Das Arbeitsrecht in Bulgarien zeichnet sich durch eine mehrstufige normative Regulierung. Neben dem Arbeitsgesetzbuch (kurz: AGB, bulg.: Кодекс на труда) vom 1986 werden zahlreiche detaillierte Gesetze und Verordnungen angewendet, die auch regelmäßigen Gesetzesänderungen unterliegen.
Das Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis ist ein von dem Arbeitsrecht regulierte Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer (AN) muss dem Arbeitgeber (AG) seine Arbeit leisten und die eingeführte Arbeitsdisziplin einhalten. Der Arbeitgeber muss dagegen die Arbeitsbedingungen bereitstellen und dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vergütung zahlen. Wichtiges Merkmal und Unterschied zum Werkvertrag ist, dass der Arbeitnehmer kein Ergebnis schuldet, und muss anstatt dessen eine bestimmte Arbeit leisten. Die Entstehungsgründe für die Arbeitsverhältnis sind ausführlich im Arbeitsgesetzbuch aufgezählt: Arbeitsvertrag, Wettbewerb, Wahl oder Verwaltungsakt. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer/Angestellte als Partei des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmer ist der Begriff für Personen, die eher körperliche Arbeit leisten; Angestellte ist dieser, der intellektuelle Arbeit leistet. Der Arbeitnehmer/Angestellte muss seine Arbeit während seiner Arbeitszeit leisten und die Arbeitsdisziplin einhalten. Es gibt zwei Voraussetzungen, damit eine natürliche Person ein Arbeitsverhältnis schießen darf:
1. Erreichung eines bestimmten Mindestalters – die Person muss eine bestimmte Stufe der natürlichen und psychischen Reife erreichen, damit sie Träger von Rechten und Pflichten aus der Arbeitsverhältnis sein kann:
- Das allgemeine Mindestalters in Bulgarien ist 16 Jahre (Art. 301, Abs. 1 AGB). Die Anforderung für das Mindestalter ist verpflichtend und ihre Verletzungen führen zur Nichtigkeit des Vertrags. Die Ausnahmen davon sind im Gesezt vorgesehen.
- Das Mindestalter kann auf 18 Jahren erhöht werden, wenn es um Ernennung auf eine schwierige, gefährliche oder schädliche Arbeit geht (Art. 303, Abs. 1 AGB). Die Arbeitstätigkeiten, die als gefährlich oder schädigend geltend, sind durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Diese Gefahren soll auch der Arbeitgeber, der mit der gebührenden Sorgfalt handelt, nicht überwinden können.
- In drei Fällen kann das Mindestalter niedriger sein:
- 15 Jahre - für Erfüllung einer Arbeit, die leicht oder ungefährlich oder unschädlich für die Gesundheit oder für die übliche geistige oder moralische Entwicklung der Personen ist (Art. 301, Abs. 2 AGB);
- 13 Jahre für Jungen und 14 Jahre für Mädchen, die im Zirkus arbeiten wollen (Art. 301, Abs. 3 AGB);
- Im Bereich der Kunst ist keine Untergrenze festgelegt. Allerdings findet für Personen, die nicht 15 Jahre vollendet haben, eine spezielle Regelung Anwendung. Sie können im Kunstbereich angestellt werden. Dazu müssen eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Vormunds und eine Genehmigung von der Arbeitsaufsichtsbehörde beigelegt werden. Das vollendete Alter wird mit dem Personalausweis oder mit der Geburtsurkunde nachgewiesen.
2. passender Gesundheitszustand – er wird mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen.
Der Arbeitgeber als Partei des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person oder ihre ökonomisch abgesonderte Abteilungen, die selbstständig andere Menschen einstellt. Der Arbeitgeber verfügt über spezifische Verwaltungsgewalt (die Innerordnung im Arbeitsverfahren und allgemeine Verhaltensregeln festzulegen) Disziplinargewalt (er hat das Recht Disziplinarmaßnahmen über die Arbeitnehmer/Angestellten bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zu verhängen). Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind im Art. 124 und 127-129 vorgesehen:
- die Arbeitsbedingungen bereitzustellen;
- Zahlung der Arbeitsvergütung;
- Sozialversicherung des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber gibt Anweisungen und Verordnungen aus. Sie können in mündliche oder schriftliche Form sein.