Mit der offiziellen Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 8. Juli 2025 über die Aufnahme Bulgariens in die Eurozone wurde unser Land mit Wirkung vom 1. Januar 2026 mit dem unveränderbar festgelegten festen Umrechnungskurs von 1 EUR zu 1.95583 BGN offiziell in die Währungsunion aufgenommen.
In diesem Artikel finden Sie genauere Termine und Verpflichtungen, um den Übergang so effizient wie möglich planen zu können. Der Übergang Bulgariens zum Euro ist nicht nur ein wichtiger wirtschaftlicher Schritt für das Land, stellt aber auch eine ernsthafte Herausforderung für jedes Unternehmen und jeden Bürger dar.
Mit diesem Artikel wird die Verknüpfung des Rechtsrahmens an die praktischen Erläuterungen zur Übertragung des Ablaufs in verständlichen und in Ihrer Tätigkeit umsetzbaren Schritte bezweckt. Dieser Artikel deckt nicht alle Aspekte der Einführung des Euro sondern zielt vielmehr auf die Erläuterung der für unsere Leser und Kunden wichtigsten Themen ab. Der Artikel wird bei Neuerungen laufend aktualisiert.
I. Wichtige Termine für die Umstellung auf den Euro in Bulgarien
Im Zusammenhang mit dem Ablauf des Beitritts von Bulgarien in die Eurozone sind folgende für die Unternehmen, Behörden und Bürger wichtige Termine zu nennen:
- 8. Juli 2025 – Entscheidung des Rates der EU über den Beitritt Bulgariens in die Eurozone;
- 8. August 2025 – Beginn der doppelten Preisauszeichnung in Leva und Euro (ein Monat nach der Entscheidung). Ab diesem Datum sind alle Händler und Dienstleister verpflichtet, ihre Preise gleichzeitig in Leva und Euro auszuzeichnen;
- 1. Januar 2026 – Einführung des Euro als offizielle Währung in Bulgarien. Ab diesem Tag wird der bulgarische Lew bei Barzahlungen und Finanzgeschäften durch den Euro ersetzt;
- 1. Januar – 31. Januar 2026 – Zeitraum des parallelen Geldumlaufs des bulgarischen Lew und Euro als gesetzliche Zahlungsmittel;
- 31. Dezember 2026 – Aufhebung der obligatorischen doppelten Preisauszeichnung in beiden Währungen. Sie galt für 12 Monate ab der Einführung des Euro.
II. Grundsätze
Grundsatz des Verbraucherschutzes
Die Umrechnung der Preise und anderen Beträge von Leva in Euro darf nicht dazu führen, dass die Verbraucher finanziell schlechter gestellt werden, als sie es wären, wenn der Euro nicht als Währungseinheit der Republik Bulgarien eingeführt worden wäre. Die Einführung des Euro darf nicht zu Preiserhöhungen für Waren und Dienstleistungen führen, es sei denn, dies ist durch objektive wirtschaftliche Faktoren gerechtfertigt.
Grundsatz der Effizienz und Wirtschaftlichkeit
Die Einführung des Euro erfolgt auf möglichst effiziente und zweckgemäße Art und Weise, indem die Kosten der Betroffenen nicht zu Lasten der öffentlichen Hand fallen. Die Vorschriften zur Genehmigung durch eine öffentliche Behörde gelten nicht, wenn Änderungen von internen Urkunden durch die Einführung des Euro im Land erforderlich werden.
Grundsatz der Klarheit
Die Verbraucher erhalten klare, genaue und rechtzeitige Informationen über die Grundsätze, Regeln und Verfahren für die Einführung des Euro, einschließlich der Modalitäten und Regeln für den Umtausch von Leva in Euro, die Umrechnung von Leva in Euro und die Preisauszeichnung von Waren und Dienstleistungen sowie anderer Beträge in Euro.
Grundsatz der Transparenz
Das Einführungsverfahren des Euro als Währungseinheit der Republik Bulgarien hat unter dem Grundsatz der Transparenz stattzufinden, indem die zuständigen Behörden, Organe und Personen der Öffentlichkeit zeitnahe, detaillierte, klare, genaue und verständliche Informationen zur Verfügung stellen.
