Das Thema der verdeckten Gewinnausschüttung im bulgarischen Steuerrecht ist für die Regelung der finanziellen Beziehungen, insbesondere zwischen verbundenen Personen und der steuerlichen Optimierung von besonderer Bedeutung. In letzter Zeit ist dieses Thema auch besonders aktuell, da das bulgarische Fnanzamt vermehrt Gesellschaften einer Steuerprüfung unterzieht, die einen hohen Kassenbestand in ihrer letzten Steuererklärung ausgewiesen haben, was ein Indiz einer verdeckten Gewinnausschüttung darstellt. Aus diesem Grund werden wir in diesem Artikel ihre Grundzüge näher vorstellen.
Wesen der verdeckten Gewinnausschüttung
Nach Art. 5 vom § 1 der Zusätzlichen Bestimmungen zum Körperschaftssteuergesetz (KStG) wird Folgendes als verdeckte Gewinnausschüttung in Bulgarien bewertet:
1. Beträge, die mit der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen nicht zusammenhängen oder die üblichen Marktpreise übersteigen und zugunsten der Aktionäre, Gesellschafter oder verbundenen Personen gewährt, gezahlt oder verteilt werden, ausgenommen der Dividenden;
Das schließt zwei Arten von Zahlungen ein:
- Beträge, die mit der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen nicht zusammenhängen. Dazu zählen meistens die persönlichen Aufwendungen zugunsten von Aktionären, Gesellschafter und verbundenen Personen. Nähere Beispiele dafür sind:
- Reise- und Aufenthaltskosten, deren Verbindung mit der Geschäftstätigkeit nicht nachgewiesen werden kann;
- Kosten für die Nutzung fremder Vermögenswerte, die nicht aufgrund eines Mietvertrags gemietet worden sind;
- Kosten für der Gesellschaft nicht verfügbaren Vermögensgegenstände unter der Feststellung, dass sie dem persönlichen Bedarf von Aktionären, Gesellschaftern oder mit ihnen verbunden Personen dienen;
- Aufwendungen für nicht geleistete Lieferungen;
- Finanzielle Mittel der Gesellschaft, die von ihren Eigentümern für persönliche Bedürfnisse verwendet werden, Kauf persönlicher Gegenstände für den Eigentümer oder Dritte unmittelbar durch Firmenkonten.
- Beträge, die mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen, jedoch teilweise die üblichen Marktpreise übersteigen. Als verdeckte Gewinnausschüttung wird in Bulgarien lediglich der Teil, der den üblichen Marktpreis übersteigt, bewertet. Als Maßstab für die Beurteilung der üblichen Marktpreise wird der Vergleich der kaufmännischenund finanziellen Beziehungen zwischen zwei unabhängigen Körperschaften zu vergleichbaren Bedingungen genommen.
Dazu ist zu unterstreichen, dass als verdeckte Gewinnausschüttung in Bulgarien nicht nur die als Kosten abgerechnete Beträge gelten, sondern auch:
- Verrechnungen;
- Barzahlungen;
- von der Geschäftskarte abgehobenes Bargeld;
- Vorschüsse, deren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Folgendes ist nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln:
- Ausschüttungen an Personen, die keine Aktionäre, Gesellschafter oder verbundenen Personen sind; In diesem Fall käme als einzige negative Folge die steuerliche Nichtanerkennung des Aufwands in Betracht.
- Auszahlungen an Aktionäre, Gesellschafter oder verbundenen Personen, die nicht als Darlehen ausgerichtet sind, jedoch sofort getilgt werden.
2. Die berechneten Zinskosten (ausgenommen der Fälle, für die die Darlehensbedingungen in Erfüllung von Rechtsvorschriften vereinbart worden sind) für Darlehen, die mindestens drei der vier unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
- das Darlehen überschreitet den Wert des Eigenkapitals des Zahlers des Ertrags zum 31. Dezember des Vorjahres;
- die Tilgung des Darlehens oder der Zinsen ist nicht befristet;
- die Tilgung des Darlehens oder der Zinsen oder der Wert der Zinsen hängt vom Erzielen oder von der Höhe des Gewinns des Zahlers des Ertrags;
- die Tilgung des Darlehens hängt von der Befriedigung der Forderungen anderer Gläubiger oder Dividendenausschüttung im Sinne des KStG ab.
In diesem Fall handelt es sich um ein Darlehen, das der Gesellschaft von einem Aktionär, Gesellschafter oder einer verbundenen Person oder einem stillen Gesellschafter, der Zinskosten generiert, zur Verfügung gestellt worden ist. Dieses Darlehen verdeckt somit die eigentliche Kapitalerhöhung, bei der die erwirtschafteten Gewinne als Dividende auszuschütten sind, die entsprechend zu besteuern sind. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass die Zinskosten steuerlich anerkannt werden und das Jahresergebnis vor Steuern verringern, die Dividenden dagegen keine steuerliche Anerkennung finden.
Wichtig dabei ist zu verzeichnen, dass die Kriterien zur Behandlung des Darlehens als verdeckte Gewinnausschüttung in Bulgarien lediglich die oben aufgeführten Voraussetzungen sind, unabhängig davon ob es von einem Aktionär, Gesellschafter oder einer verbundenen Person eingeräumt wird.
