Nach der Einführung zahlreicher Vergünstigungen hinsichtlich der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, haben immer mehr Ausländer Interesse daran, einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, auch als Freiberufler, in Bulgarien nachzugehen. Aus diesem Grund werden wir in diesem Artikel die Frage behandeln, wie eine ausländische natürliche Person aus der EU eine selbstständige Tätigkeit in Bulgarien anmelden und einem freien Beruf nachgehen kann.
1) Als Erstes bedarf es der Anmeldung beim Ordnungsamt für ausländische Staatsangehörige – Direktion für Migration beim Ministerium des Innern (MI).
Die natürliche oder juristische Person, die einem Ausländer für mehr als 5 Tage eine Unterkunft zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, folgende Personenangaben dem Ordnungsamt für ausländische Staatsangehörige oder dem Polizeipräsidium des MI vor Ort zu melden: vollständiger Name, Geburtsdatum, Nummer und Serie des Personalausweises. Die Person legt persönlich oder durch ihren Vertreter ihren Reisepass vor und füllt den Meldeschein in zweifacher Ausfertigung aus.
2) An zweiter Stelle folgt die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Der Unionsbürger stellt an das Ordnungsamt für ausländische Staatsangehörige – Direktion für Migration beim MI vor Ort persönlich oder durch seinen Bevollmächtigten, der über eine notariell beglaubigte Vollmacht zu verfügen hat, einen Antrag. Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels muss der Reisepass mindestens für weitere 6 Monate ab dem Datum der Antragstellung gültig sein.
Sämtliche in einer fremden Sprache eingereichten Unterlagen sind gemäß den vom Ministerrat erlassenen Vorschriften zu übersetzen und zu legalisieren. Die erforderlichen Unterlagen sind:
- Antrag auf einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU;
- Nachweis über die entrichtete staatliche Gebühr;
- Ablichtung des Reisepasses;
- Nachweis über eine Unterkunft im Land (Mietvertrag);
- Gesetzliche Krankenversicherung, die auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien greift (Europäische Krankenversicherungskarte);
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in Höhe von mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn in Bulgarien.
3) Registrierung im Bulstat-Register beim Eintragungsamt für die Zuordnung einer persönlichen Kennzahl, die für die natürlichen Personen die Personenkennzahl ist, bzw. die PKZ für Ausländer. Die Registrierung kann sowohl persönlich als auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich:
- Identitätsnachweis - Personalausweis oder Reisepass;
- Diplom oder Zeugnisse für den letzten Abschluss – im Original und als Ablichtung und sofern diese von einer anerkannten Bildungsstätte im Ausland ausgestellt worden sind, bedürfen sie der ordnungsgemäßen Übersetzung und Legalisierung;
- Nachweis über die eingezahlte Registrierungsgebühr;
- Ausgefüllter Registrierungsantrag.
Das BULSTAT-Register ist ein elektronisches Register und die Unterlagen können somit auch online eingereicht werden.
4) Der letzte Schritt umfasst die Registrierung der selbstständigen Tätigkeit oder des freien Berufs bei der für den Wohnsitz zuständigen Bezirksdirektion der Nationalen Einnahmenagentur. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:
- Identitätsnachweis;
- Nachweis für die Registrierung im Bulstat-Register;
- Registrierungserklärung des selbstständig Erwerbstätigen.Beim Ausfüllen der Erklärung kann die Person zwischen folgenden Versicherungsfällen wählen:
a) Renten- und Krankenversicherung für alle sozialen Risiken;
b) alle soziale Risiken, ausgenommen des Fonds für Allgemeinerkrankung und Mutterschaft der öffentlich-rechtlichen Versicherung in Höhe von 3,5 v. H.
Die Anmeldung bei der NEA kann mithilfe einer elektronischen Signatur ebenfalls online persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.
Unter Teil I Nr. 2 des Artikels Steuer-Vorauszahlungen in Bulgarien finden Sie Näheres über die Besteuerung der selbstständig Erwerbstätigen.
Unter dem Artikel Einkommensteuer für Selbstständige finden Sie informationen zu der Besteuerung von Sebstständigen in Bulgarien.
Die Autorin des Artikels, Frau Desislava Ivanova, ist Buchhalterin in der Steuerkanzlei Germania, zugehörig der Rechtsanwaltkanzlei Ruskov und Kollegen.