Die zuständige Kommission hat am 28.06.2012 die Einspeisetarife für Energien aus Erneuerbaren Quellen mit Wirkung vom 01.07.2012 neu bestimmt. Dabei wurde die Vergütung für Energie aus Photovoltaik um bis zu 50% gesenkt. Für Dach- und Fassadenanlagen sind die Preise zwischen 33 und 45 % niedriger geworden. Dieser starke Rückgang könnte noch größer sein, hätte sich die Staatliche Kommission für Energie- und Wasserregulierung (SKEWR) für die ursprüngliche Empfehlung für einen Rückgang von 45 bis 51 % entschlossen. Die aus den kleinsten PV-Projekten (bis 30 kW) erzeugte Energie wird zu einem Preis von 400,70 BGN/MWh eingespeist - empfohlen wurde eine Vergütung von 331,92 BGN/MWh. Für Installationen mit einer Leistung bis 200 kW, für die das Interesse der Investoren wegen ihrer Geeignetheit für Dächer von Industriegebäuden am größten ist, sank die Einspeisevergütung auf 369,08 BGN/MWh im Vergleich zu den erwarteten 300,30 BGN/MWh. Alle Dachanlagen bis 1 MW werden Strom zu einem Preis von 316,11 BGN/MWh einspeisen. Bei den Bodenanlagen hat sich die Staatliche Kommission für Energie- und Wasserregulierung (SKEWR) an den ursprünglichen Empfehlungen gehalten - je größer das Projekt, desto stärkerer Rückgang der Einspeisevergütung. Der Fall ist durchschnittlich um 50 %. Ein Grund dafür ist die stark erhöhte Inbetriebnahme von neuen PV-Projekten in den letzten Monaten – waren zum Jahresbeginn lediglich PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 120 MW in Betrieb, so stieg diese in den Wochen vor dem 1. Juli 2012 auf bis zu 650 MW. Eine Änderung der Einkaufpreisen kann auch bei den Windanlagen betrachtet werden – zwischen 20-30 %. Laut Vertreter dieses Sektors aber bleiben die Preisen der Windgenerators und der Windtürme relativ unverändert. Bezeichnend ist, dass die Tarife für die Energie aus Biomasse abhängig von der Art der Erzeugung nur unerheblich fallen, bzw. steigen. Hier einige der Tarife: PV-Anlagen bis 30kWp für Dach und Fassade 400,70 BGN PV-Anlagen von 30 kWp bis 200 kWp für Dach und Fassade 369,08 BGN PV-Anlagen von 200 kWp bis 1.000 kWp für Dach und Fassade 316,11 BGN PV-Anlagen bis 30 kWp (Freiflächen) 268,68 BGN PV-Anlagen von 30 kWp bis 200 kWp (Freiflächen) 260,77BGN PV-Anlagen über 200 kWp und 10.000 kWp(Freiflächen) 237,05 BGN PV-Anlagen ab 10.000 kWp (Freiflächen) 236,26 BGN Windanlagen, über 2.250 Std. in Betrieb 132,71 BGN Kraftwerke mit Nutzung der Biomasse von Holzabfällen, 267,07 BGN Waldreinigung, Beschneiden von Bäumen usw., bis 5MW Die vollständige Tabelle mit den neuen Tarifen können sie hier - http://www.bulgarien-erneuerbare-energien.eu/tarife.html - einsehen.
Die neue Einspeisevergütung gilt nur für Anlagen, die bis zum 01.07.2012 noch nicht in Betrieb genommen worden sind!

Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
Herr Rechtsanwalt Konstantin Ruskov ist der Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei Ruskov und Kollegen und ist spezialisiert auf das Recht von Bulgarien, Deutschland und der EU.
E-Mail: office@ruskov-law.eu
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Bulgarien senkt ab dem 01.07.2012 die Einspeisevergütung für Energie aus Photovoltaik und Windenergie drastisch
Von: Rechtsanwalt Konstantin RuskovAb dem 01.07.2012 gilt in Bulgarien die neuen Einspeiseverghütung für die Abnahme der Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen. Diese sind bei der Energie aus Photovoltaik um teilweise von mehr als 50%, bei der Energie aus Windkraft bei ca. 30%, abgesenkt worden.