Mit der steigenden Popularität von Beschäftigungsmöglichkeiten als freier Mitarbeit haben wir in letzter Zeit viele Anfragen von Selbstständigen, vor allem aus der IT-Branche, erhalten, die Beratung hinsichtlich ihres Umzuges nach Bulgarien suchen. Warum ist das so? In dem vorliegendem Artikel werden wir es kurz erklären. Das Ziel des Artikels ist die Vorteile zu zeigen, die ein Freelancer hat, wenn er seinen Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlagert und von dort seine Tätigkeit ausübt.
Dank des exponentiellen Wachstums des digitalen Markts und der mit ihm verbundenen Tätigkeiten gewann im Laufe der letzten Jahre die freie Mitarbeit an Popularität. Die freien Mitarbeiter (auch "unabhängige Auftragnehmer") genießen gewisse Freiheiten, besonders wenn es um E-Commerce, Software-Design, Programmierung etc. geht. Das Internet und der ständige Bedarf an Spezialisten in diesem Gebiet haben als Folge die Bildung einer besonderen Gesellschaft, die die Freiheit hat, sowohl frei und ungebunden von den traditionellen Grenzen eines Staates zu arbeiten, als auch ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit zu haben - eine Kombination, die solche Leute dazu verleitet, neue Wege zur Maximierung der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten zu suchen.
Einer dieser Wege ist der Umzug nach Bulgarien. Wir möchten auf die Umstände hinweisen, die Bulgarien als ein interessantes für den freien Mitarbeiter Ziel machen – unter der Voraussetzung, dass wir uns in diesem Artikel auf die Informationstechnologie und auf die mit ihr verbundenen Tätigkeiten beschränken.
An erster Stelle – das Internet. Bulgarien, gehört zu den Top-Ländern in Bezug auf Internet-Geschwindigkeiten und Infrastruktur. Zum Beispiel: laut http://www.netindex.com/ beträgt der durchschnittliche Breitbanddownload für Sofia 48,9 Mbps, während die Durchschnittsgeschwindigkeiten für die G8 und EU-Staaten 34,3 und 32,0 Mbps betragen. Bloomberg.com stellte Bulgarien auf den achten Platz in den Top 10 für das Jahr 2013 bei der Internetgeschwindigkeit. Der Zeitraum von dem Vertragsschluss mit einem Internetanbieter bis zum Vorhandensein von Internet in dem Haus/Büro ist in der Regel sehr kurz. Die Serviceanbieter streben danach, ihre Dienste den Industriestandards zu entsprechen.
An zweiter Stelle ist Bulgarien ein attraktiver Standort für die ausländischen Spezialisten aufgrund der steuerlichen Vorschriften des Landes geworden. Selbstständige Spezialisten, besonders im IT-Bereich, werden nicht mit vielen Steuern belastet und die Arbeit als unabhängiger Auftragnehmer bringt keine so großen Fiskalverpflichtungen mit sich her wie in anderen EU-Ländern. Um einen Überblick über die Situation zu geben, werden wir die Pauschalsteuer (Flat-Tax) erwähnen - die Einkommensteuer für natürliche Personen (z. B. selbstständige Spezialisten) beträgt 10 Prozent des Einkommens laut des Gesetzes über die Ertragsteuern natürlicher Personen. Das zu versteuernde Einkommen aus der Arbeit als freier Mitarbeiter kann mit ein Viertel aufgrund der so genannten "Betriebskosten" gekürzt werden, bevor das Einkommen mit 10% belastet wird. Laut Art. 29 Abs. 2, Buchstaben "b" des Gesetzes über die Ertragsteuern natürlicher Personen werden Betriebskosten in Höhe von 40% aus dem zu versteuernden Einkommen von der Vergütung der Autoren und von Lizenzgebühren abgezogen. Das bedeutet, dass die endgültige Steuer 6% von dem zu versteuernden Einkommen betragen kann, sofern die Arbeit als ein literarisches Werk (z.B. - Computerprogramme sind als literarische Werke im Sinne von Artikel 2 der Berner Übereinkunft, anwendbar weltweit, Bulgarien inklusiv, geschützt) betrachtet werden kann und sein Autor ein freier Mitarbeiter ist.
Voraussetzung dafür ist eine Eintragung im bulgarischen BULSTAT-Register.
Es gibt bestimmte Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, wenn man die Entscheidung trifft, seinen bulgarischen steurlichen Wohnsitz auszunutzen. Es ist gängige Praxis, dass damit man als ein Subjekt der bulgarischen Steuergesetzgebung gilt, zunächst man als eine "Lokalperson" anerkannt wird. Das ist ein oft benutzter Rechtsbegriff, der in der Regel abstrakt definiert ist und seine Eigenheiten hat, wenn es um Steuerrecht geht. Art. 4 des Gesetzes über die Ertragsteuern natürlicher Personen definiert den Begriff durch viele Kriterien, die alternativ sind. Ohne dass man ins Detail geht, kann gesagt werden, dass jemand als Lokalperson bestimmt und Subjekt des bulgarischen Gesetzes über die Ertragsteuern natürlicher Personen sein kann, wenn man:
- seinen ständigen Wohnsitz in Bulgarien hat;
- mehr als 183 Tage in jedem Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in Bulgarien verbringt;
- im Ausland im Auftrag des bulgarischen Staates, seiner Behörden und/oder ihrer Organisationen oder der bulgarischen Betriebe wohnt und die Mitglieder seiner/ihrer Familie auch Lokalpersonen sind;
- Man seinen/ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien hat.
