei – Gläubiger – erbringen muss. Das Schuldverhältnis besteht immer zwischen zwei Parteien – Gläubiger und Schuldner. Die Freiheit des Schuldners ist in einer bestimmten Richtung und für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Diese Verbindlichkeit wird mit der Erfüllung der Pflicht aufgelöst. Weder die bulgarische, noch die europäische Gesetzgebung legen eine legitime Begriffsbestimmung für die Anleihe fest. Und eben wegen dem Mangel einer solchen Definition wird die Anleihe durch die Rechtswissenschaft in zwei Aspekten behandelt:
1) Als Darlehen, das einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien gewährt wird
Der grundsätzliche wirtschaftliche Sinn in diesem Aspekt der Anleihe in Bulgarien besteht darin, dass sie eine Verfahrensweise zur Beschaffung von Mittel für die Aktiengesellschaft oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie schließt die Bestandteile eines Darlehensvertrags mit ein: Fälligkeit, Zinsen, Höhe usw. und regelt das Recht des Zeichners (Anlegers) gegenüber dem Herausgeber (Emittenten).Der Unterschied zwischen Zeichner und Herausgeber besteht darin, dass der Zeichner Gläubiger der Gesellschaft ist. Er ist am Geschäft nicht beteiligt, trägt die Folgen daraus nicht und seine Interessen werden vor diejenigen der Aktionäre befriedigt.
2) Als Wertpapier
Im bulgarischen Handelsgesetz wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleihe ein Wertpapier ist, aber es kann von Art. 204 Abs. 5 Satz 2 HG abgeführt werden, wonach für die Herausgabe, Übertragung und Pfändung von baren und bargeldlosen Anleihen die Regelungen für die Aktien Anwendung finden.
Im Handelsgesetz werden keine obligatorischen Voraussetzungen zum Inhalt genannt, aber sie können von Art. 204 Abs. 5 Satz 2 HG abgeleitet werden, d.h. dafür können die Bestimmungen des Art. 183 Abs. 1 HG hinsichtlich den Inhalt der Aktien Anwendung finden. Die Anleihe enthält:
- die Bezeichnung "Anleihe";
- die rechtsmäßigen Identifikationsmerkmale des Emittenten, die Nummer der Emission und die laufende Nummer de Anleihe;
- den Namen des ersten Inhabers, sofern es sich um eine Inhaberanleihe handelt;
- Nennwert der Anleihe und Höhe der Zinsen oder Prämie;
- die Höhe, Frist und Bedingungen der Anleihe;
- Ausstellungsdatum und –ort;
- Unterschrift der Person, die die Gesellschaft verbindlich verpflichten darf.
Ähnlich wie bei den meisten Wertpapieren, haben die Anleihen zwei Preise. Der erste Preis (der höher ist) ist der Börsenpreis des Maklers. Der zweite, niedrigere Preis, ist der Preis, für den der Dealer die Anleihen erwirbt. Die Differenz zwischen beiden Preisen wird Spread genannt und stellt den Gewinn des Dealers, bzw. des Unternehmens, für das er tätig ist, dar. Die Anleihe ist ein Wertpapier, das zwei Forderungen enthält – Hauptschuld und Zinsen.
Arten von Anleihen
1) bare und bargeldlose Anleihen - nach Objektivierung;
Bare und bargeldlose Anleihen können laut den ausdrücklichen Vorgaben des Art. 204 Abs. 5 HG emittiert werden. Sofern das Unternehmen bargeldlose Anleihen emittiert, sind diese in der Wertpapierverwahrstelle einzutragen.
2) Namens- und Inhaberanleihen – nach Legitimierung des Inhabers;
Wenn der erste Inhaber auf dem Anleihezertifikat genannt ist, handelt es sich um eine Inhaberanleihe. Sofern auf das Anleihezertifikat kein Name des Inhabers vermerkt ist, ist Inhaber dieser Anleihe, wer sie physisch besitzt.
3) Einfache und Vorzugsanleihen – nach Art und Umfang der eingeräumten Rechte;
Die einfache Anleihen beinhaltet zwei Rechte – den Anspruch am Fälligkeitstag einen dem Nennwert gleichen Betrag und Zinsen, sofern vorgesehen, zu erhalten. Die Vorzugsanleihe räumt ihrem Inhaber neben den weiter oben genannten Ansprüchen auch weitere Rechte ein.
4) Unternehmensanleihen und Staatsanleihen – nach der Art des Schuldners;
5) frei übertragbare und vinkulierte Anleihen – nach Art der Übertragung;
Unter "frei übertragbare" Anleihen ist ihre uneingeschränkte Übertragung zu verstehen. Die Vinkulierten Anleihen sind eher eine Ausnahme und eine Übertragung auf Inhaber ist unmöglich. Die vinkulierten Anleihen können nur Namensanleihen sein. Auf dieser Weise wird dem Emittenten die Möglichkeit eingeräumt, Kontrolle über die die Anleihen erwerbenden Personen auszuüben.
6) verzinsliche und unverzinsliche Anleihen – nach Art des Einkommens;
Die verzinslichen Anleihen in Bulgarien bilden ein Einkommen in Form von Zinsen. Die unverzinslichen Anleihen erbringen keine Zinsen, sondern eine andere Art an Einkommen nach den zugesprochenen Rechten. Damit können auch weitere Rechte verbrieft werden (z. B. Vorzugsanleihen) oder Wandelanleihen; es können auch (vermögenswirksame oder persönliche) Sicherheiten verbrieft werden. Das Verfahren für die Sicherheiten ist da unterschiedlich. Dazu bestehen folgende mögliche Vorzüge: inflationsgebundene Anleihen ohne festgesetzten Zins; Genussscheine, die neben den Nennwert auch Dividende erbringen, die denjenigen der Aktionäre ähnlich sind; Anleihen mit vorzeitiger Rückzahlung.
7) lang-, mittel- und kurzfristige Anleihen – nach Fälligkeit ihrer Emittierung