Mit dem stetigen Trend, dass für die Verwirklichung ihrer Geschäftsideen die Kaufleute immer mehr auf das Internet setzen, steigt auch die Bedeutung des Domain-Namens als ein Wertgegenstand, der verstanden und geschützt werden will.
Auf der Suche des Entstehens der Domain als Begriff verfestigt sich die Vorstellung über die Internetdomain als rechtlich zu schützendes Interesse und die Domain-Rechte als eine Sonderform der Eigentumsrechte – das Wort stammt aus dem Lateinischen und entspricht der Vorstellung, dass die Internetdomain eine Emanation des Eigentums an einem separaten Teil des virtuellen Raumes ist, ein Teil, der der unmittelbaren Kontrolle des Besitzers unterliegt, von dem zu erwarten ist, diesen gegen Eingriffe Dritter zu schützen. Die technischen Merkmale des hier behandelten Themas haben auch den Aufbau neuer Methoden und Verfahren zur Überwindung entstehender Konflikte erforderlich gemacht, indem dabei die Konflikte zwischen Inhaber von Domains und Inhaber von eingetragenen Handelsmarken, registriert nur für Bulgarien, sowie Handelsmarken der Binnenmarkt, eine Sonderstellung einnehmen.
Inhalt des Internetdomains. Domainarten und System
Es ist zu beachten, dass vor allem der Domain-Name rechtsrelevant ist – eine Sequenz von Buchstaben und Zahlen, hinter welchen sich die IP-Adresse des Rechners oder des Servers, die die Internetseite selbst speichern, verbirgt. Das Internetnetzwerk funktioniert auf der Grundlage von mehreren und komplizierten Protokollen, indem einer dieser Protokolle das s. g. IP-Protokoll ist, das für die Übertragung von Datenpaketen von einem Bestimmungsort zum anderen, während der Domain-Name denselben Bestimmungsort verständlich wiedergibt – z. B. Apple.com nutzt mehrere Adressen und eine davon ist 17.151.0.152. Ohne die Domain-Namen könnte der Rechner keine Verbindung zum Bestimmungsort aufbauen und zwar zum Server des Rechners, der die Daten zur Apple-Website speichert. Zugleich schafft der Domain-Name erhebliche Möglichkeiten zur Personalisierung des "Besitzes" im Internet seitens einer Person oder Körperschaft.
Die Internetdomains können nach ihrem Rang hierarchisch geordnet werden. Die Domainverwaltung ist einer Non-Profit-Organisation (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) - Internet-Körperschaft für zugewiesene Namen und Zahlen – übertragen. Die Domains können in s. g. Top-Level-Domains (Domains ersten Ranges oder kurz TLDs) unterteilt werden – der Top-Level-Teil des Domain-Namens ist nach den Punkt aufgeführt, d. h. anhand des Beispiels von apple.com wäre dieser Teil der ".com". ".Com" ist der meist verbreitete Top-Level-Domain und dient zur Kennzeichnung des kommerziellen Gebrauchs einer unter dieser Domain registrierten Website. Weitere Beispiele sind ".gov" – für Regierungsseiten, ".org" für gemeinnützige Organisationen usw. Neben diesen Gattungsdomains ersten Ranges ist jedem Staat eine eigene Domain von demselben Rang zugeteilt – für Bulgarien ist das ".bg", für Deutschland – ".de" – usw. Die Europäische Union verfügt über die Top-Level-Domain ".eu", das sich einer besonderen Popularität erfreut.
Die Streitigkeiten bezüglich der Domain-Namen beruhen eher auf die s. g. Second-Level-Domains (oder kurz SLD). Das ist dieser Teil der Internetadresse, der vor dem Punkt und dem Top-Level-Domain steht – wenn wir wieder das oben genannte Beispiel aufgreifen, wäre es der Apple-Teil. Die Kombination dieser beiden Kennzeichnungen bildet den vollständigen Domain-Namen, welcher ein Objekt von Rechten bzw. von Schutz gegen Verstöße Dritter nach der Bulgarischen Gesetzgebung sein kann. Die Regel besagt, dass es keine zwei identische Domains des zweiten Levels innerhalb desselben Top-Level-Domains geben kann – d.h. selbst wenn Sie ein Unternehmen besäßen, dass z. B. Apple AG hieße, so könnten Sie keine Website unter der Domain apple.com registrieren.
Die Domain-Namen werden anhand eines international geregelten Systems verteilt, indem der wesentliche Merkmal dieser Regelung das größtenteils Desinteresse der staatlichen Behörden ist. Das Internet hat in einem umfangreichen Rahmen seine immanente Eigenschaft eines "freien" Netzwerks beibehalten, indem diese Position auch hinsichtlich der Domain-Namen vertreten ist, und Bulgarien ist keine Ausnahme hier.
