Der Arbeitsvertrag ist auch in Bulgarien die älteste und verbreiteste Form der Entstehung eines Arbeitsverhältnisses und seine Regelungen gelten immer dann, wenn nicht etwas anderes gesetzlich geregelt ist. Das bulgarische Arbeitsgesetzbuch enthält abschließend aufgezählte Gründen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – es sind sowohl die allgemeinen Gründe (gegenseitiges Einvernehmen und unvermeidbare Notwendigkeit) als auch diese, für die nur die Wille einer der Parteien ausreichend ist, vorgesehen.
Einseitige Aufhebung des Arbeitsvertrages - Kündigung
Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einem Kündigungsschreiben ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsvertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch beendet wird. Im Fall, dass die Frist von einer der Parteien nicht eingehalten wird, muss Schadensersatz gemäß Art. 220 ArbGB gezahlt werden. Gem. Art. 326 Abs. 2 ArbGB ist die Kündigungsfrist bei den befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen unterschiedlich. Bei den unbefristeten sieht das Gesetz in Bulgarien eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor, wobei es zulässig ist, dass vertraglich eine längere (höchstens 3 Monate) Kündigungsfrist bestimmt wird. Die Frist bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt 3 Monate, allerdings nicht länger als der verbleibenden Vertragslaufzeit. Im bulgarischen Arbeitsrecht ist im Art. 328 ff. ArbGB eine Reihe von Kündigungsgründen aufgestellt, bei deren einzelnen Vorliegen der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag durch ein schriftliches Kündigungsschreiben in den Fristen des Art. 326 Abs. 2 ArbGB beenden kann. Diese Gründe sind nicht mit einem Verschulden des Arbeitsnehmers verbunden.
I. Kündigungsgründe, die mit dem Arbeitgeber verbunden sind:
- Betriebliche Gründe, also z. B. bei Rückgang des Arbeitsumfangs. In diesem Fall kann der Arbeitgeber aus objektiven Gründen den Arbeitnehmer nicht mit genug Arbeit beauftragen. Diese Gründe müssen immer extern für das Unternehmen - z.B. Rückgang der Nachfrage, Verlust von Marktanteilen u. s. w. - sein.
- Beim Arbeitsstopp, der mehr als 15 Werktagen dauert- der Arbeitsstopp kann die Tätigkeit der ganzen Unternehmen oder nur eine Abteilungen betreffen.
- Bei Betriebsauflösung.
- Bei Auflösung von Teilen des Betriebs oder Personalabbau.
- Wenn an der vom Arbeitnehmer belegten Arbeitsstelle ein anderer Arbeitnehmer, der zuvor unrechtmäßig gekündigt worden ist, wieder angestellt werden muss
- Eine Kategorie der Arbeitnehmer - jene der Geschäftsleitung des Unternehmens, können mit einer Frist gem. Art. 326 Abs. 2 entlassen werden, auch wegen des Abschlusses der Geschäftsführerverträge mit Drittpersonen. In diesem Fall muss die Entlassung nach Beginn des Geschäftsführervertrages ausgeübt werden, nicht später als 9 Monate nach Beginn der Tätigkeit.
II. Kündigungsgründe, die mit dem Arbeitnehmer verbunden sind:
- Der Arbeitnehmer verfügt nicht über die erforderliche Ausbildung oder Fachqualifikation für die Arbeitsstelle;
- Bei Weigerung des Arbeitnehmers bei einer Verlegung des Betriebs an einen anderen Ort seiner Beschäftigung nachzugehen;
- Beim Vollenden von 65 Jahren für Professoren, Dozenten oder Doktoren;
- Bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, nachdem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rente beim Erreichen des erforderlichen Versicherungsdienstalters erworben und ausgeübt hat;
Außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers (Art. 330 ArbGB)
Der Arbeitgeber in Bulgarien kann das Arbeitsverhältnis gem. Art. 330 Abs. 1 und Abs. 2 ArbGB auch außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist beenden:
- Bei Festnahme des Arbeitnehmers zum Zwecke der Vollstreckung eines Strafurteils;
- Bei von einem Gericht oder anderen Staatsorganen auferlegten Berufsverbot
- Bei Aberkennung des akademischen Grades des Arbeitnehmers, wenn dessen Vorliegen für den Abschluss des Arbeitsvertrags bestimmend war;
- Bei Entfernung des Arbeitnehmers aus dem entsprechenden Berufsregister (z.B. bei Pharmazeuten, Ärzten u.a.);
- Bei Weigerung des Arbeitnehmers, eine angesichts seines Gesundheitszustandes für ihn geeignete Tätigkeit nachzugehen;
- Wenn der Arbeitnehmer disziplinär gekündigt wird; Kündigung aus disziplinarischen Gründen Die Kündigung ist die schwerste von allen disziplinarischen Maßnahmen und kann nur bei groben Verletzungen der Arbeitsdisziplin angewendet werden. Solche sind im Arbeitsgesetzbuch aufgezählt.
- Bei Verspätungen (mindestens 3 Mal in einem Monat und nicht kürzer als 1 Stunde);
- Bei Abwesenheit des Arbeitsnehmers 2 Tage hintereinander;
- Bei systematischen Verletzungen der Arbeitsdisziplin - systematisch bedeutet mindestens 3 Verstöße, sie können unterschiedlicher Art sein;
- Bei Missbrauch des Vertrauens des Arbeitgebers - der Arbeitnehmer muss mit Wissen und Wollen gehandelt haben;
- Bei Teilnahme an Glücksspielen;
- wenn der Arbeitnehmer nicht nüchtern zur Arbeit erscheint.
Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung aus disziplinarischen Gründen die Kriterien des Arbeitsgesetzbuches einhalten - die Schwere des Verstoßes, die Umstände, unter denen er aufgetreten ist und das Verhalten des Arbeitnehmers müssen einen schweren Verstoß begründen. Diese Einschätzung des Arbeitgebers unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Es kann zusammengefasst werden, dass in Bulgarien der Arbeitgeber im Vergleich zu dem Arbeitnehmer weniger Möglichkeiten hat, den Vertrag einseitig zu kündigen. Der Grund dafür soll sein, dass der Arbeitgeber immer wirtschaftlich und sozial besser gestellt sei.