Unsere Mandanten stellen uns oft Fragen über die Umsatzsteuer in Bulgarien - wann und unter welchen Bedingungen sind sie verpflichtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz anzumelden, wie hoch ist der Steuersatz, bis wann die Anmeldung erfolgen soll, wie wird die Steuer bezahlt und wie kann diese zurückerstattet werden, wie müssen Rechnungen erstellt werden. Mit diesem und dem nächsten Artikel möchten wir von den Rechtsanwälten Ruskov und Kollegen diese Fragen rund um die bulgarische Umsatzsteuer kurz beantworten.
I. Umfang und Steuersätze
Welche Lieferungen unterliegen der Besteuerung mit Umsatzsteuer (USt.)?
Der Besteuerung mit USt. unterliegt jede Lieferung von Waren und Dienstleistungen, realisiert auf dem Territorium der Republik Bulgarien oder auf dem Territorium eines anderen Mitgliedstaates, die durch eine steuerpflichtige Person im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeführt wird. Die Lieferung kann auf verschiedenen Weisen ausgeführt werden. Sie beschränkt sich nicht nur auf den direkten Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Folgende Fälle sind gemäß Art.6 Abs.2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Lieferung von Waren gleichgestellt:
- Übertragung eines Eigentumsrechts oder eines anderen Sachenrechts auf die Ware, infolge eines Antrags oder eines Aktes einer staatlichen oder lokalen Behörde oder aufgrund eines Gesetzes gegen Entschädigung;
- Die tatsächliche Bereitstellung einer Ware gemäß einem Vertrag, in dem die Übertragung des Eigentumsrechtes auf sie unter einer aufschiebenden Bedingung oder Frist vorgesehen ist;
- Die tatsächliche Bereitstellung einer Ware gemäß einem Leasingvertrag, in dem ausdrücklich eine Übertragung des Eigentumsrechtes auf die Ware vorgesehen ist;
- Die tatsächliche Bereitstellung einer Ware an eine Person, die in eigenem Namen und auf fremde Rechnung handelt.
Als Erbringung von Dienstleistungen wird gemäß Art.9 Abs. 2 auch folgendes berücksichtigt:
- Der Verkauf oder die Übertragung von Rechten auf immaterielles Vermögen;
- Die Vergütung für die Nichtausführung einer bestimmten Handlung oder die Nichtausübung von Rechten;
- Jede körperliche und geistige Arbeit, einschließlich der Bearbeitung im Sinne von Herstellung, Bau oder Montage eines materiellen Vermögensgegenstandes mit Rohstoffen und Materialien, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind.
- Erbringung einer Dienstleistung durch den Halter/den Benutzer zur Reparatur und/oder Verbesserung eines gemieteten oder zur Nutzung überlassenen Vermögensgegenstands;
Wie hoch ist der Regelsatz der Umsatzsteuer?
Seit 1999 bis zum heutigen Tag beträgt der Regelsatz, der für die steuerpflichtigen Lieferungen mit Ausführungsort in Bulgarien, für die Einfuhr von Waren auf dem Territorium des Landes und für die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe gilt, 20 %.
Der Steuersatz für Bücher, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Babynahrung und Windeln, touristische Dienstleistungen und die Nutzung von Sportanlagen wurde im Zusammenhang mit der Pandemie aufgrund von Covid-19 vorübergehend auf 9 % gesenkt. Die Ermäßigung gilt bis zum 31.12.2022, und es ist noch nicht bekannt, ob sie verlängert wird oder nicht.
Es gibt auch einen Nullsatz, mit dem folgende Arten von Lieferungen besteuert werden:
- Ausfuhr von Waren außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Art. 28 UStG);
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (igL);
- internationaler Personenverkehr( 29 UStG);
- grenzüberschreitender Güterverkehr von einem Land außerhalb der EU nach Bulgarien und zurück (Art. 30 UStG);
- Lieferungen in Zusammenhang mit internationalem Transport (Art. 31 UStG);
- Lieferungen in Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr (Art. 32 UStG);
- Lieferungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Waren (Art. 33 UStG);
- Lieferung von Gold an Zentralbanken (Art. 34 UStG);
- Lieferungen im Zusammenhang mit dem zollfreien Handel - Tax-free-Verkaufsstellen usw. (Art. 35 UStG);
- Lieferungen von Dienstleistugen von Agenten, Maklern und anderen Vermittlern im Zusammenhang mit anderen Dienstleistungen, die dem Nullsatz unterliegen (Art. 36 UStG);
- Lieferung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr (Art. 36a UStG);
- Lieferung von Impfstoffen gegen COVID-19 und von In-vitro-Diagnostika für die Diagnose von COVID-19 (Art. 36a UStG) - befristet bis zum 31.12.2022.