Grundsatz der Kontinuität und der automatischen Umrechnung von Beträgen von Leva in Euro
- Die Einführung des Euro berührt nicht die Geltung bestehender Rechtsinstrumente, die auf Leva verweisen oder auf Leva Bezug nehmen.
- Die in den bestehenden Rechtsinstrumenten in Leva lautenden Beträge gelten als Beträge in Euro, die nach dem offiziellen Wechselkurs umgerechnet und für die die Umrechnungsregeln oder die vom Gesetz vorgesehenen besonderen Rundungsregeln angewendet werden.
- Die Einführung des Euro bewirkt weder eine Veränderung von Bestimmungen in Rechtsinstrumenten oder eine Schuldbefreiung noch rechtfertigt sie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen, noch gibt sie einer Partei das Recht, ein Rechtsinstrument einseitig zu ändern oder zu beenden.
- Die Bezugnahmen in Rechtsinstrumenten auf Leva ohne Wertangaben sind genauso gültig wie Bezugnahmen auf den Euro.
III. Grundregeln
Bevor wir zu den konkreten Anforderungen übergehen, wenden wir uns zwei Grundregeln zu, die allgemein gültig sind:
- Umrechnungsregel (Art. 12 vom Gesetz zur Einführung des Euro in der Republik Bulgarien EERBG): Die Umrechnung von Leva in Euro erfolgt durch das Dividieren des in Leva lautenden Betrags durch den offiziellen Umrechnungskurs (1,95583). Dieser Umrechnungskurs wird bei der Umrechnung weder gerundet noch um eine oder mehrere Stellen gekürzt. Die Banken und Behörden sind bei der Umrechnung von Guthaben, Verbindlichkeiten und Forderungen nicht berechtigt, einen anderen Umrechnungskurs anzuwenden.
- Rundungsregel (Art. 13 EERBG): nach der Umrechnung wird der sich ergebene Betrag bis zur zweiten Dezimalstelle nach Maßgabe dieser mathematischen Rundungsregel gerundet:
>> wenn die dritte Dezimalstelle kleiner als 5 ist, bleibt die zweite Dezimalstelle unverändert:
Beispiel: 782,44 Lv. / 1,95583 = 400,055... → 400,06 €)
>> wenn die dritte Dezimalstelle auf 5 oder höher lautet, ist die zweite Dezimalstelle um eins aufzurunden.
Beispiel: (799,99 Lv. / 1,95583 = 409,028... → 409,03 €
Eine Ausnahme der Regel in Bezug auf die Dezimalstelle, auf deren Grundlage die Rundung erfolgt, ist nur dann zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift der Europäischen Union eine Rundung auf eine andere Dezimalstelle vorschreibt.
Die Umrechnung von Leva in Euro kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
In der Bank
Das ist die sicherste und bequemste Option. Die Banken werden die Leva-Kontoguthaben am Euro-Tag (dem 01.01.2026) automatisch in Euro umrechnen. Sollten Sie über größere Beträge verfügen und diese vorher wechseln wollen, können Sie sich an Ihre Bank wenden und einen individuellen Wechselkurs verhandeln.
In Wechselstuben
Dies ist eine nicht empfehlenswerte Möglichkeit, es sei denn, Sie benötigen Bargeld in Euro. Die Wechselkurse können Gebühren enthalten und ungünstig sein.
Online-Plattformen und Fintech-Dienstleistungen
Die Plattformen wie Revolut, Wise und Paysera bieten Währungsumrechnungen zu geringen Provisionen an, das für natürliche Personen und kleinere Geldbeträge durchaus geeignet erscheint.
Tipp: Wenn Sie keinen dringenden Bedarf an Euro haben, sollten Sie den Umtausch nicht überstürzen, da Ihre in Leva lautenden Konten am 01.01.2026 automatisch zum offiziell festgelegten Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet werden.
Innerhalb des Zeitraums 1. Januar – 31 Januar 2026 werden beide Währungen - Lew und Euro – gleichzeitig als offizielles Zahlungsmittel im Umlauf sein.
