Die zuständige Kommission hat am 28.06.2013 die Einspeisetarife für Energien aus Erneuerbaren Quellen mit Wirkung vom 01.07.2013 neu bestimmt. Dabei wurde die Vergütung für Energie aus Photovoltaik und Windkraft erneut gesenkt, jedoch ist diesmal die Senkung nicht so drastisch wie vor einem Jahr erfolgt. Es wurden wieder neue Kategorien für die Bemessung bestimmt. So wird nun die Vergütung für PV Anlagen in solche für Dachanlagen in bis zu 5 kW, 5 bis 30 kW, 30-200 kW und 200-1000 kW. Freiflächenanlagen werden unterteilt in solche bis 30 kW, 30-200 kW, 200-10.000 kW und ab 10.000 kW. Die Unterteilung bei Windkraftanlagen erfolgt nicht mehr nach dem Zeitraum der Energieproduktion im Jahr, sondern nach der installierten Leistung. Die Bemessung erfolgt wie folgt – bis 30 kW, bis 200 kW, bis 1 MW, ab 1 MW. Auch bei Biomasseanlagen erfolgt die Unterteilung nach der installierten Leistung. Hier einige der Tarife in BGN für MWh: Windenergie
- Windkraftanlagen bis 30 kW BGN 175,86
- Windkraftanlagen bis 200 kW BGN 162,33
- Windkraftanlagen bis 1 MW BGN 151,39
- Windkraftanlagen über 1 MW BGN 122,50
PV-Dach- und Fassadenanlagen:
- PV-Anlagen bis 5 kW BGN 353,97
- PV-Anlagen bis von 5 kW bis 30kW BGN 284,18
- PV-Anlagen von 30 kW bis 200 kW BGN 211,40
- PV-Anlagen von 200 kW bis 1.000 kW BGN 196,58
PV-Freiflächenanlagen:
- PV-Anlagen bis 30 kW BGN 195,44
- PV-Anlagen von 30 kW bis 200 kW BGN 191,13
- PV-Anlagen über 200 kWp und 10.000 kWp BGN 176,29
- PV-Anlagen ab 10.000 kWp BGN 160,20
Kraftwerke mit Nutzung der Biomasse von Holzabfällen, Waldreinigung, Beschneiden von Bäumen usw., bis 5MW 249,66 BGN Die vollständige Tabelle mit den neuen Tarifen können sie hier - www.bulgarien-erneuerbare-energien.eu/tarife.html - einsehen. Die neue Einspeisevergütung gilt nur für Anlagen, die bis zum 01.07.2013 noch nicht in Betrieb genommen worden sind!