Das Verzeichnis der steuerfreien Lieferungen enthält:
- Lieferungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung;
- Lieferungen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und der Sozialversicherung;
- Lieferungen in Zusammenhang mit Bildung, Sport und Körpererziehung;
- Lieferungen im Zusammenhang mit der Kultur;
- Lieferungen im Zusammenhang mit Religionen;
- Lieferungen mit einem Non-Profit-Charakter;
- Lieferungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden stehen;
- Erbringung von Finanzdienstleistungen;
- Erbringung von Versicherungsdienstleistungen;
- Glücksspiele;
- Lieferung von Briefmarken und Postdiensten;
- Lieferung von Waren und Dienstleistungen, für welche keine Steuergutschrift genutzt worden ist.
Welche sind die anderen lokalen indirekten Steuern außer der Umsatzsteuer?
Das sind die Zollgebühren und die Verbrauchssteuer.
II. Anmeldung
Wer unterliegt der obligatorischen Umsatzsteuer-Anmeldung in Bulgarien?
Einer obligatorischen Umsatzsteuer-Anmeldung unterliegt jede steuerpflichtige Person mit einem steuerbaren Umsatz in Höhe von 50 000 BGN oder mehr in einem Zeitraum nicht länger als die letzten 12 Monate vor dem laufenden Monat. Die Person ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach dem Ablauf dieser Steuerperiode, in der sie diesen Umsatz erreicht hat, einen Antrag auf Anmeldung nach diesem Gesetz einzureichen (Art.96 Abs.1 UStG). Wurde der Umsatz während eines Zeitraums von höchstens zwei aufeinander folgenden Monaten, einschließlich des laufenden Monats, erzielt, muss der Antrag auf Eintragung innerhalb von sieben Tagen nach Erreichen des Umsatzes gestellt werden. Ab dem 01.01.2023 wird der Schwellenwert für die Registrierung nach dem Umsatzsteuergesetz 100.000 BGN erhöht.
Unabhängig von der Höhe des steuerbaren Umsatzes nach Art.96 unterliegt jede Person, ansässig in einem anderen Mitgliedstaat, welche steuerpflichtige Lieferungen in Bulgarien ausführt, einer Umsatzsteuer-Anmeldung. Je nach Land, in dem sie registriert sind, werden ausländische Personen in zwei Gruppen eingeteilt: diejenigen, die sich über einen akkreditierten Vertreter registrieren lassen müssen, und diejenigen, die wählen können, ob sie sich über einen akkreditierten Vertreter registrieren lassen wollen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln Anmeldung nach dem UStG in Bulgarien für Unternehmen aus der EU und Anmeldung nach dem UStG in Bulgarien für ausländische Unternehmen. Die für die Einnahmen zuständige Behörde kann auch eine ausländische Person anmelden, wenn diese fristgemäß einen Antrag auf Anmeldung eingereicht, aber keinen akkreditierten Vertreter bestimmt hat.
Gibt es eine Strafe bei Nichtregistrierung oder späte Registrierung nach dem UStG?
Ja. Bei einer Nichtregistrierung innerhalb der angegebenen Frist ist die Geldbuße in Höhe von 500 bis zu 5000 BGN, zuzüglich einer Geldstrafe oder einer Geldbuße in Höhe der nicht erhobenen Umwertssteuer, mindestens jedoch 500 BGN.
Ist es möglich, dass ausländische Unternehmen sich freiwillig nach dem UStG registrieren lassen?
Ja, es ist möglich. Gemäß Art.133 Abs.1 und 2 können sich alle ausländischen Personen, die ein ständiges Objekt auf dem Territorium Bulgariens haben, wo sie wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie diese ausländische Personen, die nicht auf dem Territorium des Landes ansässig sind, aber steuerbare Lieferungen mit Ausführungsort auf dem Territorium des Landes ausführen und die Anforderungen des Gesetzes zur obligatorischen oder freiwilligen Registrierung erfüllen, durch einen akkreditierten Vertreter registrieren lassen (falls es notwendig oder gewahlt ist). Die Registrierung erfolgt gemäß Art.101 UStG in der territorialen Direktion der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAE) laut der Anmeldung des akkreditierten Vertreters.
Welche Personen dürfen Vertreter von ausländischen Unternehmen sein?
Ein akkreditierter Vertreter einer ausländischen Person kann sein:
- Eine geschäftsfähige natürliche Person, die eine ständige Anschrift hat;
- eine in unserem Land dauerhaft ansässige Person oder;
- einheimische juristische Person, die sich nicht in Liquidation oder im Konkurs befindet und/oder keine offenen Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten hat.
Die juristische Person als akkreditierten Vertreter muss die Bedingungen des Gesetzes erfüllen, nämlich sich in keinem Liquidationsverfahren zu befinden und nicht insolvent sein, sowie auch keine fälligen und unbezahlten Steuerschulden oder Versicherungsbeiträge, die von der Nationalen Einnahmeagentur erhoben werden, zu haben.
Der akkreditierte Vertreter vertritt die ausländische Person in allen ihren Steuerverhältnissen, entstanden aufgrund des Umsatzsteuergesetzes. Dies erfolgt mittels eines notariell beglaubigten Vertrags in schriftlicher Form. Der Vertreter haftet gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verpflichtungen nach dem bulgarischen Umsatzsteuergesetz der in Bulgarien registrierten ausländischen Person.
