Grundbegriffe, Anmeldung und Richtlinien für die obligatorische Krankenversicherung von Ausländern in Bulgarien
Der Personenkreis, der in Bulgarien der Krankenversicherungspflicht unterliegt, wird von dem bulgarischen Finanzamt gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVersG) festgelegt. Dazu gehören ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung im Land haben.
Bin ich in Bulgarien krankenversicherungspflichtig, wenn ich eine langfristige Aufenthaltserlaubnis habe?
Alle ausländischen Staatsangehörigen mit langfristiger oder ständiger Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien sind zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen verpflichtet. Dadurch erhalten sie Zugang zu staatlich finanzierter medizinischer Versorgung. Die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung besteht ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Die Krankenversicherungsbeiträge werden von dem bulgarischen Finanzamt eingezogen.
Wie funktioniert das Gesundheitssystem in Bulgarien?
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in der Europäischen Union stellt Bulgarien seinen Versicherten keine Gesundheitskarten aus. Stattdessen hat jeder Versicherte das Recht, seinen persönlichen Arzt (Allgemeinmediziner), der mit der Nationalen Krankenkasse zusammenarbeitet, frei zu wählen. Die Wahl kann in einer ambulanten Primärversorgungseinrichtung im ganzen Land getroffen werden.
Der Allgemeinmediziner spielt eine Schlüsselrolle im Gesundheitssystem - er führt grundlegende medizinische Untersuchungen durch und stellt bei Bedarf Überweisungen an Fachärzte aus.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Bulgarien Krankenversicherungsschutz zu erhalten?
Um volles Krankenversicherungsrecht in Bulgarien zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie waren während der letzten 60 Monate (5 Jahre) in einem EU-Land versichert und
- Sie haben nicht mehr als drei Monate lang keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.
Wie kann ich nachweisen, dass ich in einem anderen EU-Land krankenversichert bin und Anspruch auf eine Krankenversicherung in Bulgarien habe?
Für ausländische Staatsangehörige, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommen, verlangt die Krankenkasse eine Bestätigung über den vorherigen Krankenversicherungszeitraum. Dies geschieht mit dem offiziellen europäischen Formular S041 (elektronisches Äquivalent des Formulars E104). Dieses Dokument bescheinigt abgeschlossene Krankenversicherungszeiten in dem Land, aus dem Sie zuziehen.
Die Beschaffung des Vordrucks S041 erfolgt von Amts wegen über das EESSI-System (Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsinformationen) - RINA. Sie müssen das Verfahren nur einleiten, indem Sie einen Antrag bei der bulgarischen Krankenkasse einreichen und Angaben zu den EU-Mitgliedstaaten machen, in denen Sie versichert waren, sowie Informationen über Ihre Versicherungsnummern in diesen Ländern. Die Krankenkasse wird sich mit den ausländischen Krankenkassen in Verbindung setzen und die erforderlichen Informationen ganz von Amts wegen anfordern. Die Informationen umfassen Ihre Krankenversicherungszeiten in den EU-Mitgliedstaaten in den letzten 60 Monaten, die erforderlich sind, um Anspruch auf eine Krankenversicherung in Bulgarien zu haben.