Viele Internetnutzer erhalten anwaltliche Abmahnungen mit der Aufforderung, Schadensersatz zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben und das innerhalb sehr kurzer Fristen. Zudem werden gerichtliche Schritte und damit verbundene weitere Kosten angedroht, sollte man der Aufforderung nicht nachkommen. Aus Angst vor den Folgen teurer Gerichtsverfahren und mangels Kenntnis von Verteidigungsmöglichkeiten zahlen viele die geforderten Beträge, ohne dies weiter zu hinterfragen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht immer der einzig mögliche Weg. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich bei einer Abmahnung richtig verhalten.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung enthält den Vorwurf, dass Sie eine urheberrechtlich geschützte Datei anderen Internetnutzern zum Download angeboten oder selbst heruntergeladen und dadurch die Verwertungsrechte des Urhebers verletzt haben. Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr, werden Sie im Namen des Rechtsinhabers aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Werk im Internet zu verbreiten oder zu vervielfältigen und im Falle einer Zuwiderhandlung, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zudem werden bei Urheberrechtsverletzungen auf Tauschbörsen auch Schadensersatzforderungen durch Angabe eines Pauschalbetrages geltend gemacht.
Wie kommt es zu einer Abmahnung?
In vielen Internettauschbörsen werden Filme oder Musiktitel zum Filesharing von Internetnutzern angeboten. Allerdings ist allein der Urheber berechtigt zu entscheiden, ob das Werk veröffentlicht oder vervielfältigt werden darf. Dritte Personen dürfen die Werke nur mit einer Lizenz von dem Urheber nutzen. In den allermeisten Fällen haben die Nutzer der Filesharing-Tauschbörsen aber keine solche Lizenz. Wenn sie das Werk trotzdem zugänglich machen und verbreiten, ist das eine Urheberrechtsverletzung, ebenso wie das Herunterladen von geschützten Werken. Solche Verstöße werden von Ermittlungsfirmen dokumentiert, wobei der Zeitpunkt der Verstöße und die IP-Adresse des genutzten Internetanschlusses gespeichert und diese Daten den Urhebern oder deren Vertretern zur Verfügung gestellt werden. Im Wege eines selbstständigen gerichtlichen Anordnungsverfahrens werden die Provider verpflichtet, die Daten des Anschlussinhabers bekannt zu geben. Viele Ermittlungsmethoden weisen jedoch eine hohe Fehlerquote auf, sodass es durchaus möglich ist, dass Ihre IP-Adresse fälschlicher Weise ermittelt wird.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung bekommen?
Lassen Sie sich nicht von den langen in juristischer Fachsprache geschriebenen Abmahnungen einschüchtern. Nehmen Sie zunächst keine Zahlung vor und geben Sie erst einmal keine Unterlassungserklärung ab. Die vorformulierten Erklärungen sind in Ihrer Rechtsfolge meist sehr weitreichend und können in der Regel weniger weitgehend formuliert werden. Zudem ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs oftmals unangemessen hoch. In vielen Fällen besteht auch Verhandlungsspielraum über die Höhe der Kosten. Obwohl viele Abmahnungen und Unterlassungserklärungen dem äußeren Anschein nach identisch formuliert sind, können aus rechtlicher Sicht erhebliche Unterschiede bestehen. Aus diesem Grund empfiehlt sich stets eine Einzelfallprüfung. Aber Vorsicht: Sollten Sie gar nicht auf das Abmahnschreiben reagieren, kann dies tatsächlich zu einem teuren Gerichtsprozess führen. Es wird daher geraten, zügig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Sie haben keinen Film/Musik heruntergeladen, aber eine Abmahnung bekommen. Was nun?
Prüfen Sie, wer Zugang zu Ihrem W-LAN-Anschluss hat und fragen Sie bei diesen Personen nach. Checken Sie auch Ihren Kalender: Waren Sie zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt zuhause? Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Der Vorwurf kann jedoch entkräftet werden, etwa indem Sie nachweisen, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt gar keinen Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Kann diese Vermutung jedoch nicht widerlegt werden, haften Sie zwar nicht als Täter, aber als Störer, da Sie die Verantwortung für den Internetanschluss tragen. Sie müssen dann keinen Schadensersatz zahlen, allerdings haften Sie für die Abmahnkosten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Störerhaftung setzt allerdings voraus, dass Sie als Anschlussinhaber Prüfpflichten verletzt haben. Hier wird unterschieden:
Haftung von Eltern für minderjährige und volljährige Kinder
Für Eltern besteht zwar gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine Aufsichtspflicht, jedoch gibt es keine allgemeine Überwachungspflicht. Nach der Rechtsprechung genügt es, wenn minderjährige Kinder über die Gefahren der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen aufklärt und aufgefordert werden, diese zu unterlassen. Setzt sich das minderjährige Kind jedoch offensichtlich über das Verbot hinweg, müssen die Eltern geeignete Maßnahmen ergreifen, um dieses Verhalten zu unterbinden. Andernfalls haften die Eltern als Störer. Sofern die Eltern das volljährige Kind belehrt haben, haften sie regelmäßig nicht als Störer.
Haftung für Ehegatten
Gegenüber den Ehegatten besteht keine Prüf- oder Kontrollpflicht ohne konkreten Anhaltspunkt auf eine Begehung von Rechtsverletzungen im Internet.
Haftung für Dritte bzw. den unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss
Privatpersonen müssen ihren Anschluss durch angemessene Maßnahmen vor einem unbefugten Zugriff absichern. Dabei ist der technische Standard entscheidend, der beim Einrichten des W-LAN-Anschlusses maßgeblich war und nicht der neueste Stand.
So können Sie sich gegen Abmahnungen schützen
- Vermeiden Sie jegliches illegales Filesharing auf Tauschbörsen.
- Klären Sie alle Nutzer Ihres Internetanschlusses über die Gefahren auf und verbieten Sie Ihren Kindern das Besuchen von Online-Tauschbörsen.
- Sichern Sie Ihren W-LAN-Anschluss ausreichend und dem technischen Standard entsprechend gegen einen Zugriff durch Dritte von außen, zum Beispiel mit einem persönlichen Passwort oder einer WPA2-Verschlüsselung
Gesetzliche Änderungen
Im September 2013 hat der Bundesrat ein neues Gesetz verabschiedet, das u. a. die Abmahnkosten auf einen festen Betrag deckelt. Es bewegt sich also etwas in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so können Sie sich an Rechtsanwältin Maria Miluscheva wenden. Ihre Kontaktdaten sind: Fürstenriederstraße 74
80686 München
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