III. Steuererklärungen
Wer, in welchen Fällen und in welchen Fristen reicht eine Umsatzsteuererklärung ein?
Die nach dem Umsatzsteuergesetz registrierte Person reicht für jede Steuerperiode eine Umsatzsteuererklärung gemäß Art.125 Abs.1 UStG ein, die aufgrund der Buchführungsregister nach einem Muster erstellt wird. Die Umsatzsteuererklärung muss eingereicht werden, auch wenn keine Steuer zu entrichten oder zurückzuerstatten ist, sowie auch in den Fällen, wenn die registrierte Person keine Lieferungen oder Erwerbe ausgeführt und/oder erhalten hat oder keine Einfuhr in dieser Steuerperiode gemacht hat.
Die steuerpflichtigen Personen unterbreiten die Erklärung samt den Buchführungsregistern - Verzeichnis der Käufe und Verzeichnis der Verkäufe - in die zuständige Direktion der Nationalen Agentur für Einnahmen bis einschließlich des 14. des Monats, der die Steuerperiode folgt, auf die die Erklärungen sich beziehen. Falls der 14. ein arbeitsfreier Tag ist, wird die Frist auf den ersten Arbeitstag nach dem 14. verlängert.
Die Umsatzsteuererklärung muss persönlich durch den Vertreter der registrierten Person oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person eingereicht werden. Sie kann nach dem jeweiligen Muster in Papierform oder auf elektronischem Wege eingereicht werden. Sie kann nur in Papierform eingereicht werden, wenn das Unternehmen bereits aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
Was für Sanktionen gibt es für eine nicht eingereichte oder nicht in der angegebenen Frist eingereichte Umsatzsteuererklärung?
Jede Person, für die eine Verpflichtung vorhanden ist, aber keine Umsatzsteuererklärung samt den Buchführungsregistern eingereicht hat oder nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht hat, wird bestraft: mit Geldstrafe - die natürlichen Personen, die keine Händler sind und mit Geldbuße - die juristischen Personen und die Einzelkaufleute, in Höhe von 500 bis 10 000 BGN (Art.179 Abs.1 UStG).
MIAS (MwSt-Informationsaustauschsystem) - Erklärungen
Mit dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union im 2007 wurden einige generelle Änderungen im UStG gemacht. Eine dieser Änderungen betrifft die Bewegung von Waren und Dienstleistungen innerhalb des gemeinsamen europäischen Marktes. In Bezug auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen nach dem UStG registrierten Unternehmen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten wird das Ausfuhrverfahren laut dem aufgehobenen UStG durch die innergemeinschaftliche Lieferung (igL) ersetzt, und das Einfuhrverfahren - durch den innergemeinschaftlichen Erwerb (igE).
MIAS ist ein Informationssystem für den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, mit dem die Daten aus den MIAS-Erklärungen der nach dem UStG registrierten Personen, die Geschäfte innerhalb der EU tätigen, verarbeitet und gespeichert werden.
Wer muss MIAS - Erklärungen einreichen?
Eine MIAS- Erklärung unterbreitet jede registrierte Person, die in der Steuerperiode:
- Lieferungen von Waren oder Dienstleitungen an einen Händler ausgeführt hat, der nach dem UStG in einem anderen Mitgliedstaat registriert ist, einschließlich bei Transfer von eigenen Waren,
- oder als Vermittler an einer dreiseitigen Operation zwischen Händlern, registriert nach dem UStG in anderen Mitgliedstaaten, teilgenommen hat.
Wie und in welcher Frist sind die MIAS-Erklärungen einzureichen?
Die MIAS-Erklärungen werden anhand der zusammengefassten Daten aus den Buchführungsregistern nach Art. 124 Abs.1 UStG erstellt, wobei dort folgendes obligatorisch angegeben werden: die innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren, bei denen die Person ein Lieferant ist; die Erbringungen von Dienstleistungen mit Ausführungsort auf dem Territorium eines anderen Mitgliedstaates; sowie die Lieferungen, bei denen die Person ein Vermittler in einer dreiseitigen Operation ist.
Die MIAS - Erklärung wird nicht eingereicht, wenn die Person für die jeweilige Steuerperiode keine solchen Lieferungen hat. Die registrierten Personen unterbreiten die MIAS-Erklärung auf elektronischem Wege nach den in der Steuer- und Versicherungsprozessordnung (SVPO) festgelegten Bedingungen und Modalitäten.
Die Erklärungen sind bis einschließlich des 14. des Monats, der die Steuerperiode folgt, auf die die Erklärungen sich beziehen (Art. 125 Abs.5 UStG), einzureichen. Sie müssen an die zuständige territoriale Direktion der Nationalen Agentur für Einnahmen persönlich durch den Erklärenden oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person eingereicht werden. Falls der 14. ein arbeitsfreier Tag ist, wird die Frist auf den ersten Arbeitstag nach dem 14. verlängert.
Hier geht es zum zweiten Teils unseres Artikels über die Umsatzsteuer in Bulgarien weiter.