3. Regel zum Restgeld (Art. 25 Abs. 1 EERBG) gehört zu den wichtigsten praktischen Vorschriften für die ersten Wochen nach der Einführung des Euro. Der Grundgedanke lautet, dass bei jeder Zahlung – sei es in Bulgarischen Leva oder in Euro – der Kaufmann den Restbetrag vollständig in Euro zurückgeben muss. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Händler nicht über genügend Euro verfügt und gezwungen ist, den Restbetrag vollständig in Bulgarische Leva zurückzugeben. Eine gemischte Rückgabe (in Euro und Bulgarischen Leva) ist nicht zulässig – der Restbetrag muss vollständig nur in einer Währung zurückgegeben werden.
Die Händler dürfen die Anzahl der Münzen bis auf 50 Leva pro Transaktion beschränken.
Unternehmen, die Barzahlungen annehmen, haben während der einmonatigen Periode die Kassenbestände analogisch in bulgarische Leva und in Euro zu führen. Dies ist notwendig, da obwohl die gesetzliche Buchungswährung des Unternehmens der Euro ist, in der Kasse beide Währungen vorhanden sein werden. Während dieser Frist von einem Monat sind die Kassenbestände in Leva genauso wie jede andere Fremdwährung (US Dollar, Pfund usw.) zu buchen. Auch wenn die Leva-Bestände zu Kontrollzwecken in Nebenbuchkonten geführt werden, sind sämtliche Transaktionen in den Hauptbuchkonten in Euro zu erfassen.
Wenn der Leva-Bargeldbestand in der Bank eingezahlt wird, wird dieser zum offiziellen Umrechnungskurs auf das Konto des Unternehmens in Euro eingezahlt. Die Buchung erfolgt durch Übertragung des Betrags vom Nebenbuchkonto „Kassenbestände in Leva“ auf ein in Euro lautendes Konto, indem auf diese Weise der Kassenbestand in Leva auf Null gesetzt oder entsprechend gemindert wird.
Wichtig: Kein Grund zur Sorge – Sie werden Jahre nach der Einführung des Euro weiterhin die Möglichkeit haben, Bulgarische Leva von der Bulgarischen Nationalbank umtauschen zu lassen.
IV. Rechtsaspekte in Bezug auf die einzelnen Akteure bei der Einführung des Euro
Die Einführung des Euro als offizielle Währung in Bulgarien wird zu erheblichen Veränderungen des Tagesgeschäfts jedes Unternehmens zur Folge haben. Je nach Rechtsform des Unternehmens sollten Sie auf Folgendes vorbereitet sein:
1. Eine Ummeldung des Unternehmens ist nicht erforderlich
- Die Firma, die EIC (BULSTAT) und Eintragung in das Handelsregister bleiben hiervon unberührt.
- Die Unternehmen haben ihre Unterlagen gem. Art. 9 Abs. 2 zu ändern und ihre geschäftsinterne Unterlagen neben den in Art. 9 Abs. 2 aufgeführten an die Anforderungen des Gesetzes innerhalb von 12 Monaten ab der Einführung des Euro in der Republik Bulgarien im Einklang zu bringen (Art. 32 EERBG).
2. Die Bankkonten werden automatisch umgerechnet
- Wenn Ihr Unternehmen über ein Girokonto in Bulgarischen Leva verfügt, wird dieses entsprechend der allgemeinen Umrechnungs- und Rundungsregeln ohne Gebühren und Provisionen für den Kunden und unter Beibehaltung der vor der Umrechnung geltenden Vertragsbedingungen automatisch in Euro umgerechnet.
- Es ist nicht notwendig, ein Konto zu schließen und ein neues Konto zu eröffnen. Sollten Sie jedoch derzeit zwei Bankkonten – in Bulgarischen Leva und in Euro – führen, können Sie nach dem 01.01.2026 eines der beiden Konten schließen und somit die Bankgebühren für die Führung des einen Kontos einsparen.
- Die IBAN bleibt unverändert, lediglich die Währung ändert sich.
- Die Kontostände werden zum festen Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 Leva umgerechnet.
