Die bulgarischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwarten die Eröffnung der ersten Einladungen für Projektvorschläge im Rahmen des neuen Operationellen Programms "Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit", das Mai dieses Jahres starten soll. Wegen seiner unmittelbaren Wirkung der Investitionskomponente auf die Geschäfte gilt es traditionell als das attraktivste Operationelle Programm.
Größtenteils gelten fast dieselben Bewerbungsbedingungen wie im vorherigen Programmzeitraum, es sind aber trotzdem eine Reihe von Neuigkeiten eingeführt worden, insbesondere in der ersten zu startenden Prioritätsachse "Verbesserung der Produktionsleistung der KMU". 150 Mio. Euro sind geplant und sollen 2015 in drei Transaktionen empfangen werden. Der Hauptunterschied zur vorangehenden Prioritätsachse "Technologische Modernisierung" besteht in der Organisation einer branchenbezogenen Annahme der Projekte. Das bedeutet in der Praxis, dass die Bewerber in drei Gruppen unterteilt werden:
- 1. Mai – 30. Juni 2015 – Produktionsbetriebe mit niedriger bis mittlerer Technologieintensität;
- 1. Juli – 31. August 2015 - Produktionsbetriebe mit hoher bis mittel hoher Technologieintensität;
- 1. September – 30. Oktober 2015 – Branchen der wissensintensiven Dienstleistungen,
indem zum ersten Mal Unternehmen mit dem gleichen Profil im Wettbewerb stehen werden. Der Wettbewerb zwischen z. B. einer Schneiderei und einem Produktionsbetrieb für Elektromotoren wurde ausgegliedert und jede Kategorie verfügt über ein eigenes Budget.
Das Programm ist für Mikro-, Klein und Mittelunternehmen, die nach dem bulgarischen Handelsgesetz eingetragen sind, ausgerichtet, indem die großen Unternehmen von der Liste der zugelassenen Bewerber gestrichen sind. Die KMU können sich erneut um den Erwerb materieller und immaterieller Vermögensgegenstände – Maschinen, Produktionsstraßen, technische Ausrüstung, produktionsspezifische Software – bewerben.
Die Anforderungen an die potentiellen begünstigten KMU sind wie folgt:
- juristische Personen oder Einzelkaufleute, eingetragen nach dem bulgarischen Handelsgesetz oder dem Genossenschaftsgesetz;
- Sitz in Bulgarien;
- mindestens 3 abgeschlossene Geschäftsjahre – 2012, 2013 und 2014;
- Sie müssen je nach Betriebskategorie des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014) folgende Nettoumsatzerlöse aufweisen können:
o für Mikrounternehmen > 200 T. BGN;
o für kleine Unternehmen > 1 Mio. BGN;
o für mittlere Unternehmen > 6 Mio. BGN.
Eine wichtige Änderung hier besteht darin, dass für die einzelnen oben genannten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre keine Mindestgrenze für die Nettoumsatzerlöse gesetzt wird, indem die kumulative ergänzende Wirkung der gesamten 3 Jahre gefördert wird. Die Höhe der Finanzhilfe wird nach regionalem Grundsatz bestimmt, das im Vergleich mit dem vorherigen Programmzeitraum eine Neuigkeit und wie folgt geregelt ist:
- für Mikro- und Kleinunternehmen, die ein Projekt im südwestlichen Projektgebiet (SWP) ausführen, das die Landkreise Blagoevgrad, Kyustendil, Pernik, Sofia und Sofia-Stadt einschließt – 45%;
- für kleine Unternehmen, die ein Projekt im SWP ausführen – 35%;
- für Mikro- und Kleinunternehmen, die ein Projekt außerhalb des SWP ausführen – 60%;
- für mittlere Unternehmen, die ein Projekt außerhalb des SWP ausführen – 60%.
Mindest- und Höchstwert der Förderung:
- für Mikrounternehmen – 100.000 – 500.000 BGN;
- für kleine Unternehmen – 200.000 – 750.000 BGN;
- für mittlere Unternehmen – 300.000 – 1.000.000 BGN.
Das Gesamtbudget von 293.374.500 BGN, das um das Dreifache höher ist als für die letzte ähnliche Prioritätsachse "Technische Modernisierung für KMU", sowie die höheren Anforderungen an die Bewerber, wird mehreren Unternehmen die Chance ermöglichen, eine Finanzierung zu erlangen.
Neben diesen Änderungen werden die Unternehmen auch von den europäischen Richtlinien betroffen, die eine Höchstgrenze der Mindestförderung, die einem KMU für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden kann, setzen. Die Grenze für die Finanzhilfe de minimis betrug bislang pro Unternehmen den BGN-Gleichwert von 200.000 EUR für einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Seit 2014 wurde diese Regelung auf 200.000 EUR für denselben Zeitraum von 3 Jahren geändert, mit dem Unterschied, dass es sowohl das sich bewerbende Unternehmen als auch die mit ihm verbundenen Unternehmen betrifft. Das bedeutet in der Regel, dass ein zu einer Holdinggesellschaft angehörendem Unternehmen oder das auf einer anderen Ebene mit einem oder mehreren anderen Unternehmen verbunden ist, die Höhe der Finanzhilfe auf den kumulativem Grundsatz berechnen muss.
Somit bietet die bekannte Prioritätsachse für technische Nachrüstung den Unternehmen eine ausgezeichnete Möglichkeit, fehlende Ausrüstung, vollständige Produktionsstraßen oder eine Maschine zu erwerben, die ihnen zur Steigerung der Produktionsleistung, Erweiterung der Produktpalette, Steigerung der Produktqualität, sogar zum Umbruch und Anlauf einer komplett neuen Produktion verhelfen wird. Der Bezugsort dieser Vermögensgegenstände ist nicht eingeschränkt – jedes Unternehmen kann die für ihre konkreten Bedürfnisse beste Technologie wählen und die Anzahl der Vermögensgegenstände, die innerhalb eines Projekts erworben werden können, ist ebenfalls nicht beschränkt. Diese Prioritätsachse ist nicht an neu gegründeten Unternehmen gerichtet.
Die Autorin des Artikels, Frau Kalina Stancheva, ist frei Mitarbeiterin bei den Rechtsanwälten Ruskov und Kollegen tätig und als solche für die Erstellung von Fördermittelanträge zuständig.