Mit den letzten Änderungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes in diesem Jahr hat die SKEWR das Recht erhalten, die Einspeisevergütung unter bestimmten Umständen mehrmals pro Jahr zu ändern. 20 Tage nach der Bekanntgabe der der neuen Tarife für 2012-2013 hat sich die SKEWR dieses Recht zu Nutze gemacht und eine neue Einspeisevergütung für die aus PV-Anlagen erzeugten Energie eingeführt. Begründung für die neuen Senkungen seien die gesunkenen Investitionskosten für den Bau der PV-Anlagen im Vergleich zu den vorigen Monaten. Laut Art. 32(1) EEG bestimmt SKEWR die Präferenzpreise:
- jährlich bis zum 30. Juni
- wenn die Analyse des preisbestimmenden Komponents/Elements unter Abs.2 eine wesentliche Änderung anzeigt.
Angesichts des § 1, P. 28 der Übergangsvroschriften des Gesetzes liegt eine "wesentliche Änderung des preisbestimmenden Komponents" dann vor, wenn die Differenz zwischen dem Wert dieses Komponents an dem Datum der Analyseanfertigung und dem zum Zeitpukt des Beschlusses vom 30 Juni mit mehr als 10 % abweicht. Preisbildende Komponente sind unteranderem:
- die Investitionskosten;
- Rendite;
- Kapital- und Investitionsstruktur;
- Leistung der Anlage je nach angewandten Verfahren und eingesetzte Ressourcen;
- Kosten, die mit einem höheren Umweltschutzfaktor verbunden sind;
- Kosten für Rohstoffe zur Energieerzeugung;
- Kosten für Kraftstoffe für den Transport;
- Kosten für Arbeitsaufwand und Löhne;
- weitere Betriebskosten.
Die SKEWR hat die Einwendungen der Experten in der Branche hinsichtlich des Niveau der Investitionskosten als unbegründet abgelehnt und stützt sich auf eine Marktanalyse über die Aufbaukosten für einen PV-Park, angefertig von Parsons Brinckerhoff für das Ministerium der Enegie und Klimaveränderungen (DECC) in Großbritannien. Weiterhin wurde bei der Preisbildung Bezug auch auf die Kosten, die derzeit für laufende Projekte anfallen, genommen, die die Technologieentwicklung und die Preisänderungen in 2012-2013 wiederspiegeln sollten. Dagegen wurde seitens der SKEWR bei der Bildung der Einspeisevergütung keine Rücksicht auf die Projektkosten, also die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans und für die Umweltschutzgenehmigungen, genommen. Diese Tarifsenkung ist damit an sich unbegründet und allem Anschein nach eine politische Entscheidung, jedoch keine marktwirtschaftliche und meiner persönlichen Meinung nach auch rechtswidrige. Laut dem Gesetz soll den Investoren eine Rendite in Höhe von 7 % gewährleistet werden, die jedoch laut Branchenvertreter jedes PV-Projekt zum Verlust verurteilt. Den bei einem PV-Projekt, dass mit 70% Fremdkapital und 10 % Zinsen gebaut wird, ist das wirtschaftliche Ergebnis für die Gesellschaft negativ. Im Ergebnis hat die Photovoltaik wohl keine Zukunft mehr in Bulgarien. Ausgenomen davon sind lediglich Dachanlagen mit einer Leistung bis zu 5 KwP. Die neuen Tarife sehen jetzt wie folgt aus:
- PV-Anlagen bis 5 kWp für Dach und Fassade 381,18 BGN
- PV-Anlagen zwischen 5 und 30kWp für Dach und Fassade 289,96 BGN
- PV-Anlagen von 30 kWp bis 200 kWp für Dach und Fassade 226,87 BGN
- PV-Anlagen von 200 kWp bis 1 TkWp für Dach und Fassade 206,34 BGN
- PV-Anlagen bis 30 kWp (Freiflächen) 193,42 BGN
- PV-Anlagen von 30 kWp bis 200 kWp (Freiflächen) 188,10 BGN
- PV-Anlagen über 200 kWp und 10.000 kWp(Freiflächen) 171,37 BGN
- PV-Anlagen ab 10.000 kWp (Freiflächen) 169,85 BGN
Die vollständige Tabelle mit den neuen Tarifen können sie hier - www.bulgarien-erneuerbare-energien.eu/tarife.html - einsehen. Wobei BGN 1 entspricht € 0,51. Die neue Einspeisevergütung gilt nur für Anlagen, die bis zum 01.09.2012 noch nicht in Betrieb genommen worden sind!