3. Kapital der Gesellschaft – Besonderheiten für die einzelnen Rechtsformen
- Das in bulgarische Leva eingetragene Kapital wird in Euro umgerechnet. Z. B. wird ein Kapital von BGN 5.000 dann 2.556,46 Euro lauten. Die Unternehmen haben den geänderten Betrag in Euro nicht im Handelsregister eintragen zu lassen, denn dies erfolgt von Amts wegen seitens der Eintragungsagentur.
- Umrechnung des Kapitals in das Handelsregister.
Die Handelsgesellschaften haben gemäß Art. 32 EERBG innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Einführungstermin des Euros in der Republik Bulgarien ihre geschäftsinterne Unterlagen zu ändern, indem sie die Summen der Aktien, Geschäftsanteile und des Kapitals im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes bringen.
Die Differenz zwischen dem Kapitalwert, der sich bei Anwendung der Umrechnungsregel ergibt, und dem Kapitalwert ist als Gewinn-/Verlustvortrag auszuweisen.
Abschriften der angepassten Unterlagen sind mit dem nächsten Antrag auf Eintragung, Löschung oder Bekanntmachung in das Handelsregister einzureichen.
A. Aktiengesellschaften (AD):
Umrechnung des Nennwerts von Aktien und Umrechnung des Kapitals von Handelsgesellschaften.
Die Umrechnung des Nennwerts einer Aktie von Leva in Euro erfolgt, indem er durch den gesamten Betrag des offiziellen Umrechnungskurses dividiert und das Ergebnis nach den allgemeinen Rundungsregeln gerundet wird. Das Kapital einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in Euro setzt sich aus dem Nennwert einer Aktie in Euro, multipliziert mit der Anzahl der Aktien, zusammen. Die Umrechnung des Kapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt, indem es durch den gesamten Betrag des offiziellen Umrechnungskurses dividiert und das Ergebnis nach den allgemeinen Rundungsregeln gerundet wird. Der Anteil jedes Gesellschafters am Kapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ergibt sich der Verteilung zwischen den Gesellschaftern entsprechend ihres Anteils am Kapital vor der Umrechnung.
B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH):
Das Kapital wird automatisch und von Amts wegen in das Handelsregister umgerechnet. Danach darf das Unternehmen die wertmäßige Verteilung des umgerechneten Kapitals zwischen den Gesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung vor der Umrechnung vornehmen. Sollte die Summe der neuberechneten Geschäftsanteile mit dem automatisch umgerechneten Kapital (aufgrund erfolgter Rundungen) nicht übereinstimmen, können die Gesellschafter eine Änderung des Kapitals um bis zu 5 % im vereinfachten Verfahren beschließen.
4. Steuern und Versicherungsbeiträge – neue Beträge in Euro.
Alle Steuer- und Sozialversicherungspflichten werden in Euro berechnet und abgeführt. Die monatlichen Steuererklärungen nach dem bulgarischen Umsatzsteuergesetzes – D1 und D6 – gelten ab dem Euro-Einführungstermin in Euro. Die Schwellenwerte, beitragspflichtige Einkommen und Schwellenwerte für Pflichtregistrierungen (z. B. nach dem UStG) werden in Euro umgerechnet und bekanntgegeben.
5. Weitere Umrechnungsfälle
Umrechnung öffentlicher Verbindlichkeiten
- Alle vor der Einführung des Euro unbeglichenen öffentlichen Verbindlichkeiten und zu Unrecht gezahlten oder erhobenen Beträge aus öffentlichen Verbindlichkeiten werden zum Einführungstermin des Euro in der Republik Bulgarien gemäß den allgemeinen Umrechnungs- und Rundungsregeln umgerechnet.
- Die Forderung und Schuld, die von der Nationalen Einnahmenagentur festgestellt und eingezogen wird, einschließlich der zur Zwangsvollstreckung übergebenen Schulden, deren Wert zum letzten Tag vor der Einführung des Euro ein Stotinka beträgt, wird am Einführungstermin des Euro nicht umgerechnet und gilt als abgeschrieben.
Umrechnung von Krediten
- Der neue Zinssatz, der für Kreditverträge mit variablem Zinssatz gilt, darf nicht höher als der Zinssatz, der vor der Einführung des Euro in diesen Verträgen vereinbart wurde, liegen.
