Zur Jahreswende werden in Bulgarien regelmäßig Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht vorgenommen und aus diesem Grund werden in diesem Artikel die wesentlichen davon, die ab Anfang 2022 in Kraft getreten sind sowie die Grundinformationen, die viele bewegen und nach 2021 unverändert bleiben, näher betrachtet.
1. Der Mindestlohn bleibt in Bulgarien unverändert auf BGN 650 angesehen von letzter Änderung im Jahr 2021.
2. Der Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens bleibt weiterhin für alle Versicherte auf BGN 3.000 bestehen.
3. Es bleibt der gleiche Mindestbetrag des beitragspflichtigen Einkommens für Landwirte und Tabakpflanzer bei BGN 420.
4. Der Prozentsatz des Versicherungsbeitrags für die bulgarische Rentenkasse bleibt auf demselben Niveau von 2021:
- für Personen, die bis zum einschließlich 31.12.1959 geboren sind – 19,8 v. H.;
- für Personen, die nach dem 31.12.1959 geboren sind – 14,8 v. H.
Das Beitragsverhältnis zwischen Versicherungsträger und Versicherte bleibt unverändert.
5. Für das Jahr 2022 werden keine Beiträge an den Fonds für garantierte Forderungen der Arbeitnehmer gezahlt. Der Höchstbetrag hier bleibt im Vergleich zu 2021 unverändert, auf BGN 625.
6. Die Altersgrenze und Beitragszeiten für die Versetzung in den Ruhestand werden für alle Altersgruppen erhöht:.
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Alter |
Beitragszeiten |
Frauen |
61 Jahre und 10 Monate |
36 Jahre u. 2 Monate |
Männer |
64 Jahre und 5 Monate |
39 Jahre u. 2 Monate |
7. Die Mindestrente für Beitragszeiten und Alter ist auf BGN 370 erhöht worden.
8. Der Höchstbetrag beim Bezug von einer oder mehreren Renten, ausgenommen der Zulagen, wird auf BGN 1.500 erhöht.
9. Ein zusätzlicher Betrag von BGN 60 wird weiterhin auf die Rente bzw. die Summe der Renten jedes Rentners gezahlt, da eine neue Formel zur Indexierung aller Renten in Kraft getreten ist.
10. Der Tagessatz des Arbeitslosengeldes bleibt bei BGN 12 und der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes pro Tag, beträgt für 2022 - BGN 74,29.
11. Die Armutsgrenze steigt von BGN 369 auf BGN 413.
12. Das Elterngeld für die Betreuung eines Kindes im Alter bis zu 2 Jahren wird auf BGN 650 erhöht. Dieser Summe entspricht auch das gesetzliche Mindestgehalt im Monat.
13. Die Höhe der einmaligen Kinderermäßigung, die 2021 in Kraft trat, bleibt erhalten – bis zu BGN 450 für ein Kind, bis zu BGN 900 für zwei und bis zu BGN 1.350 für drei oder mehr.
14. Die einmalige Beihilfe für einen verstorbenen Versicherten bleibt unverändert – BGN 540.
15. Unverändert bleiben auch die Bestimmungen zum Krankengeld, das in den ersten 3 Tagen vom Arbeitgeber zu tragen ist und 70 v. H. (70%) des durchschnittlichen Tagesbruttolohnes beträgt, ab dem 4. Tag leistet das bulgarische Nationalversicherungsinstitut Betrag, in Wert von 80 v. H. (80%) des durchschnittlichen Tagesbruttolohnes.
13. Der Zeitraum Mutterschaftsleistungen bleibt weiterhin 410 Tage.
In den kommenden Monaten wird es Änderungen bezüglich des Mindest- und Höchstversicherungseinkommens geben, auf die wir auch in einem nachfolgenden Artikel eingehen werden.