In diesem Artikel werden wir die gesetzliche Regelung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags in Bulgarien und dessen zwingenden Inhalt.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften dazu sind das bulgarische Arbeitsgesetzbuch, das Gesetz über die Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten (SGBG), Verordnung über das Arbeitsbuch (Die Verordnung ist bis zum 01.06.2025 gültig. Ab dem 01.06.2025 werden die neue Regelungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Arbeitsbuch in Kraft treten) und die Arbeitserfahrung.
Durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach dem bulgarischen Arbeitsrecht beginnt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In der Regel wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Befristung der Arbeitsverträge ist eine Ausnahme, wobei die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags beachtet werden sollen. Die befristeten Arbeitsverträge werden in einem separaten Artikel behandelt.
Die schriftliche Form ist eine obligatorische Voraussetzung für die Gültigkeit jedes Arbeitsvertrags, abgesehen von seiner Frist oder weiteren Modalitäten. Der Arbeitnehmer muss einen Antrag für seine Arbeitseinstellung ausfüllen und diesen dem Arbeitgeber vorlegen. Danach wird der Vertrag ausgefertigt. Im Art. 66 des bulgarischen Arbeitsgesetzbuches sind folgende zwingende Angaben in jedem Arbeitsvertrag auszufüllen:
- die Identität der Vertragsparteien (Namen, Adressen usw.);
- der Arbeitsort, also eine genaue Adresse, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben erfüllen wird – bei Arbeitsverträgen, in denen der Arbeitsort die Anschrift des Arbeitnehmers ist, sollen auch spezielle gesetzliche Regelungen beachtet werden. Das Thema "Home-Office-Arbeit" wird in einem separaten Artikel ausführlich behandelt.
- die Art der Beschäftigung oder Arbeitsposition und die Beschreibung der Arbeitstätigkeit. Hier ist es notwendig eine Arbeitsposition zu wählen. Die Arbeitspositionen in Bulgarien sind in einem Katalog mit ihrer entsprechender Kennziffer gesammelt. Der Katalog ist leider seit dem 2008 nicht geändert worden und entspricht der neuen ökonomischen und arbeitsrechtlichen Situation nicht. Aus diesem Grund sollen die Arbeitgeber diese von den zu Verfügung stehenden Arbeitspositionen wählen, die am ähnlichsten zu der tatsächlichen Position laut deren Aufgaben ist. Dazu wird auch eine die Stellenbeschreibung ausgefertigt – eine nähere Festlegung der Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers für die entsprechende Arbeitsposition. Das ist ein separates Dokument, das ein Bestandteil des Arbeitsvertrags ist.
- die Vertragsdauer, gegebenenfalls die Dauer der Probezeit - Die Probezeit darf zwischen 1 und 6 Monaten sein. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden – eine Kündigungsfrist ist hier nicht vorhanden. Die Probezeit kann auch zugunsten beider Parteien oder nur einer davon geregelt werden. Die Partei, deren zugunsten die Probezeit vereinbart worden ist, ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.
- Ferner ist die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs und die zusätzlichen bezahlten Urlaubstage einzufügen. In Bulgarien gibt es kein Unterschied zwischen vertraglichem und gesetzlichem Urlaub. Laut dem Arbeitsgesetzbuch muss der Urlaub mindestens 20 Tage sein. Allerdings nach Wunsch der Parteien kann dieser auch länger sein – das wird in dem Arbeitsvertrag geregelt. Wenn der längere Urlaubsanspruch in dem Vertrag vereinbart worden ist, ersetzt dieser die gesetzlichen Regelungen. Über den Urlaub im bulgarischen Arbeitsrecht können Sie weitere Informationen in diesem Artikel finden.
- Es wird auch die Kündigungsfrist für die beide Parteien im Vertrag vereinbart – die Kündigungsfristen dürfen zwischen 30 Tagen und 3 Monaten geregelt werden. Die Fristen laufen ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Kündigungsantrags bis Ablauf der geregelten Zeiten. Eine Verlängerung zum Monatsende gibt es in Bulgarien nicht.
- Weiter sind Abschlussdatum und das Datum des tatsächlichen Dienstantritts des Arbeitnehmers anzugeben. Das Abschlussdatum ist der Tag, an dem die Parteien den Vertrag unterzeichnen. Das Dienstantrittsdatum ist der erste Arbeitstag. Die Anmeldung der Arbeitsverträge erfolgt nach Abschluss und vor dem Arbeitsantritt.
- Auch sind die reguläre tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers,
- Sowie die Grundvergütung und mögliche Gehaltszuschläge (Gratifikationen, Monatsgehalt, Haushaltszulage, Boni usw.) zu regeln. Die Sozialabgaben sind von beiden Parteien zu tragen – Arbeitgeber 60% und Arbeitnehmer 40% von dem Gesamtbetrag. Es gibt auch ein Mindestlohn in Bulgarien, das mit dem Gesetz über das Budget geändert wird.
Der Arbeitsvertrag muss in zweifacher Ausfertigung sein, wovon jede Partei eine davon erhält. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags von den beiden Parteien kommt das Arbeitsverhältnis zustande.
Anmeldung beim Finanzamt
Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags läuft eine 3-tägige Frist für die Anmeldung des Vertrags bei dem bulgarischen Finanzamt. Erst nachdem der Arbeitnehmer die Bestätigung des Finanzamtes für die Anmeldung des Vertrages erhalten hat, darf er zu seinem Arbeitsplatz zugelassen werden und mit der Arbeit beginnen. Der Dienstantritt kann nicht früher erfolgen. Der Arbeitnehmer schuldet die Erfüllung seiner Pflichten und Leistungen entsprechend Arbeitsvertrags ab seinem Dienstantritt.
Der Arbeitnehmer hat das Recht im Rahmen von einer Woche nach Erhalt der oben aufgezählten Unterlagen seinen Dienst anzutreten. Falls er das nicht tut, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht entstanden.
Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Arbeitsbuch – die Ausfüllung des Arbeitsbuchs ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht des Arbeitgebers. Das Arbeitsbuch ist ein offizielles Dokument, in dem die Umstände des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers, wie sie darin festgehalten sind, bescheinigt werden. Unter den Umständen, die in dem Arbeitsbuch eingefügt werden sollen, sind Ausbildung, Arbeitsposition, Arbeitsvergütung, Dienstantritt, Kündigung usw. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber bei Arbeitsantritt sein Arbeitsbuch vorlegen. Bei einem ersten Eintritt in ein Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber innerhalb von 5 Tagen ein Arbeitsbuch kaufen und ihm aushändigen. Die erste Beschäftigung ist vom Arbeitnehmer in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen. Das Arbeitsbuch ist vom Arbeitnehmer aufzubewahren, der es dem Arbeitgeber auf Verlangen vorzulegen hat, um neue Umstände darin zu vermerken. Ab dem 01.06.2025 werden neue Regelungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Arbeitsbuch in Kraft treten, die den einzigen elektronischen Beschäftigungsnachweis betreffen. Der einzige elektronische Beschäftigungsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das Daten und Umstände im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Arbeitnehmers enthält und damit eine offizielle Bescheinigung ist und wird von dem Finanzamt geführt.
- Gewährleistung von Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten – der Arbeitgeber soll einen Vertrag mit einer arbeitsmedizinischen Dienst abschließen.