- Die Einführung des Euro hat keine Änderung des festen Zinssatzes in Kreditverträgen zur Folge, dieser bleibt derselbe wie vor der Einführung des Euro.
Umrechnung von Vergütungen, Entschädigungen, Beihilfen und Sozialleistungen und Renten nach dem Ersten Teil des bulgarischen Sozialversicherungsgesetzbuches
- Hier gilt eine spezielle Rundungsregel (sollte die dritte Dezimalstelle größer als Null sein, wird die zweite Dezimalstelle um eins aufgerundet) für:
- Arbeitsentgelt, Entschädigungen, Beihilfe und Sozialhilfeleistungen und Renten gem. SGB Teil 1.
Umrechnung von Arbeitsentgelt:
- Jede Berechnung (einschließlich Ableitungen aus anderen Berechnungen), die als Bestandteil des Gesamtbetrags zu erhalten ist, wird separat gemäß der speziellen Rundungsregel gerundet.
- Die Berechnungen umfassen unter anderem das Grundgehalt, Zulagen für Berufserfahrung, Zulagen für wissenschaftliche Abschlüsse, bezahlten Urlaub, Entschädigungen für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit zulasten des Arbeitgebers, Gutscheine usw.
- N.B. Jeder Abzug, der aus dem auszuzahlenden Gesamtbetrag abzuziehen ist, wird separat nach der mathematischen Rundungsregel gerundet;
- Die Abzüge umfassen insbesondere solche für Darlehen, Einlagen, Pfändungen, Mitgliedsbeiträge usw.
V. Steuerliche und buchhalterische Aspekte für die Steuerpflichtigen bei der Einführung des Euro
Mit der bevorstehenden Einführung des Euro als offizielle Währung in Bulgarien, haben die natürlichen und nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) registrierten Personen folgende konkrete Handlungen vorzunehmen und über die bevorstehenden Änderungen in Kenntnis gesetzt zu werden:
- Handelsgesellschaften;
- Einzelkaufleute
- Freiberufler
- Selbständige (z. B. Berater, Architekten, Handwerker usw.), die nach dem UStG registriert sind.
1. Umsatzsteuer
1.1. Eine neue Registrierung nach dem UStG ist nicht erforderlich
- Ihre bestehende Registrierung nach dem UStG bleibt weiterhin bestehen und dafür bedarf es an keiner neuen Antragstellung;
- Ihre USt-IdNr. (z. B. BG123456789) bleibt Ihnen weiterhin zugeordnet.
1.2. Rechnungstellung in Euro
- Alle Rechnungen und Steuerunterlagen sind in ab dem Einführungstermin in Euro auszustellen;
- die in Leva lautende Rechnungen sind nach dem Euro-Einführungstermin ungültig;
- Bei Berichtigung alter (in Leva ausgestellten) Rechnungen sind die Berichtigungsunterlagen ebenfalls in Euro, jedoch mit umgerechnetem Betrag auszustellen.
1.3. Umsatzsteuervoranmeldungen
- Die Umsatzsteuervoranmeldungen und USt-Register, die sie monatlich einzureichen haben, sind vollständig auf Euro umzustellen;
- die in dem Monat der Einführung des Euro einzureichende Meldungen werden eine doppelte Geltung haben – für einen Teil der Periode in Leva und für den restlichen Zeitraum – in Euro.
1.4. Der für die USt-Meldung relevante Umsatz ist in Euro umzurechnen.
Die Schwellen werden nach dem festen Umrechnungskurs neu berechnet: 100 000 BGN = 51 129,19 Euro. Der Schwellenwert kann hier zu Vereinfachungszwecken in Zukunft wieder geändert werden, beispielsweise auf 50.000 Euro.
2. Buchhalterische Aspekte
Die Geldwerte in den Berichtigungserklärungen und anderen Unterlagen sind in der in der Währungseinheit anzugeben, die zum Ende der Periode, für die die Berichtigungserklärung oder das Dokument eingereicht wird, als offizielle Währungseinheit der Republik Bulgarien gilt.
