Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist das Verfahren, damit in Bulgarien eine gemeinschaftliche Lizenz zur Ausübung von Personen- und Güterverkehr erworben werden kann?
Laut Art. 2 Abs.1 der VERORDNUNG NR. 11 für grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr vom 31. Oktober 2002 kann solcher von jedem Einzelkaufmanns oder jede Gesellschaft durchgeführt werden, die im Besitz einer Gemeinschaftslizenz und beglaubigte Abschriften davon, ausgestellt von dem bulgarischen Minister für Transport, Informationstechnologien (IT) und Nachrichten oder eine von ihm bevollmächtigte Amtsperson, ist.
Eine Gemeinschaftslizenz zur Ausführung von grenzüberschreitender Beförderung wird einem Spediteur ausgestellt, der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Zuverlässigkeit (guten Ruf) – Die Anforderungen der Zuverlässigkeit sind dann erfüllt, wenn der Leiter der Transporttätigkeit des Unternehmers (Kaufmann oder Gesellschaft) nicht für Straftaten verurteilt worden ist und sein Recht zur Ausübung der Transporttätigkeit nicht kraft Urteil entzogen wurde.
- Kompetenz – Die Anforderungen der Kompetenz werden als erfüllt angesehen, wenn der Leiter der Tätigkeit Kenntnisse und Erfahrung nachweisen kann, erworben durch belegte Ausbildung oder in der Praxis, erfolgreich Prüfungen in bestimmten Fachrichtungen belegt hat und mindestens Abitur hat. Diejenigen, die erfolgreich die Prüfung laut Abs. 1 belegt haben wird ein Zeugnis über professionelle Kompetenz von dem geschäftsführenden Direktor der Agentur für Verwaltung der Kraftfahrzeuge oder eine von ihm bevollmächtigten Person ausgestellt. Das Zeugnis ist unbefristet. Die Prüfungen bezüglich der professionellen Kompetenz werden bei der Agentur für Verwaltung der Kraftfahrzeuge durchgeführt. Die Anforderungen für die Kompetenz sind auch erfüllt, wenn der Leiter des Transportbetriebs auch im Besitz eines solchen Zeugnisses ist, welches von einem zuständigen Organ einem EU-Staat ausgestellt wurde. Die Transporttätigkeit soll dauerhaft und tatsächlich von einer Person, die im Besitz eines Kompetenzzeugnisses ist, durchgeführt werden. Eine Person, die ihre Kompetenz durch ein Zeugnis nachweisen kann, kann nicht mehr als zwei Transportbetriebe für internationale Beförderung von Personen und Fracht leiten.
- finanzielle Stabilität – Finanziell stabil ist die Person, die über genügend Mittel verfügt, mit welchen sie den entsprechenden Anfang und Existenz des Transportbetriebs garantieren kann; als Umfang dafür ist der Betrag vom € 9000 in BGN für das erste Kraftfahrzeug vorgesehen, für jedes weitere – den Gegenwert von € 5000 in BGN. Die Anforderung für finanzielle Stabilität ist erfüllt, wenn der Indexwert der finanziellen Stabilität („fS“) höher oder gleicher einer Eins ist. Als finanziell instabil werden Personen eingestuft, dessen Index für finanzielle Stabilität niedriger als eine Eins ist und/oder offene Steuerbeträge und Versicherungen vorhanden sind; Ausnahme stellt nur der Fall dar, in welchem diese gestundet oder Ratenzahlungen gemäß der Vorgaben der Steuer- und Sozialprozessordnung vereinbart wurden. Die finanzielle Stabilität wird bei Beantragung oder Verlängerung der Gemeinschaftslizenz nachgewiesen.
- Niederlassung in der Republik Bulgarien – Diese Voraussetzung sieht vor, dass die Person tatsächlich und dauerhaft gem. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21.10.2009 für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates in Bulgarien ansässig ist, Verordnung (ЕG) Nr. 1071/2009. Wenn der Kraftverkehrsunternehmer nicht über eigenen oder gemieteten Werkstätte verfügt, hat er mit den Reparaturen und Wartung der Fahrzeuge, mit denen die Transporte durchgeführt werden, natürlichen oder juristischen Personen, die solchen Dienstleistungen anbieten, zu beauftragen. Die Anforderung zur Niederlassung innerhalb der Republik Bulgarien wird anhand Einreichung der Erklärung (Anlage Nr. 9a) nachgewiesen.
