Die bulgarische Staatsangehörigkeit ist in der Verfassung der Republik Bulgarien, vom Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit (BSG) und den internationalen Übereinkommen, die beim Eintritt der mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Tatsachen oder Ereignissen anzuwenden sind, geregelt.
Grundsätzlich kann die bulgarische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Geburtsort und Einbürgerung erworben werden. Ein Kind gilt als bulgarischer Staatsnagehöriger, wenn ein Elternteil bulgarischer Staatsangehöriger ist oder es auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien geboren worden ist. Sollte keiner der oben genannten Fälle zutreffen, kann der Ausländer die bulgarische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
I. Grundprinzip
Unter Art. 12 Abs. 1 BSG sind die Voraussetzungen aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Einbürgerung erfüllt sein müssen, damit ein Ausländer die bulgarische Staatsangehörigkeit beantragen kann. Die wichtigste Voraussetzung ist die erteilte Erlaubnis zum langfristigen- oder Daueraufenthalt in der Republik Bulgarien für die letzten 5 Jahre. Es gibt auch Ausnahmen zu dieser Regel und die werden weiter unten näher erörtert.
Weitere wesentliche im BSG aufgeführten Voraussetzungen beziehen sich darauf, dass der Anwärter auf die bulgarische Staatsangehörigkeit nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat vom bulgarischen Gericht verurteilt und gegen ihn kein Strafverfahren für ein solches Verbrechen anhängig sein darf, sofern er nicht rehabilitiert ist; über ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung, womit sein Unterhalt in der Republik Bulgarien gesichert ist, verfügt; der bulgarischen Sprache mächtig ist; seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat oder bis zum Zeitpunkt der Gewährung der bulgarischen Staatsangehörigkeit von ihr befreit wird. Die Voraussetzung, die für die meisten Ausländer zur größten Hürde wird, ist die Beherrschung der bulgarischen Sprache. Diese wird durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung über die im Zentrum für Qualitätskontrolle und –bewertung der schulischen Bildung erfolgreich abgelegte Prüfung nachgewiesen. Personen, die ihre schulische Bildung (Haupt-, Mittel- oder Hochschule) an einer bulgarischen Schule im Land oder Ausland genossen haben, weisen die Beherrschung der bulgarischen Sprache anhand einer Ablichtung ihres von der entsprechenden Schule ausgestellten Diploms nach.
Die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) wird in Bulgarien nicht toleriert und aus diesem Grund hat der Anwärter einen Nachweis vorzulegen, dass er entweder die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben hat oder für ihn ein solches Verfahren aktuell läuft. Trotzdem besteht die Option zum Bestehen beider Staatsbürgerschaften für: Ehegatten eines bulgarischen Staatsangehörigen; Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens, der Eidgenossenschaft Schweiz oder von Staaten, mit denen die Republik Bulgarien internationale Übereinkommen geschlossen hat.
II. Ausnahmen
1. Ehe mit einem bulgarischen Staatsangehörigen.
Die Voraussetzung für den Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in Bulgarien mit einer ordnungsgemäßen Erlaubnis für den langfristigen- oder Daueraufenthalt wird in folgenden Hypothesen auf 3 Jahren herabgesetzt, sollte der Ausländer:
- mit einem bulgarischen Staatsangehörigen die standesamtliche Ehe vor mindestens 3 Jahren geschlossen haben und diese fortführen;
- in der Republik Bulgarien geboren sein, jedoch eine andere Staatsangehörigkeit aufgrund des Abstammungsprinzips erworben haben;
- die Erlaubnis für den langfristigen- oder Daueraufenthalt vor dem Erreichen der Volljährigkeit erhalten haben.
Die Anwärter, für die diese Hypothesen zutreffen, müssen auch allen oben aufgeführten Bedingungen genügen, einschließlich der Beherrschung der bulgarischen Sprache.
2. Abstammung
Weitgehend günstiger sind die Voraussetzungen für Ausländer:
- die bulgarischer Abstammung sind – die Abstammung wird anhand einer von der Staatlichen Agentur für Bulgaren im Ausland erteilten Bescheinigung nachgewiesen. Für die Erteilung einer solchen Bescheinigung bedarf die Agentur eines Nachweises ihrer bulgarischer Herkunft (Geburtsurkunde, Pass oder ein weiteres privates/öffentliches Dokument). Die Abstimmungsbescheinigung wird nach einer Prüfung binnen einer Frist von 2 Monaten erteilt und diese ist zum Antrag beizufügen;
- die von einem bulgarischen Staatsangehörigen unter den Bedingungen der vollen Adoption adoptiert worden sind;
- deren Elternteil ein bulgarischer Staatsangehöriger oder als bulgarischer Staatsangehöriger verstorben ist.