Unternehmen, Einzelkaufleute und Freiberufler
Ab dem Einführungstermin des Euro haben die Unternehmen ihre Buchhaltung und Jahresabrechnungen auf den Euro umzustellen. Dabei für die Umrechnung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und sonstige Buchungen der feste Umrechnungskurs (1 EUR = 1,95583 BGN) zu verwenden. Die Unternehmen rechnen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ihres Unternehmens, die zum Zeitpunkt der Einführung des Euro bestehen, analytisch für jeden einzelnen Vermögenswert und jede Verbindlichkeit in Euro um. Die Differenzen bei der Umrechnung der einzelnen Buchungspositionen von Leva in Euro, ausgenommen des gezeichneten Kapitals und anderen Elemente des Eigenkapitals, sind als Erträge (Gewinne) und Aufwendungen (Verluste) für den Zeitraum der Umrechnung (im Zeitraum, für den der Euro als offizielle Währungseinheit eingeführt wurde) und in der Ertrags- und Aufwandsrechnung, bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung (für Unternehmen, die die IFRS anwenden) auszuweisen.
Eine Umgliederung der Posten im Zusammenhang mit der Umrechnung ist dabei unzulässig. Die Neubewertungsrücklagen u. ä. werden nicht als Erträge (Gewinne) und Aufwendungen (Verluste) bis zur Ausbuchung des Vermögenswerts oder Begleichung der Verbindlichkeit umgegliedert.
Die sich bei der Umrechnung von Bilanzposten von Leva in Euro ergebenden Erträge (Gewinne) oder Aufwendungen (Verluste) werden steuerlich berücksichtigt.
Anpassung von Verträgen und Unterlagen
Die Verträge, Rechnungen, Preislisten, Speisekarten und sonstige Unterlagen sind am festgelegten Termin anzupassen und auszuweisen. Bei Geldanlageverträgen bleiben nach der für den Kunden gebühren- und provisionsfreien Anwendung der allgemeinen Umrechnungs- und Rundungsregeln die gleichen Vertragsklauseln bestehen, indem der Zinssatz zum Einführungstermin des Euro in der Republik Bulgarien nicht niedriger sein darf als der davor geltende Zinssatz.
Änderung bei Barzahlungen
Die Registrierkassen und Kassensysteme sind auf den Euro umzustellen und haben Kassenbons in Euro auszustellen. Die Leva-Bestände sind in der Bank in Euro umzutauschen.
Zahlungen und Steuern
Alle Zahlungen an die öffentliche Hand – Steuern, Versicherungsbeiträge usw. – haben nach dem Einführungstermin in Euro zu erfolgen, Die Steuererklärungen und Buchführung sind ebenfalls an die neue Währung anzupassen. Trotzdem sind die Geldwerte in den Steuer- und Beitragserklärungen, die für eine abgelaufene Steuer-/Versicherungsperiode eingereicht werden, in der Währungseinheit auszuweisen, die zum Ende der entsprechenden Steuer-/Versicherungsperiode in der Republik Bulgarien gültig war. Sollte die Periode, für die die Erklärung oder das Dokument eingereicht wird, in der Periode des parallelen Umlaufs von Leva und Euro enden oder liegen, sind die Geldwerte in der Steuer-/Versicherungsbeitragserklärung in Euro auszuweisen.
Übergangsperiode für den bulgarischen Lew
Während der Übergangsperiode von einen Monat dürfen die Unternehmen auch Leva als Zahlung annehmen, danach jedoch – lediglich Euro.
Einschränkungen für Barzahlungen
Die Einschränkungen für Barzahlungen bleiben beibehalten, sie gelten jedoch in Euro (der Gleichwert von 10 000 BGN ist 5.111,92 Euro)
Rechnung
Eine Pflicht für doppelte Preisauszeichnung der Rechnungsbeträge in Leva und Euro besteht nicht. Die Rechnungen sind ab dem 01.01.2026 in Euro auszustellen.
Registrierkassen und Kassenbons
Die Änderungen sind erheblich und bedürfen einer sorgfältigen technischen Vorbereitung, da zwei verschiedene Anforderungen mit überschneidenden Geltungsperioden entsprochen werden muss.
Bis zum 31. Januar 2026 ist auf dem Kassenbon der Endbetrag sowohl in bulgarische Leva als auch in Euro unter Angabe des offiziellen Umrechnungskurses auszuweisen.