Steuerliche Behandlung und Folgen bei Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen
Es gibt Situationen, in denen die Verwendung persönlicher Mittel der Eigentümer erforderlich ist und gleichzeitig keine Gewinnrücklagen aus früheren Jahren vorhanden sind. In diesen Fällen kommt es zunächst darauf an, ob das Unternehmen die Sicherheit hat, dass es im Laufe des Jahres einen Gewinn erwirtschaften wird und die Verwendung der aktuellen persönlichen Mittel nicht zu Störungen bei der Begleichung der Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Gläubigern und u.Ä. führt, d. h. das Unternehmen wird nicht entkapitalisiert. Bei dieser Zahlung handelt es sich naturgemäß um den Erhalt einer Vorabdividende.
Beispielsweise werden anlässlich des geschätzten Jahresgewinns Beträge von den Eigentümern entgegengenommen und am Jahresende als Schätzung in der aktuellen Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Im darauffolgenden Jahr werden nach dem Beschluss der Generalversammlung über die Annahme des Jahresabschlusses für das Vorjahr und die Ausschüttung der Dividenden, die entsprechende Einbehaltung und Zahlung der Dividendensteuer sowie die Berechnung der im Voraus aufgenommenen Beträge /Vorabdividende/ abgeschlossen. Die Steuer ist bis zum Ende des auf das Quartal, in dem die Entscheidung getroffen wurde, folgenden Monats zu entrichten. Im gleichen Zeitraum wurde eine Erklärung gemäß Art. 55, Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und Art. 201, Abs. 1 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer vom Zahler des Einkommens.
In diesem Fall geht die Nationale Agentur für Einnahmen davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Vorabdividenden gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer um ein von der Gesellschaft gewährtes kurzfristiges Darlehen handelt, für das Zinsen in Höhe des marktüblichen Zinssatzes zu zahlen sind im Sinne des § 1 Ziffer 32 der Zusatzbestimmungen des Gesetzes über die Unternehmenssteuer für den Zeitraum der Verwendung der „Vorab“-Dividende bis zu deren Schließung als Ausgleich. Dies führt zu nicht ausgewiesenen Zinserträgen.
In einem anderen Fall, wenn eine versteckte Gewinnausschüttung vorliegt, d. h. Ausgaben, die steuerlich nicht anerkannt werden (Art. 26, Punkt 11 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer) oder es einen Kostenvoranschlag gibt, der nicht erstattet oder von anderen Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Eigentümer abgezogen wird, werden der Aufwand und der Kostenvoranschlag als verdeckte Ausschüttung des Gewinns behandelt und hieraus als Dividende auf Grundlage von Ziffer 5, b. „c“ des § 1 der Zusatzbestimmungen der Einkommensteuergesetzes. Daher wird auf diese Beträge eine Dividendensteuer von 5 Prozent gemäß Art. 38, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes iVm Ziff. 5, b. „c“ des § 1 der Zusatzbestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Darüber hinaus wird eine Geldstrafe gemäß Art. 267, Abs. 1 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer in Höhe von 20 Prozent des ausgewiesenen Aufwands und Kostenvoranschlags.
Sie ist nur dann nicht fällig, wenn im Jahr der verdeckten Gewinnausschüttung der Betrag in Teil VII – Erklärung der verdeckten Gewinnausschüttung der jährlichen Steuererklärung gemäß Art. 92 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer für das betreffende Jahr, Art. 267, Abs. 2 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer.
Im Falle einer verdeckten Gewinnausschüttung wird kein Protokoll erstellt. Der Beschluss der Generalversammlung über die Dividendenausschüttung wird nicht erstellt. Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich. Die aufgelaufenen Beträge werden vierteljährlich geteilt und für Zwecke der Dividendensteuer anerkannt. Die Steuer wird einbehalten und von der Gesellschaft – dem Einkommenszahler – innerhalb eines Zeitraums bis zum Ende des Monats abgeführt, der auf das Quartal folgt, in dem die verdeckte Ausschüttung erzielt wurde (Art. 38 Abs. 3 und Art. 65 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes). Der Zahler des Einkommens muss auch die Erklärung gemäß Artikel 55, Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und Art. 201, Abs. 1 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer für die für das Quartal verwendeten Beträge abgeben. Am Ende des Jahres werden diese Beträge für den persönlichen Gebrauch auch in der Referenz, Artikel 73 des Einkommensteuergesetzes, Code 814, angegeben.
Dies ist eine Anerkennung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von Ziffer 5, b. „a“ aus § 1 der Zusatzbestimmungen des Gesetzes über die Unternehmenssteuer in Verbindung mit Ziffer 8 des § 1 des Einkommensteuergesetzes. Und es spiegelt sich in Teil VII wider – Erklärung der versteckten Gewinnausschüttung der jährlichen Steuererklärung gemäß Art. 92 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer für das betreffende Jahr. D.h. wenn in der jährlichen Steuererklärung eine verdeckte Gewinnausschüttung gemäß Art. 92 des Gesetzes über die Unternehmenssteuer angegeben wird, werden in der Praxis die derzeit von den Eigentümern verwendeten Beträge als vorab ausgeschüttete Dividende ohne gesetzliche Sanktionen behandelt, es gibt keine Zinsen bis zur endgültigen Abrechnung und es gibt keine 20-prozentige Strafe auf die Beträge. Problematisch wird es nur dann, wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung das Unternehmen daran hindert, seinen öffentlichen Verpflichtungen nach Art. 19, Abs. 2, Punkt 1 des Steuer- und Versicherungsverfahrenskodex zu tilgen. Diese Verantwortung besteht aber auch in allen anderen Fällen der Dividendenausschüttung.