Die Bankgarantie muss folgende Anforderungen erfüllen:
- diese muss zu Gunsten der Person, die die Ausstellung der Lizenz beantragt, ausgestellt werden;
- mit einer Frist von mind. einem Jahr sein;
- darf nicht veränderbar oder aufhebbar ohne Zustimmung der Agentur für Verwaltung der Kraftfahrzeuge sein;
- von einer inländischen Bank ausgestellt sein, die eine Lizenz zur Ausübung von Bankangelegenheiten, ausgestellt von der Bulgarischen Nationalbank gemäß des Gesetzes für die Bankinstitutionen, erworben hat, oder von einer Bank, die eine solche von einem zuständigen Organ eines EU-Mitgliedstaates hat.
Der Versicherungsvertrag muss den folgenden Voraussetzungen entsprechen:
- muss über die Versicherung nach Abschnitt II, Buchstabe A, Punkt 3,8,9, 13 und 16 der Anlage 1 des bulgarischen VersGB; das versicherte Vermögen muss Eigentum der lizenzbeantragenden Person sein;
- die Versicherungssumme darf nicht niedriger als das Kapital, die der Kraftverkehrsunternehmer zur Verfügung haben sollte, ausfallen;
- der Versicherungszeitraum muss mind. 1 Jahr betragen.
Der Antragsteller hat den Antrag (Anlage Nr. 6) zur Ausstellung der Gemeindelizenz zur Ausübung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr an den Minister für Transport, Informationstechnologien (IT) und Nachrichten zu richten und folgende Unterlagen einzureichen:
- Unterlagen gem. Art. 6 Abs.7 über finanzielle Sicherheit, die das Vorliegen der notwendigen Geldmittel nachweisen;
- Führungszeugnis der geschäftsleitenden Person;
- Kopie der Bescheinigung über die professionelle Kompetenz des Unternehmers – diese wird vorgelegt, wenn die Bescheinigung von einem zuständigen Organ eines anderen EU-Staates ausgestellt wurde;
- Erklärung für das Vorliegen einer eigenen oder gemieteten Parkplatz mit genauer Anschrift;
- Kopie des Anstellungsvertrags der geschäftsleitenden Person;
- Kopie der angenommenen und abgelehnten Auskünfte vom Finanzamt gem. Art. 62 Abs. 4 des bulgarischen Arbeitsgesetzbuches der geschäftsleitenden Person;
- Erklärung zur Niederlassung innerhalb der Republik Bulgariens nach Anhang Nr. 9a.
Der Antrag kann auch mit qualifizierter elektronischer Unterschrift gegengezeichnet werden und auch elektronisch gemäß des Gesetzes über elektronische Unterlagen und Unterschriften eingereicht werden.
Innerhalb von 30 Kalendertage ab Einreichung der Unterlagen erfolgt die Ausstellung oder Ablehnung der Gemeindelizenz zur Ausübung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr und deren beglaubigten Abschriften von dem Minister für Transport, Informationstechnologien (IT) und Nachrichten oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
Bei einer Änderung der Umstände ist der Unternehmer innerhalb von 30 Tagen verpflichtet schriftlich die Agentur für Verwaltung der Kraftfahrzeuge zu informieren. Die Gemeindelizenz hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Lizenz und ihren beglaubigten Abschriften sind persönlich und können nicht übertragen werden. Die Verlängerung der Gemeindelizenz kann vor Ablauf mit erneutem Antrag gemäß Anhang 11a der Verordnung beantragt werden. Dieser Antrag gemäß Abs. 3 kann auch mit qualifizierter elektronischer Unterschrift des Gesetzes über elektronische Unterlagen und Unterschriften elektronische eingereicht werden.
Es ist zu beachten, dass nach Ausstellung der Gemeindelizenz zur Ausübung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr zusätzlich noch Anforderungen an den Spediteure/Fahrer bestehen, die einzuhalten sind.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Unternehmen, die mit eigenem LKW bis 12 Tonnen eigene (also aufeigene Rechnung und mit Waren des Unternehmens) Gütertransporte ausführen, keine Lizenz hierfür benötigen.