Alle Registrierkassen müssen ab dem 1. Januar 2026 so eingestellt werden, dass sie sämtliche Zahlungen (an die NEA) lediglich in Euro und Eurocent erfassen und ausweisen.
Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 haben die Kassensysteme die Umsätze und Steuern in Euro zu erfassen, indem auf dem Kassenbon der Gleichwert in Leva nach dem offiziellen Umrechnungskurs enthalten sein muss.
2.2. Natürliche Personen
Barzahlungen
Nach Ablauf der Periode von einem Monat, sind Barzahlungen in Leva nicht mehr legitim, dafür ist nur der Euro zu verwenden.
Umtausch von Leva in Euro
Natürliche Personen können ihre Leva-Beträge für einen bestimmten Zeitraum in den Banken und der BNB nach dem festen Umrechnungskurs gebührenfrei wechseln lassen.
Die Bulgarische Nationalbank wird Banknoten und Münzen in Leva zum offiziellen Umrechnungskurs kostenlos, für uneingeschränkte Beträge und ohne zeitliche Beschränkung umtauschen.
In den ersten 6 Monaten ab der Einführung des Euro in der Republik Bulgarien haben die Kreditinstitute Banknoten und Münzen in Leva zum offiziellen Umrechnungskurs gebührenfrei in Euro umzutauschen, wobei der Umtausch von Beträgen ab 30.000 BGN pro Transaktion erst nach vorheriger Anmeldung von drei Werktagen gebührenfrei möglich sein wird.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist dürfen die Kreditinstitute eine Provision für den Umtausch von Banknoten und Münzen von Leva in Euro in bar sowie für die Einzahlung und des damit zusammenhängenden Umtauschs von Banknoten und Münzen in Leva auf den Konten einführen.
In den ersten sechs Monaten ab der Einführung des Euro in der Republik Bulgarien wird die Bulgarische Post Banknoten und Münzen in Leva zum offiziellen Umrechnungskurs bis zu einen Betrag von 1.000 BGN pro Tag pro Person gebührenfrei in Euro umtauschen.
Beträge ab 1.000 BGN bis 10.000 BGN pro Tag pro Person werden von Bulgarski poshti EAD als Banknoten und Münzen in Leva erst nach vorheriger Anmeldung von 3 bis 5 Werktagen nur in den vorher bekanntgegebenen Postfilialen im Land gebührenfrei in Euro umgetauscht. Bulgarski poshti EAD wird keine Banknoten und Münzen in Leva im Wert ab 10.000 BGN pro Tag pro Person in Euro umtauschen.
Bulgarski poshti EAD wird Banknoten und Münzen in Leva nur in den Ortschaften, in denen keine Filialen und Niederlassungen von Kreditinstituten vorhanden sind, in Euro umtauschen, indem sie diese Leistung als Dienstleistung vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse für einen Zeitraum von sechs Monaten ab der Einführung des Euro in der Republik Bulgarien erbringt.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Periode darf Bulgarski poshti EAD eine Provision für den Umtausch in Euro von Banknoten und Münzen in Leva festlegen.
Die Kreditinstitute dürfen innerhalb von 12 Monate ab der Einführung des Euro die Erbringung dieser Dienstleistung nicht verweigern. Bulgarski poshti EAD darf die Erbringung dieser Dienstleistung nur bei fehlenden Kassenbeständen verweigern.
Nach Ablauf von 12 Monaten ab der Einführung des Euro in der Republik Bulgarien werden die Kreditinstitute und die Bulgarische Post die Dienstleistung des Umtauschs von Barbeträgen mit Banknoten und Münzen von Leva in Euro einstellen.
Restgeld und Preisetiketten
Bei Verkäufen ist das Restgeld lediglich in Euro auszuzahlen und die Preisauszeichnung von Waren und Dienstleistungen hat in Euro zu erfolgen.
Übergangsperiode für den bulgarischen Lew
Während der Übergangsperiode von einem Monat können die natürlichen Personen Zahlungen sowohl in Leva als auch in Euro vornehmen.