Personen, die ihren Antrag zum Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit mit einer der vorstehend aufgeführten Tatsachen begründen, müssen ihren Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien, ein Einkommen zur Sicherung ihres Unterhalts im Land, die Aufgabe einer anderen Staatsangehörigkeit und die Beherrschung der bulgarischen Sprache nicht nachweisen.
3. Investition
An letzter Stelle werden wir die Option für den Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit von einem Ausländer durch Investition im Land lediglich kurz erwähnen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das bulgarische Ministerium der Justiz Anfang 2019 einen Vorschlag für den Wegfall der Option für den Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit durch kurzfristige Investitionen beim Ministerrat eingebracht hat. März dieses Jahres wurde auf der offiziellen Website des Ministeriums das Amendement zum Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit, worin diese Option weggelassen worden ist, veröffentlicht. Die einzige Option für den Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit anhand von Investitionen ist ein Vorhaben, das anhand des des Gesetzes zur zur Förderung der Investitionen zertifiziert worden ist.
III. Verfahren zum Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit
Der Antrag zum Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit samt allen Anlagen ist beim Ministerium für Justiz oder den bulgarischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland persönlich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Bevollmächtigung für das Einreichen der Unterlagen, selbst mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung, nicht zulässig ist.
Nach Antragsstellung generiert das elektronische System des Ministeriums einen Termin für das Vorstellungsgespräch. Das Gesetz sieht keine Bearbeitungs- und Abwicklungsfrist für die Anträge vor. Jede Beurteilung erfolgt individuell und das Ministerium führt mehrere Prüfungen der Person von Amts wegen durch, weshalb sich das Verfahren sogar länger als ein Jahr hinziehen kann.
Der Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung sowie die Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft, die Entlastung aus der bulgarischen Staatsangehörigkeit oder Ausbürgerung erfolgt durch Erlass des Präsidenten der Republik Bulgarien. Der Erlass tritt am Tag seiner Erteilung in Kraft.
Das Ministerium der Justiz stellt eine Bescheinigung für die Änderungen der Staatsangehörigkeit aus. Nach Erteilung des Erlasses benachrichtigt das Ministerium der Justiz:
- die Gemeinden oder Stadträte lt. festem Wohnsitz der Person, um die erforderlichen Änderungen der Staatsangehörigkeit in den standesamtlichen Registern der Bevölkerung vorzunehmen;
- das Ministerium des Innern und das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, um bulgarische Identitätsausweise zu erstellen oder einzuziehen.
IV. Ablehnung und Anfechtung
Die Gesetzgebung der Republik Bulgarien sieht keine Optionen für die Anfechtung abgelehnter Anträge auf einen Erlass zum Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vor.
V. Rücknahme der Einbürgerung
Eine Rücknahme der Einbürgerung, durch welche die bulgarische Staatsangehörigkeit erteilt worden ist, ist in folgenden Fällen möglich, soweit die Person:
- sich Angaben oder Tatsachen bedient hat, auf deren Grundlage die bulgarische Staatsangehörigkeit gewährt worden ist, die durch das Gericht rechtskräftig als falsch festgestellt worden sind;
- Angaben und Tatsachen vorenthalten hat, deren Bekanntmachung die Ablehnung des Antrags auf den Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit begründet hätten.
Die Rücknahme der Einbürgerung ist lediglich auf 10 Jahren nach dem Erwerb der bulgarischen Staatsangehörigkeit möglich.
Die Rücknahme der Einbürgerung des einen Ehegatten hebt die Einbürgerung des anderen Ehegatten und der Kinder nicht auf, sofern sie die bulgarische Staatsangehörigkeit nicht anhand derselben falschen oder getäuschten Voraussetzungen erlangt haben.
VI. Ausbürgerung
Die Ausbürgerung eingebürgerter Personen erfolgt, wenn gegen diese ein rechtskräftiges Urteil wegen eines schweren Verbrechens gegen die Republik verhängt worden ist, sofern sie sich im Ausland aufhält und nicht ohne Staatsangehörigkeit bleibt. Die Ausbürgerung eines Ehegatten hat keine Änderung der Staatsangehörigkeit des anderen Ehegatten und der Kinder zur Folge.
Wir haben diesen Artikel mit dem Zweck veröffentlicht, Sie über das Verfahren zum Erwerb der bulgarischen Staatsbürgerschaft zu informieren. Wir beraten nicht zu diesem Thema und übernehmen solche Mandate nicht. Wenn Sie die bulgarische Staatsbürgerschaft erwerben wollen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das bulgarische Justizministerium oder an auf das Thema spezialisierte Kollegen. Anfragen zur bulgarischen Staatsbürgerschaft beantworten wir nicht.