In diesem Artikel wird das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt in Bulgarien an natürlichen Personen – EU-Bürger - näher betrachtet. Dieses Verfahren ist im Gesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus der Republik Bulgarien von Bürgern der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen geregelt (bulg.: Закон за влизането, пребиваването и напускането на Република България на гражданите на Европейския Съюз и членовете на техните семейства). Laut dieses:
Art. 6 (1): Ein Bürger der Europäischen Union darf sich in der Republik Bulgarien für die Dauer von drei Monaten mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aufhalten.
und weiter:
Art. 7 (1) Ein Bürger der Europäischen Union darf sich in der Republik Bulgarien langfristig oder dauerhaft aufhalten und ihm ist von der Direktion „Migration“ – Ministerium des Innern, der Hauptstädtischen Direktion des Innern (SDVR) oder Bezirksdirektionen des MI oder von den Direktoren ermächtigten Beamten eine Erlaubnis zu erteilen.
(2) Der langfristige Aufenthalt ist für eine Dauer bis zu fünf Jahren oder für eine vom Antragsteller beantragte Dauer, die fünf Jahre nicht überschreitet.
Aus dieser Rechtsvorschrift kann geschlossen werden, dass jede Person, die sich länger als drei Monate in Bulgarien aufhalten möchte, einer Erlaubnis, die von den dafür zuständigen Direktionen beim bulgarischen Innenministerium ausgestellt wird, bedarf. Um den Antrag stellen zu dürfen, muss für die Person eines der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar muss sie:
- einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nachgehen oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in der Republik Bulgarien ausüben;
- über eine Krankenversicherung und die zur Deckung der Lebenshaltungskosten erforderlichen finanziellen Mittel für sich und seinen Familienangehörigen verfügen, um keine Belastung für das Sozialhilfesystem darzustellen, d. h. eine unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit in Bulgarien ausüben; In der Praxis bedeutet das, das man vor der Migrationsbehörde eine Kopie von der jeweiligen Versicherung (z. B. einer Europäischen Krankenversicherungskarte), bzw. von seiner Bankkarte vorzulegen hat. Letzteres ist zwar nirgendwo gesetzlich geregelt, dennoch ist es für die bürokratisch geneigte Verwaltung unverzichtbar, … „denn das haben sie ja immer so gemacht“.
- an einer Bildungseinrichtung immatrikuliert sein, einschließlich für eine Berufsausbildung und die Voraussetzungen des vorangehenden Punktes erfüllen.
Wir werden hier die Fälle aus den ersten beiden Punkten näher betrachten, da sie unserer Erfahrung und der Praxis aus dem Tagesgeschäft sehr nah stehen.
Unabhängig des Grundes zur Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis, bedarf der Antragsteller ein Unterlagensatz, den er auf jeden Fall einreichen muss:
- Antrag laut Muster, der vor Ort bei der Beantragung oder im Voraus von der Website der Direktion entnommen werden kann;
- gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) – dieses ist den Beamten der Direktion vorzulegen und als Ablichtung den Unterlagen beizufügen;
- Mietvertrag oder Nachweis eines aktuellen Wohnsitzes in Bulgarien – das Besondere hier ist die Bedingung, dass der Mietvertrag notariell beglaubigt sein muss, das eine neue Auflage der die Erlaubnisse erteilenden Kommission und auf der Info-Website der Direktion nicht bekannt gegeben ist;
- die vorherige Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt, sofern vorhanden;
- entrichtete Gebühr.
Je nach dem welche der weiter oben aufgeführten Voraussetzungen der Antragsteller erfüllt, sind auch weitere Unterlagen vorzulegen, und zwar:
a) Beschäftigte oder selbstständig Erwerbstätige:
- Ablichtung des Arbeitsvertrags oder des Nachweises der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Ein Nachweis dafür könnte auch ein Dokument sein, womit bescheinigt wird, dass man Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer einer in Bulgarien eingetragenen Gesellschaft; Vertragspartei zum Werkvertrag oder bei der Arbeitsagentur beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik angemeldet ist.