In der Rechtslehre wird ein Begriff wie "Mittelpunkt der Lebensinteressen" immer abstrakt definiert und es gibt keine eindeutige Formel hierzu. Der Begriff wird häufig in den sogenannten Tie-Breaker-Klauseln in Steuerabkommen festgelegt und ist im Art. 4 des OECD-Musterabkommens aufgenommen. Er ist auch Gegenstand zahlreicher Studien. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person in der Regel (auch in dem bulgarischen Gesetz über die Ertragsteuern natürlicher Personen) mit Hilfe der folgenden Kriterien definiert wird: wo sich seine Familie und Eigentum befindet, der Ort seiner Beschäftigung, die Stelle, von der man mit seinem Eigentum und Vermögen verwaltet. Es ist offenbar, dass wenn es um freie Mitarbeit geht, der Ort, wo man seine Dienste ausfüllt, von dem einzigen Wunsch des Arbeiters abhängt - ein SEO-Spezialist muss nicht auf der Stelle sein, wo der Server und die optimierte Internetseite tatsächlich gehalten werden. Der Ort, von dem aus der freie Mitarbeiter seine Dienste ausfüllt, ist der Ort, den er wünscht, so z. B. Bulgarien.
Eine weitere praktikable Option für ausländische Personen, die gern als freie Mitarbeiter in Bulgarien arbeiten würden, ist die Gründung einer Gesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bulgarische Version davon ist der OOD) - eine juristische Person, im deren Namen alle Geschäftsaktivitäten durchgeführt werden. Der Vorteil dieser Option ist, dass das Unternehmen nur mit seinem Stammkapital haftet und nicht die einzelne Person mit ihrem Gesamtvermögen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung überlässt Rechtsrahmen für die Beziehungen unter den Gesellschaftern, wenn es um ein großes Team geht.
Jetzt kommt die Frage: warum ist Bulgarien eine gute Stelle für ein neues Unternehmen? Erstens: es ist relativ einfach und leicht, dass man ein Unternehmen gründet. Der Minimalstammkapital ist 2 BGN und das Verfahren dauert etwa 2 Werktage, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird und kann ohne persönliches Erscheinen in Bulgarien durchgeführt werden. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union bietet Bulgarien einen stabilen Rechtsrahmen für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Körperschaftsteuer beträgt 10 Prozent - eine der niedrigsten unter den europäischen Ländern. Die Steuer für den ausgeschütteten Gewinn (aus Dividenden oder Liquidationsanteil) beträgt 5 Prozent. Es sei darauf hingewiesen, dass damit ein Gesellschafter als ein Bewohner in Bulgarien für die Zwecke der Besteuerung seiner Gewinne aus dem Besitz eines Anteil in einem Unternehmen betrachtet wird, die gleichen Bedingungen gelten - man sollte eine Lokalperson sein (Art. 4 des Gesetzes über die Ertragsteuern natürlicher Personen). Es gibt keine großen Unterschiede zwischen dem Status des Gesellschafters im Vergleich zu dem Status eines selbständigen Spezialisten im Hinblick darauf, wenn man als Lokalperson betrachtet wird. Es ist eine Frage der Wahl, ob man seine Tätigkeit als selbständiger Spezialist oder als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Die Entscheidung sollte aber immer auf die einzelnen Tatsachen beruhen und unter der Berücksichtigung der Vorteile der beiden Möglichkeiten getroffen werden.
Sobald die Entscheidung für den Umzug getroffen wird, sollten bestimmte Formalitäten betrachtet werden, für die eine Rechtsberatung definitiv empfohlen wird. Umzug nach Bulgarien bedeutet, dass man Aufenthalt beanträgt. EU-Bürger und Bürger der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes können bis zu drei Monaten ohne Aufenthaltsgenehmigung bleiben, nachdem sollen sie einen Antrag für langfristige Aufenthaltsgenehmigung einreichen und sich bei der Nationalen Agentur für Einnahmen registrieren.
Und an letzter Stelle lässt sich sagen, dass bulgarische Städte wie Sofia, Plovdiv oder Burgas günstige Mieten, eine junge und internationale Szene, gutes Nachtleben und Küche vorweisen, so dass das Leben eines Freelancers sehr angenehm sein kann.
Unter dem Artikel Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit für Unionsbürger in Bulgarien finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und notwendigen Schritte zur Anmeldung als Freelancer in Bulgarien.
Der Autor dieses Artikels, Herr Marin Marinov ist Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Ruskov und Kollegen und Sofia und spezialisiert in den Bereichen des Internetrechts und geistigen Eigentums.