Grund für diesen Beschluss ist eigentlich, wie die SKEWR freimütig erklärt, dass so viele Anlagen in der ersten Hälfte des Jahres 2012 ans Netz gegangen sind (so es sollen allein die PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 600 MW sein), dass die drei Energieversorgungsunternehmen die anfallende subventionierte Einspeisevergütung nicht decken können und Verluste schreiben müssen.
Der rechtlich sicherste Weg wäre somit den Strompreis für die Endabnehmer zu erhöhen. Weil jedoch dies zum 01.07.2012 bereits um 13% geschehen ist und im Sommer 2013 Wahlen anstehen, ist dieser Weg politisch ausgeschlossen. Und man muss sich die Frage stellen, wieso dann die Kommission so viele Anlagen ans Netz gelassen hat?
Wie dem auch sei, als Folge dieses Beschlusses müssen die Hersteller nun zwischen 1% und 40 % Ihrer Einnahmen an die drei Energieverteilungsgesellschaften als zusätzliche Gebühr zahlen. Die Höhe der Gebühr ist für jeden Hersteller unterschiedlich und hängt von der Art der Quelle und von dem Zeitrahmen, in der die Anlage an das Netz angeschlossen worden ist, ab. Am stärksten betroffen von dem SKEWR Beschluss sind die Eigentümer von Wind- und PV-Anlagen, da für sie die Gebühren am höchsten sind. Bei Windenergieanlagen belaufen sich die Gebühren auf 10% der Einspeisevergütung, bei PV-Projekte – zwischen 20 und 39%, abhängig vom Datum der Inbetriebnahme. Bei Wasseranlagen ist die Gebühr 5 %, für Biomasseprojekte- weniger als 1 %. Laut groben Berechnungen handelt es sich jährlich um 220 Mio. BGN, die von ca. 1400 Herstellern getragen werden soll.
Die einzelnen Gebühren können Sie im einzelnen in der unten angehängten PDF-Datei einsehen.
Der Beschluss, die Höhe der Zugangsgebühr und ihre Rückwirkung wurden erwartungsgemäß stark kritisiert und lösten viele negative Reaktionen aus. Vertreter von Investoren aus der Brache gingen dreimal auf Protest. Der bulgarische Windenergieverein, sowie der Photovoltaik-Verband wollen ein Gerichtsverfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht einleiten.
Auch wird meiner Meinung nach richtig darauf hingedeutet, dass mit dieser Gebühr das Vertrauen in der bulgarischen Politik und Entscheidungsfindung drastisch fallen wird. Diese Entscheidung der SKEWR ist ein schlechtes Signal für Investoren aus dem Ausland und das nicht nur aus der EEQ-Branche, sondern aus allen. Und wird definitiv den Ruf des Investitionsstandortes Bulgarien verschlechtern.
Ich gehe stark davon aus, dass dieser Beschluss richterlich aufgehoben wird (jedoch nicht vor den Parlamentswahlen 2013!) und das aus den folgenden Gründen:
1. Die Annahme des Beschlusses ist rechtlich unbegründet.
Der Antrag der Energieverteilungsgesellschaften an SKEWR für die neue Preisbestimmung beruht auf „die große Anzahl an Hersteller von Energie aus erneuerbaren Quellen zum jetzigen Zeitpunkt“, „die erwartete Leistunden, die bis Ende 2012 in Betrieb aufgenommen werden sollen“ und „der erhebliche Anstieg der Servicekosten.“ Die Gesellschaften legten weder konkreten Daten zur Unterstützung ihrer Forderungen vor, noch sagten sie in welcher Fristen sie das machen werden. Als Folge nimmt die Zugangsgebühr keine Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten für diese Dienstleistung, sondern als relevant wird nur das Datum des Projektanschlusses beachtet. Viele Vertreter aus der Brache betrachten diesen Beschluss als einen verpfuschten Versuch der zuständigen Regulierungsbehörde SKEWR die Last der vormals unangemessenen hohen Einspeisevergütung zwischen den Energieherstellern und der NEK zu verteilen, damit der Endpreis für die Verbraucher nicht unerträglich viel erhöht werden müssen. Der Text des SKEWR-Beschlusses weist selbst daraufhin, dass die Kommission nicht über ausreichende Informationen für die Berechnung der Zugangsgebühr verfügt, wobei sich die Frage für ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit mit neuer Kraft stellt.
2. Die neue Zugangsgebühr ist diskriminierend
Wie schon erwähnt, richtet sich die Höhe der Zugangsgebühr nicht nach den tatsächlichen Kosten für die angebotene Dienstleistung, sondern wird abhängig von dem Anschlussdatum des jeweiligen Projektes berechnet. Am stärksten werden die PV-Anlagen benachteiligt, die in der ersten Jahreshälfte 2012 angeschlossen worden sind, für die der Zugang 39 % der Einspeisevergütung oder 236 BGN/MWh kosten wird. Zum Vergleich - eine PV-Anlage mit einer Leistung bis zu 30 kWp, die ab dem 1.07.2012 ans Netz gegangen ist, muss eine Gebühr in Höhe von 20 BGN/MWh zahlen. Anlagen, die nach 01. 09.2012 in Betrieb genommen sind – 2,90 BGN/MWh.
Auf die Frage nach der Logik bei der Bestimmung der Gebührenhöhe bei den verschiedenen EE-Anlagen abhängig von dem Anschlussdatum antwortete der Vorsitzende der SKEWR, Herr Semerdjiev, dass die Ursache dafür darin liegt, dass die unterschiedlichen Anschlussdaten unterschiedlichen Kosten verursachen. Dabei führte die ungeplant hohe Anzahl von EE-Leistungen zu erhöhten Systemsteuerungskosten. Damit hat er selbst zugegeben, dass diese Gebühr nicht mit einem Netzanschluss zu tun hat.
3. Die Rückwirkung bei der Einführung der Zugangsgebühr ist verfassungswidrig
Die vorgesehene Rückwirkung der Gebühr wird nicht nur zu einer größeren Finanzlast führen, sondern auch zu einem rechtlich unerträglichen Zustand. Durch diese Maßnahme wird in den Rechtsbereich der Unternehmer einseitig eingegriffen, ohne dass dabei Ihre Interessen oder Rechte berücksichtigt werden. Als sie ihrer EE-Projekte gestartet haben, hatten sie aufgrund ihrer Unbegründetheit nicht die Möglichkeit gehabt all diese neue Kosten und Lasten vorherzusehen. Manche Fachleute drücken ihre Bedenken darüber aus, dass auch Verletzungen des europäischen Wettbewerbrechts bestehen - durch den Beschluss werden Mitteln von den Herstellern an die Netzverteilungsunternehmen weitergeleitet. Auch wird durch die Einführung der Zugangsgebühr und durch diese Höhe EU-Recht verletzt, wonach die förderfähige Gebühr für diese Dienstleistung nicht mehr als 0,50 EUR sein darf.
Herr Semerdjiev hat klargestellt, dass in den kommenden Tagen die Energieverteilungsgesellschaften die oben genannten Zugangsgebühren in ihren AGBs inkorporieren werden, wobei die Zahlungen ab dem 18.09.2012 fällig sind. Weiter sagte Semerdjiev, dass eventuelle Festpreise für den Netzzugang erst nach 6 Monaten zu erwarten sind. Die Gebühren werden gemäß den Kosten notwendig für die Aufrechterhaltung des Energiesystems berechnet, wofür aber noch eine Menge Zeit nach der Inbetriebnahme der Anlagen ablaufen soll. Laut Semerdjiev wird ein Jahr für eine angemessene Berechnung der jeweiligen Kosten benötigt.