Darlehen und weitere privatrechtliche Zahlungen
Sämtliche privatrechtliche Zahlungen und Bargeschäfte haben nach der Übergangsperiode nur in Euro zu erfolgen.
3.1. Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse ab dem 1. Januar 2026 sind in Euro zu erstellen und auszuweisen.
Im Jahresabschuss für das Übergangsjahr sind die Vergleichsdaten aus der letzten Berichtsperiode (die in Leva ausgewiesen wurden) nun in Euro umzurechnen und anzugeben.
In den Anlagen zum Jahresabschluss ist der Grund für die Änderung der Berichtswährung anzugeben.
Die vor dem Einführungstermin des Euro in Leva-ausgewiesenen Unterlagen, die im Zeitraum zwischen dem Euro-Einführungstermin und der Feststellung des Jahresabschlusses zugegangen sind, werden in der laufenden Berichtsperiode in Euro gebucht. Sollte nach dem Euro-Einführungstermin dem Unternehmen ein Dokument zugehen, das sich für eine in Leva auszuweisende Periode betrifft, ist dieses Dokument zur letzten Berichtsperiode in Leva zu erfassen.
VI. Doppelte Preisauszeichnung
Das ist die fühlbarste und größte Änderung für die Kaufleute. Die Informationssysteme der Unternehmen müssen darauf ausgerüstet sein.
Der Zeitraum für die doppelte Preisauszeichnung läuft ab dem 08.08.2025 bis einschließlich dem 31.12.2026.
Für die Preisauszeichnung in Leva und Euro gilt:
- die Preise sind unmittelbar nebeneinander aufzustellen;
- sie müssen klar, leserlich, eindeutig und leicht zuzuordnen sein;
- sie sind mit derselben Schriftgröße auszuschreiben und dürfen keine unnötige Informationen, die für die Verbraucher irreführend sein könnte, enthalten;
- Bei kommerziellen Angeboten und Werbung in Audio- und Videoform dürfen die Preise bis zum Einführungstermin des Euro nur in Leva angesagt, bzw. angezeigt werden und danach – nur in Euro.
- Bei der Preisauszeichnung pro Maßeinheit der Ware darf der Händler nur den Kaufpreis der Ware doppelt angeben. Bei Preisreduktions- und Preisvergleichsangaben darf der Händler nur den Endpreis doppelt angeben.
- Die Summe ist im auszustellenden Kassen-/Systembon in Euro und in Leva zusammen mit dem offiziellen Umrechnungskurs des Lews zum Euro und dem Symbol oder der Währungs-Abkürzung (z. B. Lv./BGN und €/EUR) anzugeben.
- Die für Verbraucher geltenden Preise – auf Etiketten, Speisekarten, Websites, Onlineshops, Kataloge und Werbung – sind in Euro auszuzeichnen. Ausnahmen gelten für Produkte mit dauerhafter Auszeichnung wie Tabakwaren, Tafeln auf Tankstellen und Taximeter.
Die Anforderung über die doppelte Preisauszeichnung betrifft Folgendes nicht:
- den Kaufpreis von Waren und den Nennwert von Inhaberwertpapieren und Zahlungsmittel, die während ihres Herstellungsprozesses dauerhaft und unmittelbar darauf angebracht werden und bei denen die doppelte Preisauszeichnung technisch nicht möglich ist;
- den Kaufpreis von Tabakerzeugnisse, der auf die Verbraucherverpackung oder auf das Steuerzeichen – Zigarren und Zigarillos, angebracht ist und für den sie an Endverbraucher im Einzelhandel verkauft werden;
- den Kaufpreis von Erzeugnissen auf Erdöl- und Erdgasbasis, die als Kraftstoff verwendet und auf Informationstafeln und Zapfsäulen angezeigt werden;
- den Preis für die Beförderungsleistung, der auf der Taxameter-Anzeige angezeigt wird;
- die Ausstellung von Rechnungen, Gut- und Lastschriften zu Rechnungen und Protokolle.
Diese Ausnahmen befreien die Kaufleute von ihrer Pflicht zur klaren, leserlichen, eindeutig und leicht zuzuordnen doppelten Preisauszeichnung auf einer anderen Art und Weise nicht.