b) Versicherter oder Selbstzahler
- Nachweis der Krankenversicherung – die Europäische Krankenversicherungskarte oder gültige Krankenversicherung erfüllen diesen Zweck. Im zweiten Fall weisen wir darauf hin, dass die Frist der erteilten Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt in Bulgarien sich nach dem Zeitraum, für den die Versicherung abgeschlossen ist, richten wird, d. h. sollte die Versicherung für ein Jahr gültig sein, wird Ihnen entsprechend eine Erlaubnis für ein Jahr und nicht etwa für die weiter oben genannte maximale Frist von fünf Jahren erteilt;
- Nachweis von guten finanziellen Verhältnissen, indem unter „guten“ zu verstehen ist, dass die Person für jeden Familienangehörigen über Mittel in Höhe des im Land geltenden monatlichen Mindestlohns verfügt. Dazu kann eine Ablichtung der Debit- oder Kreditkarte, auf der die Namen der Person zu entnehmen sind (d. h. eine Debit- oder Kreditkarte auf den Namen eines Unternehmens würde als Nachweis nicht akzeptiert werden), eine Bankbescheinigung darüber, dass die Person über ein Konto mit einem Guthaben in Höhe der geforderten Mindestbeträge oder mehr verfügt oder ein Nachweis über den Bezug von einer Rente oder Pension vorgelegt werden.
Am Werktag nach der Beantragung stellt die Kommission die gewünschte Erlaubnis aus, auf der auch die Dauer des Aufenthaltstitels angegeben ist. Sofern der Antrag Mängel enthält, ist die Kommission zur Erteilung von Anweisungen und Einräumung einer Frist von sieben Tagen zur deren Beseitigung verpflichtet. Andernfalls wird eine Ablehnung erteilt, die gemäß den Bestimmungen der bulgarischen Verwaltungsprozessordnung angefochten werden kann.
Nach Erlangung der Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt kann die Erteilung einer Aufenthaltskarte, die das Lichtbild, die Personenkennzahl für Ausländer, die Aufenthaltsadresse usw. der Person enthält, die Funktion eines gültigen bulgarischen Identitätsnachweises erfüllt und im Schnellverfahren innerhalb von drei Werktagen ausgestellt werden kann, beantragt werden. In der Regel dauert das Ausstellungsverfahren ein Monat.
Mit dem Vollzug dieses letzten Schrittes verfügt der ausländische Bürger über einen gültigen bulgarischen Identitätsnachweis. Zur Erneuerung der Erlaubnis, bzw. der Karte, ist er verpflichtet, vor Ablauf der Gültigkeitsfrist einen neuen Antrag auf Verlängerung seines Aufenthalts in Bulgarien zu stellen. In diesem Zusammenhang regelt der Gesetzgeber ebenfalls die Bedingungen für die Entziehung der erteilten Erlaubnis:
Art. 18.: Die Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt wird der Person, der sie erteilt worden ist, aufgrund einer Abwesenheit von der Republik Bulgarien von mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren entzogen.
Die erteilte Erlaubnis kann auch als Grundlage für die Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis führen.
Das hier Aufgeführte beruht auf die Vorschriften des Gesetzes über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus der Republik Bulgarien von Bürgern der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen und die auf dessen Grundlage erlassene Verordnung des Innenministers über das Verfahren und die Organisation zur Ausstellung von Dokumenten und Ausweisen, sowie auf die Informationen der Website der Direktion Migration und vor allem auf unsere Erfahrung und Beobachtungen hinsichtlich der Erteilung von Papieren seitens dieser Behörde. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der außenpolitischen Lage die Arbeit der Agentur „Migration“ ebenfalls von den nicht gerade klaren Politiken betroffen ist und sich die Verfahren häufig auf nicht verlautbarten Regeln berufen.
Einem Bürger der Europäischen Union oder einem seiner Familienangehörigen wird das Aufenthaltsrecht in der Republik Bulgarien gemäß Art. 24 entzogen, wenn die Gründe dafür weggefallen sind, also wenn festgestellt wird, dass er zur Erlangung des Aufenthaltsrechts falsche Angaben gemacht hat; wenn die Person länger als zwei aufeinanderfolgende Jahre von der Republik Bulgarien abwesend ist oder wenn die Person an Krankheiten mit epidemischem Potenzial leidet, die als solche von der Weltgesundheitsorganisation definiert werden.
Die die Erlaubnisse, bzw. Ablehnungen für den Aufenthalt in Bulgarien erteilende Kommission stellt Auflagen, die dem Antragsteller unmittelbar vor der Beantragung, mit den Anweisungen zur Berichtigung oder im schlimmsten Fall – bei der Ablehnung mitgeteilt werden. Trotz der verwaltungstechnischen Misslichkeiten zeigt die Praxis, dass die die Akten bearbeitenden Beamten zur Mitwirkung bereit sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass einem durch einen Vertreter begleiteten Antragsteller keine ernsthaften Hindernisse bei der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufenthalt in den Weg gestellt werden, ausgenommen der laufend vorgenommenen Änderungen, denen in der Regel durch einen Bevollmächtigten, der die Interessen des Antragsstellers zur Erteilung einer Erlaubnis auf Aufenthalt vertritt, nachgegangen werden kann.
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