Die Dienstleistung wird je nach gewünschter Domain und vor allem nach der Wahl der Top-Level-Domain von Registern angeboten, wobei häufig die Dienstleistungen durch Vermittler in Anspruch genommen werden. Die Register sind Organisationen, denen die Befugnis zur Registrierung von Domain-Namen auf bestimmte Gebiete übertragen ist. Das Register für Bulgarien und das Gebiet der ".bg" ist РЕГИСТЪР.БГ ООД (REGISTAR.BG OOD) und in Deutschland ist es DENIC (www.denic.de). Eine der bekanntesten Domains nach ihrer Absonderung ist die Top-Level-Domain der Europäischen Union ".eu", die http://www.eurid.eu/ anvertraut ist und http://www.nic.us/ verwaltet die ".us" Domains für die USA. Die Register sind ermächtigt s. g. Registrars oder Registrierer – Kaufmann, der als Vermittler zwischen Register und Registrierenden (die die Eintragung eines neuen Domain-Namens beantragen) auftreten, zu akkreditieren.
Anmeldung
Da diese Ausführungen nicht den Anspruch einer besonderen Ausführlichkeit erheben können und angesichts der Vielzahl an Registrierungsverfahren je nach Gebiet, werden wir hier zur einer kurzen Beschreibung greifen und die Merkmale der Registrierungsverfahren von Websites mit dem Top-Level-Domain ".bg" in Bulgarien näher betrachten.
Wer kann eine Domain unter der TLD ".bg" in Bulgarien anmelden? Die Allgemeinen Bedingungen des Registers für die bulgarische Top-Level-Domain führen einige Einschränkungen ein, indem nicht jede Körperschaft die Anmeldung einer solchen Domain beantragen kann – es bedarf der bulgarischen Rechtsverbindlichkeit, indem die gerichtlich und handelsregisterlich oder durch eine Gründungsurkunde einer bulgarischen staatlichen Behörde in Bulgarien oder in einem EU-Mitgliedstaat eingetragenen Personen; Subjekte, die kraft eines zwischen Bulgarien und anderen Ländern bestehenden Abkommens gegründet wurden; im Ausland eingetragenen Firmen und Organisationen, die in der Republik Bulgarien eine Filiale oder Handelsvertretung angemeldet haben, eine Anmeldung der Domain im Gebiet ".bg" beantragen dürfen. An zweiter Stelle können es handlungsfähige bulgarische Staatsangehörige oder Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltstitel und zuletzt – Bevollmächtigte einer Person sein, die die oben genannten Auflagen nicht erfüllt, aber sie für den Bevollmächtigten zutreffen.
Bei der Anmeldung der Website mit TLD ".bg" wird auch ein Unterlagensatz erfordert – Antrag in Form einer Online-Vorlage und die s. g. Identifizierungsunterlagen. Die Arbeitssprachen des Registers sind Bulgarisch und Englisch und die in einer anderen Sprache unterfertigten Unterlagen bedürfen zu ihrer Annahme der ordnungsgemäßen Übersetzung und Beglaubigung (Legalisierung). Hier ist zu vermerken, dass die Identifizierungsunterlagen je nach Registranten abweichen können, indem bei dem Einreichen durch einen Ermächtigten die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht gefordert wird. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen als Nachweis des Nutzungsrechts am Namen ist dabei bei ggf. auftretenden Streitigkeiten hinsichtlich der Eigentumsrechte an die Domain von wesentlicher Bedeutung.
Als nächstes werden die Anforderungen an den Namen selbst festgelegt, wobei es sich dabei größtenteils um technische Anforderungen handelt, obwohl bei der juristischen Beweisführung sie nur beschränkt als Argument dienen können – z. B. in der Rechtssache C 569/08 des EG betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen hinsichtlich der Auslegung von Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission wird ein Fall untersucht, bei dem die Website betreibende Gesellschaft die Website www.reifen.eu missbräuchlich und infolge der Verwendung von Transkriptionsregeln für Sonderzeichen für die Registrierung, hier "&", angemeldet hat. Den Link zur Entscheidung in bulgarischer Sprache finden auf Deutsch HIER.
Aus den frei wählbaren Namen werden von den Allgemeinen Bedingungen des Registers die Namen von Gemeinden in Bulgarien, anderen Staaten sowie die für das Register selbst vorbehaltenen Namen ausgeschlossen. Aus dem allgemein geltenden Prinzip "First come – first served" folgt, dass in demselben Gebiet ein bereits genutzter Name nicht registriert werden kann, sofern dieser nicht frei gestellt wird. Das Register kann ebenfalls nach freiem Ermessen entscheiden, inwiefern der gewählte Name den guten Sitten entspricht und nicht irreführend ist.
