Mit den letzten Änderungen des bulgarischen Arbeitsgesetzbuches (AGb) im März 2014 wurde ein neuer, unabhängiger Grund für den Abschluss eines Arbeitsvertrages eingeführt – Arbeitsvertrag über die Praktikumsschulung. Art. 233a des Arbeitsgesetzbuches gibt eine Legaldefinition des Begriffs „Praktikum“ - das ist die Erbringung einer Arbeitsleistung unter der Leitung des Arbeitgebers oder einer von ihm ernannten Person – Mentor/Praktikumsleiter, mit dem Ziel praktische Fähigkeiten im Rahmen des ausgewählten Berufs zu erwerben. Diese Arbeitsverträge werden aufgrund Art. 233b AGb geschlossen. Die gesetzlichen Anforderungen, die gleichzeitig erfüllt werden müssen, sind folgende:
- Der Praktikant muss eine allgemeine Hochschul- oder einen Universitätsabschluss für ein Spezialfach oder einen Beruf besitzen. Dies wird anhand einer Urkunde für ein abgeschlossenes Studium für den jeweiligen Beruf belegt.
- Sowie die Arbeitsstellebeschreibung, als auch die Arbeit selbst, die der Praktikant ausführen wird, müssen der von ihm erworbenen Qualifikation entsprechen. Das bedeutet, dass die Anforderungen für die Position in der Stellenbeschreibung mit dem akademischen Grad des Praktikanten übereinstimmend sein sollen.
- Der Praktikant soll keine Arbeitserfahrung in diesem Bereich bei anderen Arbeitgebern haben. Daraus ergibst sich, dass ein Vertrag für Praktikum mit der gleichen Partei für die gleiche oder ähnliche Arbeitsstelle nur einmal geschlossen werden darf.
- Ein Arbeitsvertrag mit Praktikumsschulung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die ein Alter von 29 Jahren noch nicht erreicht haben.
- Der Arbeitsvertrag mit Praktikumsschulung ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der für nicht weniger als 6 Monaten und für nicht länger als 12 Monate abgeschlossen werden darf.
Wenn die Person andere Qualifikationen besitzt, würden keine Hindernisse für eine weitere Zusammenarbeit in einen unterschiedlichen Bereich mit denselben oder einer anderen Arbeitgeber bestehen.
Form und Inhalt
Wie für alle anderen Arbeitsverträge gilt die Anforderung für das Einhalten einer schriftlichen Form. Alle Inhaltsanforderungen des Art. 66 AGb hinsichtlich der Informationen über den Vertragsparteien, Angabe der Arbeitsstelle, des Datums des Vertragsschlusses und des Beginns der Ausübung, Vertragsdauer, etc. sind zu beobachten. Daneben können mit dem Arbeitsvertrag solche Klauseln vereinbart werden, die nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sind. Eine Besonderheit dieses Vertrags sind die Bedingungen für seine Beendigung, die identisch mit diesen über die Verträge für Zusatzarbeit sind. Der Vertrag für Praktikumsschulung kann von einer von den beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen gekündet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in diesem Fall der Kündigungsschutz nach Art. 333 des Arbeitsgesetzbuches keine Anwendung findet.
Bestimmung des Mentors/Praktikumsleiters
Damit das Ziel des Praktikums im Sinne von Beherrschung wichtiger Kenntnisse und Fähigkeiten seitens des Praktikanten garantiert zu werden, sind gesetzliche Bedingungen vorgesehen, die die Praktikumsleiter erfüllen müssen. An erster Stelle soll der Praktikumsleiter Qualifikationen in dem gleichen oder ähnlichen Beruf besitzen. Darüber hinaus muss er Mitarbeiter bei der selben Firma sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Spezialgebiet haben. Die Beziehungen zwischen dem Unternehmen/ dem Arbeitgeber/ und dem Praktikumsleiter werden durch eine zusätzliche Vereinbarung zu dem Arbeitsvertrag geregelt.
Anmeldung bei dem Finanzamt
Aufgrund des neuen Arbeitsvertrags mit Praktikumsschulung sind in der Verordnung № 5 für den Inhalt und das Verfahren einer Anmeldung gemäß Art. 62, Satz 5 des Arbeitsgesetzbuches manche Veränderungen eingeleitet. Als Grund für seinen Abschluss ist ein neuer Code 16 hinzugefügt worden, der sich auf den Vertrag für ein Praktikum bezieht. Die Frist für die Anmeldung beträgt sowie bei den anderen Verträgen 3 Tage ab dem Abschluss und 7 Tage nach der Beendigung. Da es sich aber um einen neuen Grund handelt, wurde in § 9 der Verordnung eine Frist für die Einreichung der Meldungen hinsichtlich Arbeitsverträge gem. Art. 233b AGb, die bis zum 30.04.2014 geschlossen worden sind, gesetzt, und nämlich vom 7. Mai bis 15. Mai 2014 sollen diese vor dem Finanzamt angemeldet werden.
Überprüfung der Ergebnisse
Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass nach der Beendigung der Praktikumsschulung eine Praktikumsbescheinigung von dem Arbeitgeber auszugeben ist. Diese soll eine Empfehlung des Arbeitgebers beinhalten, die als Unterstützung bei einer weiteren Bewerbung für einen Job angesehen/benutzt werden kann. Jedoch hat der Gesetzgeber keine klaren Regeln für den Inhalt der Empfehlung vorgesehen. Die Erstellung dieser Praktikumsbescheinigung ist obligatorisch und der Arbeitgeber muss dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erledigt haben.