Rechtsanwälte Ruskov und Kollegen und Legaltrek – ein Entwickler von Anwaltssoftware - haben diesen Rechner zum Berechnen von Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren für Verfahren vor den bulgarischen Gerichten erstellt. Die Rechtsanwaltshonorare werden nach der Verordnung über die minimale Rechtsanwaltsvergütung vom 09.07.2004 berechnet. Allerdings sind die Rechtsanwaltsgebühren in Bulgarien gem. Art. 1 der Verordnung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant verhandelbar. Die Mindestvergütung kann jedoch nicht weniger als die in der Verordnung für die jeweiligen Rechtsdienstleistungen vorgesehene Vergütung betragen. Eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant über höhere Gebühren ist jedoch immer möglich. Im Rahmen einer Gerichtsprozesses in Bulgarien werden von der unterlegenen Prozesspartei auch höhere Anwaltsgebühren als die in der Verordnung vorgesehen erstattet, soweit das Gericht diese als angemessen ansieht.
Beim Erstellen des Rechners haben wir diese Rechtsdienstleistungen nicht aufgenommen, die gemäß der Verordnung einen festen Betrag aufweisen - z. B. die Gebühr für die Ehescheidung beträgt 600 BGN nach Art. 7 Abs. 2, Punkt 1 - und so weiter. Diese Gebühren können direkt aus der Verordnung entnommen werden und unterliegen nicht der Berechnung. Bitte beachten Sie dabei, dass die Anwaltsgebühren auf Grundlage des Streitwertes für jeden Einzelfall berechnet werden. So werden zum Beispiel die Anwaltshonorare für die Ausfertigung eines Vertrages auf Grundlage des Wertes des Vertragsgegenstandes, wie im Vertrag vereinbart, ausgerechnet. Bei Gerichtsverfahren berechnet sich der Streitwert aus der Hauptforderung und den Verzugszinsen.
Gebrauchsanweisung:
I. Geben Sie den Streitwert ein - zum Beispiel 15 000 BGN.
II. Markieren Sie das Kästchen für die jeweilige Rechtsdienstleistung - zum Beispiel die Ausfertigung eines schriftlichen Vertrages oder die Ausfertigung einer Notarurkunde. Wenn Sie mehr als eine Dienstleistung benötigen, zum Beispiel die Erstellung eines Vorvertrages zum Verkauf von Immobilien (Art. 19 des Gesetzes von Verpflichtungen und Verträge) und die Erstellung einer Notarurkunde, wählen Sie beide Kästchen und der Rechner wird Ihnen den Gesamtbetrag der Anwaltsgebühren errechnen.
III. Bei der Berechnung der Anwaltsgebühren im Zivil- und Verwaltungsprozess werden auch Gerichtsgebühren, die in der bulgarischen Zivilprozessordnung und der Gerichtskostenverordnung u. a. vorgesehen sind, mitberechnet.
IV. Multiplikator – es kann zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant vereinbart werden, dass die Anwaltshonorare höher als das in der Verordnung vorgesehene Mindestvergütung sind. Oft wird in der schriftlichen Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung vorgesehen, dass die Anwaltsgebühren durch eine Multiplikation der Mindestvergütung laut der VOMR mit zum Beispiel 1,5 berechnet werden, und der Rechner wird dann den Betrag ausrechnen. Diese Zahl darf nicht kleiner als 1 sein, da die Mindestvergütung, der im VOMR vorgesehen ist, obligatorisch für den Anwalt, sowie auch für den Mandant, ist.
V. Umsatzsteuer - viele Anwälte und Anwaltskanzleien in Bulgarien sind nach dem Umsatzsteuergesetz angemeldet. Aus diesem Grund sind sie verpflichtet, weitere 20 % auf ihre Gebühren als Umsatzsteuer mit zu berechnen. Dieser Betrag wird in einem gesonderten Abschnitt des Rechner berechnet. Es ist empfehlenswert, immer vor Abschluss der schriftlichen Vergütungsvereinbarung danach zu fragen, ob der gewählte Anwalt nach dem UStG angemeldet ist.
Hinweis: Wir bitten Sie Fragen bezüglich der Weise, wie die Berechnung von den Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren erfolgt, an Ihren Anwalt zu richten. Falls Sie einen technischen Fehler bei der Berechnung bemerken, kontaktieren Sie uns per Email an office@ruskov-law.eu. Ihre Anmerkung wird überprüft und wenn ein Fehler festgestellt wird, so wird dieser so schnell wie möglich behoben.