Grundlage eine Domain als geschützt zu klassifizieren
Um den speziellen Status des s. g. geschützten Domain-Namens zu erlangen, sind innerhalb der Anmeldung folgende Nachweise für die Nutzung (es sind die wesentlichen Schritte aufgezählt) vorzubringen:
- Name des REGISTRANTEN.
- Name der eingetragenen Marke oder geographischen Bezeichnung des REGISTRANTEN oder dieselben im Anmeldeverfahren. Im letzteren Fall wird Vertrag für die bedingte Domain-Registrierung geschlossen. Die Marke oder geographische Bezeichnung müssen auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien wirksam sein. Die Marke oder geographische Bezeichnung dürfen nicht abgekürzt werden.
- Eingetragener Name eines Verlags (z.B. anhand von ISSN, ISBN).
- Name, den der REGISTRANT anhand erteilter und auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien wirksamen Lizenzen erworben hat.
- Name eines Medienprogramms oder Sendung.
Die meisten Geschäfte, deren Gegenstand Domain-Namen sind, sind Veräußerungsgeschäfte gegen Entgelt. Oft sind auch Domains in Bulgarien Vertragsgegenstand einer Schenkung, bei der ein Gesellschafter die Rechte auf der Domain der Gesellschaft, an der er beteilitg ist, unentgeltlich überträgt. Da die Rechte an einer Domain Eigentumsrechte sind, wäre zu berücksichtigen, dass für den Abschluss eines rechtskräftigen Geschäfts die allgemeinen Voraussetzungen für die Gültigkeit der Geschäfte nach der Bulgarischen Gesetzgebung eingehalten sind – vorhandener Wille, der von einem rechtsfähigen Subjekt geäußert wurde, wirksame Vertretungsmacht usw. Es besteht kein Hindernis den Domain-Namen zu vermieten sowie ihn als Gegenstand eines Schenkungsvertrags zu vergeben. Aus der Sicht der Buchführung sind die Rechte an der Domain als langfristige Sachanlagen zu betrachten. Häufig besteht der Vertragsgegenstand in Domains, die von einer Person oder Gesellschaft lediglich zum Wiederverkauf registriert worden sind. Der neu gegründete Kaufmann steht oft vor der Tatsache, dass auf den Namen seines Produkts oder einer ähnlichen Firma bereits eine Domain registriert ist, indem die Anmeldung vollkommen gültig ist und dann ist er gezwungen entweder eine Domain zu registrieren, die bei weitem nicht den Nutzen bringen wird oder den Domain-Namen vom bereits eingetragenen Inhaber zu erwerben. Eine weitere Möglichkeit bietet die Domain-Sharing. Bei Verträgen für Übertragung von Rechten ist es außerordentlich wichtig, die Verpflichtungen beider Vertragsparteien ausdrücklich festzulegen, insbesondere ihre Pflichten hinsichtlich der Anmeldung im Register. Ein Merkmal des Vertrags ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingen des von Registar BG OOD eine sehr schwere Vertragsform vorsehen – dieser ist schriftlich und mit notarieller Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien oder mit elektronischer Signatur der Vertreter beider Vertragsparteien zu schließen.
Bei der Domain-Sharing werden Nutzungsrechte an den Domain-Namen geteilt und für ihre Abwicklung gibt es zwei Möglichkeiten – eine gemeinsame Seite, die die vertragsgegenständliche Domain nutzt und auf die Seiten der Vertragsparteien in Form eines Katalogs verlinkt oder als elektronisches Schaufenster (oder es ist in den Unterreitern und Websites, getrennt in entsprechenden Inhaltsmodule enthalten).
Rechtsstreitigkeiten bezüglich Domains, Kollision im Recht des Geistigen Eigentums, Haftung
Aufgrund des Umfangs dieser Themen, die für die Durchsetzung der Rechte des Inhabers eines bestimmten Domain-Namens oder des Klägers, der den Rechtsverstoß wegen missbräuchlicher Registrierung eines solchen geltend macht, wichtig sind, sollten diese Fragen in separaten Artikeln erörtert werden, um einen Rahmen des besseren Verständnisses für diese Problematik zu bieten. Die Rechtsanwaltskanzlei Ruskov & Kollegen bietet ihre Leistungen sowie auf dem bulgarischen als auch auf dem internationalen Markt an und wird Artikel und Zusammenfassungen der Verfahren und Regeln für die Klageführung sowohl in Bulgarien als auch international vorstellen, indem dabei ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeiten für die Prozessvertretung vor der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Rechtsstreite hinsichtlich Rechte an Domains sowie hinsichtlich den Bestimmungen der Verordnung Nr. 874/2004 der Europäischen Kommission gelegt wird.
Der Autor dieses Artikels, Herr Marin Marinov ist Jurist in der Rechtsanwaltskanzlei Ruskov und Kollegen und Sofia und spezialisiert in den Bereichen des Internetrechts und geistigen Eigentums.